• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Verbraucherschutz

Finanztip führt in die Irre

Das Verbraucherportal @Finanztip betreibt laut einem Urteil des OLG Dresden unlauteren Wettbewerb. Ein Energieunternehmen hatte geklagt, weil das Portal sich werbefrei nennt, aber Provisionen bei Vertragsabschlüssen fließen könnten.

23.07.2019 | 14:54 Uhr von «Jennifer Garic»

Die Internetseite Finanztip erteilt Ratschläge zu Finanzthemen und erstellt Rankings zu Versicherungs- und Bankangeboten. Das Portal um Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen, der auch öffentlich oft als Verbraucherschützer auftritt, stellt sich als „werbefreie“ Informationsquelle dar. Allerdings verdient Finanztip bei Vertragsabschlüssen über die Website mit. Auf der Finanztip-Seite können Interessierte Vergleichsrechner nutzen, um sich über verschiedene Preise und Konditionen beispielsweise bei Stromanbietern zu informieren. Klicken die Nutzer danach auf einen Link, leitet die Internetseite sie auf Angebote von Online-Vergleichsportalen wie Verivox und Check24 weiter. Schließt der Nutzer hier einen Vertrag ab, fließt möglicherweise eine Provision an Finanztip.

Dafür nutzt Finanztip sogenannte Affiliate Links – ein gängiges Werbemittel im Internet. Das System bei Verivox und Check24 erkennt, wenn Nutzer von Finanztip kommen und beteiligt das Unternehmen möglicherweise am Gewinn. Rechtlich gesehen ist das eine geschäftliche Handlung. Finanztip weist Nutzer der Webseite allerdings nicht ausreichend darauf hin, dass die Vergleichsrechner und Rankings bezahlte Links enthalten. Diese Praxis sei unlauterer Wettbewerb, urteilte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (05.07.2019; Aktenzeichen: 14 U 207/19).

Landgericht Leipzig gab Finanztip Recht

Geklagt hatte das Unternehmen Bürgergas, dem das Finanztip-Prinzip schon lang ein Dorn im Auge ist. Vor zwei Jahren hatte der unabhängige Gas- und Stromversorger die Internetseite abgemahnt. In erster Instanz hatte das Landgericht Leipzig (21.12.2018; 50 2367/17) dann allerdings im Sinne von Finanztip geurteilt. Das Gericht habe laut Urteil keine Wettbewerbsförderungsabsicht festgestellt, da die Finanzierung keinen Einfluss auf die Empfehlungen habe und Finanztip nicht darauf abziele, bestimmte Unternehmen zu bewerben.

Bürgergas legte Berufung gegen das Urteil ein. Das OLG Dresden wertete die Sache nun anders. Für Bürgergas-Gründer und Geschäftsführer Tilmann Haar war dies die einzig richtige Entscheidung: „Man warnt vor traditionellen Maklern und Finanzberatern, weil diese Provisionen von Produktanbietern erhalten, handelt aber selbst quasi als Provisionsvertrieb“, erklärte Haar gegenüber der Nachrichtenseite „Das Investment“.

Finanztip prüft noch rechtliche Möglichkeiten, um gegen das Urteil vorzugehen, das noch nicht rechtskräftig ist. Eine Revision hatte das OLG Dresden nicht zugelassen. Finanztip hat den Zusatz „werbefrei“ derweil noch nicht von der Internetseite entfernt, und das, obwohl das Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro bei Zuwiderhandlung androht.

Diesen Beitrag teilen: