• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Es gibt wieder mehr Finanzanlagenvermittler. Dafür sinkt die Zahl der Honorarberater.
34f GewO

Mehr Vermittler dank gescheitertem Provisionsverbot

Der Streit ums Provisionsverbot hat in den vergangenen Jahren die Finanzbranche verschreckt. Viele Finanzanlagenvermittler bangten um ihre Zukunft. Etliche schmissen hin. Und nur noch wenige Neustarter kamen nach. Jetzt scheint eine Trendwende in Sicht.

17.04.2024 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Finanzanlagenvermittler schien vor einigen Monaten noch ein aussterbender Beruf zu sein. EU-Kommission und Europäisches Parlament planten den Einstieg in den Ausstieg aus der provisionsbasierten Beratung. Zunächst sollten beratungsfreie Produkte nicht mehr provisioniert werden dürfen. Im nächsten Schritt wäre nur noch Anlageberatung auf Honorarbasis erlaubt gewesen. Die Gesetzesoffensive war besser vorbereitet worden als beim ersten Anlauf der Provisionsgegner vor einem Jahr. Im allerletzten Augenblick scheiterte die Gesetzesinitiative erneut.

Das Aufatmen in der Branche war über Brüssel hinaus zu vernehmen. Insbesondere in Deutschland war die Finanzindustrie höchst alarmiert gewesen. Wäre die provisionsbasierte Beratung verboten worden, hätte es hierzulande keinen Plan B gegeben. Finanzprodukte-Emittenten, Versicherungen und Fondsgesellschaften verlassen sich seit Jahrzehnten auf eingespielte Mechanismen. Und auch bei der Kundschaft sind die durchaus vorhandenen Alternativen nicht besonders beliebt. Honorarberatung ist und bleibt in Deutschland ein Nischenprodukt. Der Markt ist denkbar eng. Nicht einmal jeder hundertste Berater bietet seine Dienste ausschließlich auf Honorarbasis an. Im Dezember vergangenen Jahres waren 315 Honorar-Finanzanlagenberater registriert. Es ist ein offenes Geheimnis, dass etliche Berater bereits in den Startlöchern standen. Wäre das Provisionsverbot in Brüssel beschlossen worden, hätte dies vermutlich in Deutschland einen Boom in diesem bislang vernachlässigten Segment ausgelöst.

Nun ist das Gegenteil passiert. Das zeigt die aktuelle DIHK-Statistik registrierter Finanzanlagenberater und Vermittler (siehe Tabelle oben). Laut DIHK sind in Deutschland derzeit nur noch 293 Honorar-Finanzanlagenberater registriert. Das ist ein Rückgang um sechs Prozent innerhalb eines Quartals. Im Gegenzug stieg die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO von zuletzt 40.469 auf aktuell 40.666. Mit anderen Worten: Für jeden Honorarberater, der aufgab, meldeten sich in den vergangenen drei Monaten mehr als zehn neue Vermittler an, die auf Provisionsbasis arbeiten (siehe Tabelle unten).

Schwacher Immobilienmarkt hinterlässt Spuren

Die Zahl der Immobiliardarlehensvermittler ist laut DIHK-zuletzt wieder gesunken. Der Grund dafür dürfte – wenig überraschend – das schwache Marktumfeld sein. Wobei auch hier zu beobachten ist, dass die Zahl der Berater, die als Honorar-Immobiliardarlehensberater auftritt, bereits länger rückläufig ist.

Versicherungsvermittler ohne Druck

Relativ stabil hat sich in den vergangenen zwölf Monaten die Zahl der Versicherungsvermittler präsentiert. Das mag vielleicht daran liegen, dass sich die Branche bisher noch immer auf ihre fleißigen Lobbyisten in Berlin und Brüssel verlassen konnte.

Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Versicherungsmakler mit Erlaubnis-Befreiung nach § 34d Absatz 6 GewO nach dem Scheitern des Provisionsverbots sogar um über 16 Prozent gestiegen ist. Hintergrund: Gemeint sind mit dieser Typbezeichnung Versicherungsvermittler, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis tätig sind und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben. Diese Gruppe hätte ihre Tätigkeiten einstellen müssen, falls ein komplettes Provisionsverbot beschlossen worden wäre.

Diesen Beitrag teilen: