• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Zinsen

Keine Rettung mehr vor Negativzinsen

Der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken rät seinen Mitgliedern, Kunden verstärkt auf Negativzinsen vorzubereiten. Verbraucherschützer halten dagegen.

30.10.2019 | 14:40 Uhr von «Christian Bayer»

Neue Normalität

Ein Papier des Lobby-Verbandes der Genossenschaftsbanken sorgt aktuell für Aufregung. Der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) rät in einem Rundschreiben zu vorsichtigem, aber deutlichem Vorgehen im Zusammenhang mit Negativzinsen. Zunächst sollen Bankkunden unverbindlich auf das Thema angesprochen werden. Danach empfiehlt der BVR für neue Konten-Verträge, Regelungen für mögliche Minuszinsen in die Verträge einzubinden. In einer folgenden Stufe könnten dann beim Überschreiten bestimmter Beträge auf Girokonten bei besonders wohlhabenden Kunden Negativzinsen erhoben werden. Auf Tagesgeldkonten würden laut BVR-Papier bei jeder Anlagesumme Strafzinsen erhoben werden. Kunden sollen auf renditeträchtigere Alternativen wie Wertpapiere und Investmentfonds verwiesen werden. Ob das im Sinne der Verbraucher ist, muss mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Denn Wertpapier-Investments verfolgen oft langfristige Ziele und sind eher nicht dazu geeignet, Sparvermögen, beispielsweise für den Kauf eines Autos, zu parken. Im Neukundengeschäft könnten nach Vorstellung des BVR bald Negativzinsen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen werden.

Bestandskunden im Visier

Nicht nur Neukunden sollen ins Visier genommen werden, auch bei Bestandskunden wollen die Banken zugreifen. Der Druck könnte langsam und in homöopathischen Dosen erhöht werden. Zunächst soll ein unverbindlicher Hinweis erfolgen, Beratung über Alternativen in Anspruch zu nehmen. Falls der Kunde nicht reagiert, könnte ein deutlicher Hinweis auf mögliche Negativzinsen erfolgen. Wer dann immer noch zu den Beratungsverweigerern gehört, würde eine Änderungskündigung erhalten. Falls dieser widersprochen wird, könnten sich die Institute per Kündigung von den Kunden trennen. Während zunächst nur wohlhabende Kunden betroffen waren, soll bald auch Otto Normalsparer dafür zahlen, dass er sein Geld auf einem Konto verwahrt. Wer bislang davon ausgegangen ist, dass Negativzinsen nur größere Vermögen treffen, könnte bei der Bank seines Vertrauens bald eines Besseren belehrt werden. Verbraucherschützer haben sich allerdings bereits gegen die Pläne des Banken-Verbandes positioniert. Aus ihrer Sicht sind beispielsweise bei Girokonten mit Kontoführungsentgelt Minuszinsen überhaupt nicht zulässig, und zwar unabhängig davon, ob es sich um bestehende oder neue Konten handelt. Letztendlich werden also Gerichte die Angelegenheit entscheiden müssen.

Banken greifen zu

Mittlerweile führt die Minus-Zinspolitik auch bei der Wertpapierverwahrung zu höheren Kosten. So wird beispielsweise die Augsburger Aktienbank das Depotführungsentgelt ab nächstem Jahr erhöhen. Auch bei der DAB BNP Paribas kann es Anlegern ans Geld gehen. Grundsätzlich sind Geschäfts- und Privatkunden betroffen, und zwar unabhängig von einer bestimmten absoluten Einlagehöhe. Die Online-Bank betrachtet bei Depots den prozentualen Anteil des Geldes auf dem Verrechnungskonto im Verhältnis zum gesamten Vermögenswert. Überschreiten die Einlagen 15 Prozent des Gesamtvermögenswertes werden Negativzinsen fällig. Konkret: Machen die gesamten Vermögenswerte beispielsweise 25000 Euro aus, und es liegen 5000 Euro auf dem Verrechnungskonto, müsste der Kunde ab kommendem Jahr auf 1250 Euro 0,5 Prozent Strafzinsen zahlen. Zuletzt hatte die Deutsche Bank ebenfalls Negativzinsen angekündigt. „Wir erwägen über alle unsere Geschäftsbereiche hinweg, negative Zinsen an die Kunden weiterzugeben, wo es klug und vernünftig und auch legal ist”, so Finanzvorstand James von Moltke in einem aktuellen Statement.

Verbot bleibt aus

Mittlerweile ist die Anlegerwut über die Negativzinsen auch in der Politik angekommen. Politiker unterschiedlicher Couleur wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben ein gesetzliches Verbot von Negativzinsen für Bankkunden ins Spiel gebracht. Das Finanzministerium hat letztendlich abgewunken und auf eine Anfrage der FDP-Fraktion bestätigt, dass kein gesetzliches Verbot geplant ist. Experten verweisen darauf, dass es in dem Zusammenhang verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Das Bundesfinanzministerium ruft den Banken allerdings in Erinnerung, dass sich für sie das Risiko durch Verbraucherschützer oder Kunden vor den Kadi zitiert zu werden, durch die Einführung von Negativzinsen deutlich erhöht.

Warum die DAB Bank bald auch von Privatkunden Strafzinsen verlangt, lesen Sie hier.

Diesen Beitrag teilen: