Eltern wollen für ihre Kinder nur das Beste – auch bei der Geldanlage. Mit Versprechen wie „Marktführer“ oder „Die Nummer 1 für Kinder-Investments in Deutschland“ versuchte der Versicherungsvertreter Invest4Kids das Vertrauen von Eltern zu gewinnen. Das Problem: Für die Behauptungen gab es aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Grundlage. Dagegen und gegen weitere Verstöße des Anbieters ging sie erfolgreich vor.
Restschuldversicherungen stehen in der Kritik. Im Bundestag wurde im vergangenen Jahr bereits ein Provisionsdeckel beschlossen. Jetzt schaut die BaFin den Banken beim Vertrieb auf die Finger.
Vermittler müssen ihre Beratungsgespräche genau dokumentieren. Diese Pflicht dient nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern kann auch die Berater vor Schaden bewahren. Aktuelle Fälle zeigen, wie teuer mangelnde Dokumentation werden kann.
Das Verbraucherportal @Finanztip betreibt laut einem Urteil des OLG Dresden unlauteren Wettbewerb. Ein Energieunternehmen hatte geklagt, weil das Portal sich werbefrei nennt, aber Provisionen bei Vertragsabschlüssen fließen könnten.