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Neues zur FinVermV - Probleme für 34f-Berater

Norman Wirth, Vorsitzender des AfW, erneuert seine Kritik an einem Provisionsverbot
34f GewO

Die Umsetzung der FinVermV steht kurz vor dem Abschluss. Verbandschef Norman Wirth betont in diesem Kontext noch einmal die Rechtmäßigkeit von Vermittlerprovisionen. Die BaFin hält dagegen.

11.07.2018 | 11:05 Uhr von «Dominik Weiss»

Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding steht die Überarbeitung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) kurz vor dem Abschluss. Der Entwurf werde Anfang August ins Kabinett gehen, sagt der Finanzexperte „Fonds-professionell“. Im weiteren Fortgang solle die Richtlinie dann im September beschlossen und werden und in Kraft treten, so Binding weiter. Über die Inhalte wollte der SPD-Mann keine Auskunft geben. Er stellte allerdings klar, dass Vermittler nach der Novellierung Klarheit darüber besäßen, welche MiFID II Regelung für sie gelten werde. Bis dato ist es den Vermittlern überlassen, ob sie sich weiter nach den aktuellen FinVermV richten. Kommen soll dagegen die Überstellung der Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin. Allerdings, so Binding, sei bisher weder ein Zeitrahmen bestimmt, noch definiert, wie die Aufsicht in der Praxis ausgestaltet werden könnte. Denkbar wäre bspw. die Hoheit wie bisher bei den Industrie- und Handelskammern zu belassen.

AfW wiederholt Kritik

Indes wiederholte der Vorstand des Bundesverbandes für Finanzdienstleistungen (AfW), Norman Wirth, in einer Stellungnahme gegenüber dem „Versicherungsboten“ seine Warnung vor der Installation eines Provisionsverbotes für Finanzanlagenvermittler. Besonders hart betroffen wären nach seiner Einschätzung auch viele Versicherungsmakler, die unter der Neuregelung keine Finanzanlageprodukte mehr vertreiben könnten, so Wirth. Sollten alle Zuwendungen, die Vermittler im Rahmen der Anlageberatung erhielten, an den Kunden ausgekehrt oder zur Qualitätsverbesserung verwendet werden müssen, verstieße das gegen das Verfassungsrecht. Zudem fehle es in der Bevölkerung an „politischem Willen“ dieses Vorhaben zu unterstützen.

Anders bewertet das BaFin-Direktor Dr. Frank Grund. Im Interview mit „pro-contra“ plädierte er für einen Provisionsdeckel im Sinne der Verbraucher. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es Produktverkäufe aus reiner Provisionsorientierung gegeben habe, so Grund. Sein Ziel sei es, das Niveau der Abschlussprovisionen dauerhaft zu senken. Er sehe weiteren Gesprächsbedarf.

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