Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhängt Bußgelder gegen Tesla Financial Service GmbH.
05.02.2025 | 10:00 Uhr
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eigenen Angaben zufolge gegen die Tesla Financial Service GmbH vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 11.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Das Unternehmen hatte das Ausscheiden eines Geschäftsleiters nicht rechtzeitig, nicht richtig und nicht vollständig angezeigt. Es hatte außerdem seine Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen, nicht rechtzeitig angezeigt. Der Bescheid ist rechtskräftig, erklärt die BaFin auf ihrer Homepage.
Zum Hintergrund schreibt die Finanzaufsicht:
„Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, das Ausscheiden von Geschäftsleitern unverzüglich bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Das gilt auch, wenn Kreditinstitute beabsichtigen, neue Geschäftsleiter zu bestellen. Dabei müssen sie Tatsachen angeben, anhand derer die BaFin und die Deutsche Bundesbank prüfen können, ob die zukünftigen Geschäftsleiter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für ihr Mandat erfüllen. Durch diese Kontrollhandlungen der BaFin werden Risiken für den Finanzsektor minimiert und die Integrität der Unternehmen gestärkt. Die Tesla Financial Service GmbH hatte mehrfach gegen diese Normen verstoßen.“ (pg)
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