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Verbraucherschutz

Restschuldversicherungen im Fokus der BaFin

Restschuldversicherungen stehen in der Kritik. Im Bundestag wurde im vergangenen Jahr bereits ein Provisionsdeckel beschlossen. Jetzt schaut die BaFin den Banken beim Vertrieb auf die Finger.

04.03.2022 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Restschuldversicherungen sind aus Sicht der Banken eine feine Sache. Erstens erleichtern sie die Kreditvergabe. Eine Finanzierung lässt sich intern leichter durchbringen, wenn die jeweiligen Kreditnehmer eine Versicherung abgeschlossen haben, die eventuelle Zahlungsausfälle abdeckt. Zweitens bietet das Produkt den Bankern im Kreditgespräch ein Verkaufsargument. Kunden wird die Angst genommen, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Drittens ist der Verkauf von Restschuldversicherungen äußerst lukrativ. Denn die Prämien sind oft unverhältnismäßig hoch, und der Versicherungsfall tritt nur sehr selten ein – was auch daran liegt, dass die Policen bewusst große Lücken im Versicherungsschutz lassen. Das haben zahlreiche Untersuchungen in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt. Viertens finden die Verkaufsgespräche in außergewöhnlichen Situationen statt, in der die Preise für die Versicherungen nahezu frei verhandelbar sind und Konkurrenzangebote in der Regel nur selten vorgeschlagen werden. Kunden sitzen am kürzeren Hebel und zahlen deshalb oft sehr viel Geld für ein Produkt, das ihnen kaum nützt. Was vielen Kunden nicht bewusst ist: Die Vermittler erhalten bislang noch sehr hohe Vergütungen für den Abschluss der Versicherungen. Provisionen von über 50 Prozent der jeweiligen Versicherungsprämie sind keine Seltenheit.

Die Verbraucherverbände sehen Restschuldversicherungen und die Art ihres Vertriebs deshalb schon seit Jahren sehr kritisch. Im vergangenen Jahr erzielten die Verbraucherschützer mit großem politischem Engagement bereits einen Teilerfolg. Anfang Mai 2021 beschloss der Bundestag das sogenannte Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz. Darin findet sich unter anderem ein neuer § 50a Versicherungsaufsichtsgesetz, der die Abschlussprovision für den Abschluss einer Restschuldversicherung auf 2,5 Prozent des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrages oder sonstigen Geldbetrages begrenz. Diese Regelung soll am 1.7.2022 in Kraft treten. Es ist ein erster Schritt, der ein mittlerweile riesiges Geschäftsfeld besser reglementieren soll. Für die Anbieter steht hier einiges auf dem Spiel. Schätzungen zufolge gibt es derzeit rund zwei Millionen Restschuldversicherungsverhältnisse mit einer Versicherungssumme von etwa 14 Milliarden Euro. Fast jeder dritte Konsum- oder KFZ-Kredit wird mit einer Restschuldversicherung versehen. Die Kosten für die Kreditnehmer sind zum Teil enorm. Einer Berechnung des Finanzportals kreditvergleich.net zufolge können die Policen die Kreditkosten teilweise um bis zu 24 Prozent erhöhen.

BaFin will Beratungspraxis mithilfe von Mystery Shopping beobachten

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will sich in diesem Jahr intensiv mit dem Thema befassen. Ab Anfang 2022 will die BaFin dem Finanzmarkt mit sogenanntem Mystery Shopping auf die Finger sehen. „Wir planen jährlich mehrere Hundert Testkäufe in allen Aufsichtsbereichen: Von Versicherungen über Bankprodukte wie Konto und Kredit bis hin zu Wertpapieren und Zertifikaten – bei all diesen Angeboten stellen sich Fragen, denen wir unter anderem mit Mystery Shopping nachgehen wollen“, kündigte Christian Bock, Beauftragter der BaFin für Anleger- und Verbraucherschutz, Ende des vergangenen Jahres an. Ihr Augenmerkt richtet die BaFin nun gezielt auf Restschuldversicherungen, die im laufenden Jahr 2022 Gegenstand von Mystery Shopping sind. Dass ausgerechnet dieses Segment als erstes in den Fokus gerückt ist, begründet die BaFin damit, dass die Aufsichtsbehörde bei ihren bisherigen Marktuntersuchungen den Eindruck gewonnen hat, dass Kundinnen und Kunden nicht immer bewusst war, dass sie bei der Vergabe eines Kredits zwar eine Restschuldversicherung abschließen können, dies aber nicht müssen. Wann und in welchem Umfang die BaFin mit der Marktbeobachtung beginnt, ist noch offen. Derzeit befindet sich die Behörde in Gesprächen mit Agenturen, die Testkäufe gezielt tätigen und die Ergebnisse an die BaFin berichten sollen.

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