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IDD-Umsetzung: Enger Zeitplan, viele offene Fragen

IDD: Verbraucherschutz gegen Maklerinteressen
Anlageberatung

Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungs-Vertriebsrichtlinie IDD soll noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst beschlossen werden. Verbraucherschützer und Versicherungsmakler fordern dringend Nachbesserungen.

22.12.2016 | 13:42 Uhr von «Matthias von Arnim»

Geht es nach dem Wirtschaftsministerium, soll die europäische Versicherungs-Vertriebsrichtlinie (IDD) nun zügig umgesetzt werden. Der Zeitplan sieht derzeit so aus:

  • 18.01.2017: Beschluss durch das Kabinett
  • anschließend: Beratung durch den Bundesrat
  • 30.03.2017: Erste Lesung im Bundestag
  • 31.05.2017: Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages
  • 01./02.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag
  • 07.07.2017: Beschluss im Bundesrat

Ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten wird, ist eine andere Frage. Denn der Entwurf des Wirtschaftsministeriums stößt nicht nur auf Zustimmung. Sowohl Verbraucherschützer als auch die Finanzbranche äußern zum Teil heftige Kritik und fordern Änderungen. 

Verbraucherschützer fordern ein Verbot von Provisionen

Dass die Umsetzung der Richtlinie den Verbraucherschützern nicht weit genug gehen würde, war abzusehen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) macht allerdings einen sehr radikalen Vorschlag: Provisionen beim Vertrieb von Kranken- und Lebensversicherungen sollten verboten werden. Dafür spreche, dass diese beiden zentralen Produkte besonders anfällig für Fehlanreize seien. Eine hohe Beratungsqualität und ein Handeln im bestmöglichen Interesse des Kunden könne nur über ein generelles Provisionsverbot erreicht werden, schreibt der VZBV in seiner Stellungnahme für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Der VZBV gibt immerhin selbst zu bedenken, dass „sich das Provisionsverbot nur mittelfristig am Markt umsetzen lässt“. Deshalb bedürfe es für das bis dahin geltende Vergütungsmodell eines einheitlichen Regulierungsrahmens. Die Gefahr, Verbraucher würden bei einem Provisionsverbot ohne Information und Beratung alleine gelassen werden, sieht der VZBV nicht. Der Verband plädiert zugleich dafür, die Aufsicht über den gesamten Versicherungsvertrieb in die Hände der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) zu legen.

BdV fordert Einschränkungen für den Provisionsvertrieb

Auch der Bund der Versicherten (BdV) sieht den Gesetzentwurf kritisch. Seine Einschätzung formuliert er in einer Stellungnahme so: Der Gesetzgeber wolle davon absehen, ein angemessen hohes Verbraucherschutzniveau zu implementieren, obwohl dies durchaus möglich wäre. So solle der Provisionsvertrieb keine Einschränkungen erhalten, obwohl die Interessenkonflikte zwischen der Vergütung und dem Gebot, „im bestmöglichen Interesse des Kunden“ zu handeln, weiter bestünden. Auch hätte man eine eindeutige Legaldefinition des Honorars, das ein Honorar-Versicherungsberater dem Kunden in Rechnung stellen dürfe, vorgeben sollen, bemängelt der BdV.

Als Problem sieht der BdV, dass es keine klare Definition dafür gebe, was Netto- und was Bruttotarife sind. Der Verband fordert deshalb eine klare Definition und eine Verpflichtung zu Nettotarifen. Diese seien gesetzlich zu verankern. Schließlich sollte der Gesetzgeber eine Pflicht für den Versicherer einführen, für jeden Bruttotarif einen leistungsidentischen Nettotarif anzubieten.

Der AfW sieht in der Umsetzung einen Frontalangriff auf die Versicherungsmakler

Harsche Kritik kommt auch aus der Maklerbranche – allerdings unter anderen Vorzeichen. „Mit dem vorgelegten Entwurf des IDD-Umsetzungsgesetzes startet der Versuch, einen der kundenorientiertesten Berufsstände unter dem äußerst löchrigen Deckmantel der verbraucherorientierten Honorarberatung letztlich abzuschaffen“ wettert der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Der Verband hat vor allem drei Kritikpunkte ausgemacht:

Erstens gelte das Provisionsabgabeverbot quasi nur für Versicherungsmakler. Denn neben einer Bagatellgrenze von 15 Euro je Vertrag und Jahr findet das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung, wenn die Zahlung an den Kunden „zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird“. Die Versicherungsunternehmen könnten argumentieren, dass diese Leistungserhöhung über ihr Agenturnetz gewährleistet sei. "Versicherungsunternehmen könnten somit über ihre Ausschließlichkeitsorganisation problemlos Provisionsabgabe und Rabatte nach Gutsherrenart gewähren", befürchtet der AfW.

Der zweite Kritikpunkt des AfW ist, dass nach dem jetzigen Gesetzentwurf Versicherungsmakler sich für ihre Tätigkeit nur noch durch Versicherungsunternehmen vergüten lassen dürfen. Hierzu äußert der AfW europarechtliche und ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken. Denn es handele sich um einen klaren Eingriff in Artikel 12 Grundgesetz (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Der AfW hält diesen Eingriff weder für erforderlich noch für angemessen.

Für den dritten und für Versicherungsmakler am gefährlichsten Punkt hält der AFW die sogenannte Kundenabwerbungsklausel. In Absatz 6 werde den Versicherungsunternehmen und ihren Angestellten und Vertretern der Freibrief gegeben, mit Hinweis auf die Beratungsobliegenheit nach Paragraf 6 VVG, die Kunden der Versicherungsmakler jederzeit direkt anzusprechen – und zwar auch dann, wenn der Kunde bereits von einem Makler betreut wird. Mit Inkrafttreten des Gesetzes in der jetzigen Form müsse also jeder Makler damit rechnen, dass Ausschließlichkeitsvertreter unmittelbar auf die Maklerkunden zugehen, um sie abzuwerben, so der AfW.

Der AfW hat deshalb angekündigt, dass er „diesen Angriff auf die Bestände seiner Mitglieder keinesfalls hinnehmen und sich für eine entsprechende Korrektur einsetzen“ werde. „Wir sind gespannt, in wie weit unsere Kritikpunkte und Anregungen in die Kabinettsvorlage einfließen werden und werden den gesamten Gesetzgebungsprozess natürlich für unsere Mitglieder intensiv begleiten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wird in den kommenden Wochen also noch für etliche Diskussionen sorgen. In wie weit unter diesen Umständen der Terminplan zu halten ist, wird sich zeigen.

(MvA)

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