Franklin Templeton: „Rachesteuer“ könnte Investitionen in den USA empfindlich treffen

Franklin Templeton: „Rachesteuer“ könnte Investitionen in den USA empfindlich treffen
Steuern

Die von der Trump-Administration geplante „Rachesteuer“ (Section 899) hat weltweit eine große Debatte ausgelöst. Vorgesehen ist eine Sondersteuer von 20 % auf US-Dividenden und andere Anlageerträge für einige ausländische Anleger.

20.06.2025 | 06:41 Uhr

Dies könnte gravierende, weitreichende Folgen haben. Erfahren Sie mehr darüber von Stephen Dover vom Franklin Templeton Institute.

Dieser Artikel wurde ursprünglich im LinkedIn-Newsletter „Global Market Perspectives“ von Stephen Dover veröffentlicht. Folgen Sie Stephen Dover auf LinkedIn, wo er seine Gedanken und Kommentare sowie seinen Newsletter mit globalen Marktperspektiven veröffentlicht.

Vor Kurzem hat das US-Repräsentantenhaus den „One Big Beautiful Bill“, ein Gesetzespaket mit Steuererleichterungen, genehmigt, das nun dem Senat zur Beratung vorliegt. Es enthält in Section 899 eine neue Vergeltungssteuer und diese „Rachesteuer“ soll andere Länder davon abhalten, „unfaire“ Steuern von US-Unternehmen zu kassieren.

  • Was bedeutet unfair? Section 899 soll das Projekt zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stoppen. Dieses Projekt sieht unter anderem eine Übergewinnsteuer und eine globale Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne von 15 %, hauptsächlich für US-Technologie- und Pharmaunternehmen, vor.
  • Wer würde die Steuer nach Section 899 zahlen? Ausländische Privatpersonen, Unternehmen, Regierungen und Staatsfonds, die in Ländern mit unfairen ausländischen Steuerregeln für US-Unternehmen steueransässig sind.
  • Welche Vermögenswerte sind betroffen? Section 899 soll für Dividenden, Lizenzgebühren, Miet- und Pachteinnahmen sowie verwandte Formen von Anlageerträgen gelten. Die Steuer scheint nicht für Zinserträge aus US-Staatsanleihen oder festverzinslichen Wertpapieren (die Formulierung ist nicht ganz eindeutig) zu gelten. Kapitalerträge sind höchstwahrscheinlich ausgenommen.
  • Wie hoch ist die Steuer? Der Steuersatz auf US-Erträge, die an ausländische Investoren aus diesen Ländern gezahlt werden, soll jedes Jahr um 5 % steigen, bis zum gesetzlich festgelegten Satz plus 20 %. Dividendeneinkünfte werden beispielsweise regelmäßig mit 30 % besteuert. Für einen ausländischen Anleger, der seine Dividende aufgrund eines Steuerabkommens nur mit 15 % besteuern muss, könnte die Steuer von 15 % auf 50 % steigen.
  • Betroffene Länder: Zu den Ländern mit „unfairen” Steuern werden möglicherweise unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten, Kanada, Australien, das Vereinigte Königreich und Südkorea gehören. Die Steuer wird daher für die meisten wichtigsten Handelspartner der USA und viele Auslandsinvestitionen gelten.
  • Abschreckung ausländischer Geldgeber: Die neue Sondersteuer könnte ausländische Investitionen in US-Vermögenswerte verhindern, da die höheren Steuern den Nachsteuerertrag für ausländische Investoren verringern würden. Vor dem Hintergrund der Dollar-Schwäche könnte das Timing dieser Ankündigung die Mittelabflüsse beschleunigen.
  • Internationale Steuerbeziehungen: Die USA riskiert mit Vergeltungssteuern, dass die Handelsspannungen eskalieren und die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen untergraben wird. Der geplante Wortlaut in der vom Repräsentantenhaus gebilligten Version des Gesetzes würde dem US-Finanzministerium (und damit indirekt dem Weißen Haus) erheblichen Spielraum bei der Auslegung lassen, was eine „unfaire“ ausländische Steuer für US-Unternehmen genau ist.
  • Auswirkung auf Investitionen: Die Unsicherheit über diese Vergeltungssteuer macht die Finanzmärkte bereits nervös. Sie könnte vor allem die Aktienmärkte treffen, insbesondere Dividendenaktien, sowie Immobilienanlagen, die ausländischen Investoren Miet- oder Pachteinnahmen bescheren.

Nächste Schritte: Über das Steuergesetz wird nun im Senat beraten, der Änderungen vornehmen könnte. Aufgrund der potenziell weitreichenden Auswirkungen dieser neuen Steuer sollten Anleger das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen.

WO LIEGEN DIE RISIKEN?

Alle Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des Anlagekapitals.

Beteiligungspapiere unterliegen Kursschwankungen und sind mit dem Risiko des Kapitalverlusts verbunden.

Festverzinsliche Wertpapiere bergen Zins-, Kredit-, Inflations- und Wiederanlagerisiken sowie das Risiko eines möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Wenn die Zinssätze steigen, fällt der Wert von festverzinslichen Wertpapieren.

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WF: 5492965

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