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Droht das Ende der Abgeltungsteuer?

Brandenburg setzt sich für Abschaffung der Abgeltungsteuer ein
Steuern

Die Abgeltungsteuer ist schon lange einigen Politikern ein Dorn im Auge. Jetzt will das Land Brandenburg im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuer starten.

28.10.2016 | 15:41 Uhr von «Matthias von Arnim»

Brandenburg wird im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer starten. Das hat das Kabinett in Potsdam beschlossen.

Der Vorstoß aus Potsdam überrascht zu diesem Zeitpunkt. Denn die Abgeltungsteuer steht ohnehin auf der Abschussliste der Regierung – ganz gleich, wer im kommenden Jahr die Wahlen gewinnt. So hatte schon im November vergangenen Jahres Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angedroht, die Steuer in der kommenden Legislaturperiode abschaffen zu wollen. Im Mai 2016 folgte SPD-Chef Sigmar Gabriel mit einer gleichlautenden Aussage. Seine Partei werde, falls die SPD auch nach der nächsten Wahl in Regierungsverantwortung komme, „die Korrektur dieses Fehlers durchsetzen“. Ein „Fehler“ übrigens, den sich einstmals SPD-Finanzminister Hans Eichel ausgedacht hatte und der später in der großen Koalition unter Peer Steinbrück umgesetzt worden war. 

Darum geht es

Die Abgeltungsteuer wird seit 2009 auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Sie beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, wird von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. 

Das will die Regierung aus Brandenburg

Ziel der Gesetzesinitiative der Landesregierung in Potsdam ist es, Kapitaleinkünfte nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Konkret bedeutet das: Statt Zinseinkünfte einheitlich mit 25 Prozent zu besteuern, sollen Anleger ihre Gewinne aus Kapitaleinkünften mit ihrem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen versteuern.

Als Anlass für den Vorstoß der Brandenburger Landesregierung nennt Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski gleich ein ganzes Sammelsurium an Begründungen: „Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 ist die Abgeltungsteuer eine Privilegierung von Besserverdienenden. Der geringe Steuersatz von 25 Prozent hat dessen ungeachtet Bezieherinnen und Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Spätestens die massenhafte Einschaltung von Briefkastenfirmen in Steueroasen - Stichwort Panama-Papers - hat das wieder gezeigt. Seitdem feststeht, dass künftig ein automatischer Datenaustausch zwischen einer Vielzahl von Staaten etabliert wird, ist der Begründung für die Einführung der Abgeltungsteuer gänzlich der Boden entzogen worden“, so Trochowski.

Die offizielle Begründung: Mit dem Datenaustausch wird das Hauptargument für die Abgeltungsteuer obsoletDas Argument Trochowskis, durch den intensivierten Datenaustausch würde die Abgeltungsteuer bald obsolet werden, fußt auf einem internationalen Abkommen: Ab 2017 werden nach und nach mit den USA und über weiteren 100 OECD-Staaten und Gebieten Daten über Kontoinformationen und ausländischen Einkünften ausgetauscht. Wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sind mit von der Partie, ebenso die Kaiman-Inseln und die Britischen Jungferninseln. Das Bankgeheimnis ist praktisch tot, selbst in der Schweiz. Sollte das Abkommen in Kraft treten und wie gewünscht umgesetzt werden und tatsächlich funktionieren, wäre das Hauptargument für die Abgeltungsteuer in der Tat nicht mehr gültig. Denn die Steuer war im Jahr 2009 nicht zuletzt deshalb eingeführt worden, um der Steuerflucht einen Riegel vorzuschieben. Peer Steinbrück formulierte damals den denkwürdigen Satz „Besser 25 Prozent von X, als 42 Prozent von nix.“

Der Denkfehler: Höhere Steuern bedeuten nicht mehr Einnahmen für den Staat

Die Abgeltungsteuer ist vielen Politikern aus verschiedenen Parteien schon länger ein Dorn im Auge. Das hat vor allem damit zu tun, dass sich das Steuer hervorragend als Wahlkampfthema eignet. Eine Steuer für vermeintlich Besserverdienende kommt bei denen, die keine Aktien haben, grundsätzlich gut an. Was dabei in den Hintergrund tritt: Eine Abschaffung der Steuer hätte bei weitem nicht nur positive Effekte. So ist bei Dividenden zu berücksichtigen, dass auf der Unternehmensebene Ertragsteuern anfallen. Die gesamte Belastung ausgeschütteter Gewinne ist damit in etwa so hoch wie die normale Einkommensteuer plus Soli in der Spitze. Das heißt, durch die Abgeltungsteuer werden nur Zinserträge begünstigt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Europäische Zentralbank alles daransetzt, die Zinsen im Euroraum auf null zu drücken, bedeutet das zumindest mittelfristig keine Mehreinnahmen fürs Finanzamt. 42 Prozent von nichts ist eben genauso viel wie 25 Prozent von nichts. 

Was in der Diskussion um die Abgeltungsteuer komplett untergeht, ist das Problem mit der Versorgungslücke in Deutschland. Im Jahr 2040 werden in Deutschland 38,2 Millionen Nettozahler ganz oder teilweise den Lebensunterhalt von 41 Millionen Nettoempfängern finanzieren müssen. Zum Vergleich: derzeit ist das Verhältnis noch anders herum, 44,8 Millionen Nettozahlern stehen 36,4 Nettoempfänger gegenüber. Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen für den öffentlichen Gesamthaushalt, insbesondere für die Rentenkassen. Konkret: Zur Finanzierung der gesetzlichen Rente fehlen 83 Milliarden Euro. Würde die Regierung, wie momentan diskutiert, das Rentenniveau auf heutigem Niveau festschreiben, erhöhte sich die Finanzierungslücke um weitere 20 Milliarden auf 103 Milliarden Euro.

Diese Lücke muss entweder durch Beitrags- oder Steuererhöhungen oder durch die Sparer direkt geschlossen werden. Wenn die Bundesregierung Zinspapiere tatsächlich höher besteuert, wird sie auf der anderen Seit Pläne vorlegen müssen, mit denen sie es möglich macht, dass sich Sparen für das Alter überhaupt noch lohnt. Die Lösung wird – wie so oft – wohl die Einführung einer neuen steuerlichen Förderung sein. Das könnte zum Beispiel eine Erhöhung des Sparerfreibetrags sein. Es wäre die komplette Rolle rückwärts: In den neunziger Jahren betrug der Freibetrag mehr als 3.000 Euro. Aktuell sind es 801 Euro.

Mehr Aufwand für wenig mehr Steuern

Was in den Proklamationen der Politiker ebenfalls fehlt: Der administrative Aufwand bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer wäre enorm. Heute ziehen die Banken die Steuer auf Kapitalerträge für den Fiskus ein. Die Abwicklung läuft automatisiert ab. Den Finanzbeamten spart das Arbeitszeit. Sie können sich auf die anderen Einkünfte konzentrieren. Künftig würde jeder Kapitaleinkünfte-Bogen wieder aufwändig nachgeprüft werden.

Hinzu kommt im Fall einer Reintegration der Kapitalerträge in die Einkommensteuer ein neues Verlustrisiko für den Staat. Bisher werden realisierte Verluste aus Kapitalanlagen nur mit Gewinnen aus Geldanlagen verrechnet. Konkret: Wer mit Aktiengeschäften Geld verliert, kann diese Verluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen und nicht mit Zinseinkünften. Wenn die Abkapselung entfällt, kann das für den Fiskus teuer werden.

(MvA)

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