• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Steuern

Angriff auf das Steuerrecht

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant, die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen abzuschaffen. Die Idee ist rechtlich umstritten.

29.08.2019 | 09:53 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die SPD hat seit einiger Zeit ein neues Lieblingswort: Gerechtigkeit. Das Praktische an diesem Wort ist, dass Jeder sich etwas anderes darunter vorstellen kann. Gerechtigkeit ist letztlich Auslegungssache. Die SPD hat offenbar eine simple Definition für Gerechtigkeit gefunden, die sich auf einen sehr einfachen Nenner bringen lässt: Wenn Jemand Vermögen hat, ist das ungerecht. Die Höhe des Vermögens spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Allein die Tatsache, dass Geld zum Sparen übrigbleibt, scheint bereits tatverdächtig im Sinne des neuen Kampfs gegen die vermeintliche Ungerechtigkeit in der Gesellschaft.

Privatanleger, so scheint es, sind offenbar der neue Klassenfeind, dem das SPD-geführte Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz den Krieg erklärt hat. Auf breiter Front arbeitet das Ministerium an Gesetzen, mit denen der Staat Anlegern tiefer in die Taschen greifen will. Die geplante Finanztransaktionssteuer, die in den aktuellen Entwürfen de facto zu einer Aktiengewinnsteuer nach französischem Vorbild umgebaut wurde, ist ein Beispiel dafür. Ein weiteres Beispiel ist die geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer zugunsten der Besteuerung von Gewinnen gemäß dem persönlichen Steuersatz. Beide Themen sind mittlerweile Dauerbrenner.

Die neueste Volte ist die Idee von Olaf Scholz, dass Forderungsausfälle von Aktien und Anleihen bei der Steuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden können. Konkret würde das bedeuten: Ginge in Zukunft ein Emittent von Aktien oder Anleihen in die Insolvenz, könnten die Besitzer der Wertpapiere die erlittenen Verluste nicht mehr mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Nach bisheriger Praxis ist das noch möglich. Gelten soll das neue Gesetz schon ab dem ersten Januar kommenden Jahres.

Politischer Wille gegen geltendes Recht

Der Vorstoß des Finanzministers passt nicht nur in die aktuelle politische Strategie der SPD, Wähler am linken Rand zu gewinnen, sondern ähnelt auch dem Vorgehen beim Entwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Beide Entwürfe sind rechtlich umstritten. Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags will Scholz eine Gruppe von Steuerzahlern von der Reform ausnehmen. Sein Trick: Er verkauft seinen Entwurf als „ersten Schritt“ zu einer kompletten Abschaffung. Damit verstößt der Entwurf gerade eben so nicht gegen geltendes Recht. Dass er sich den zweiten Schritt sparen will, bleibt unausgesprochen. Es ist ein sehr heikles Vorgehen. Bei der Abschaffung der Verlustabzugsmöglichkeiten im Falle von Emittenten-Insolvenzen wandelt der Finanzminister auf noch dünnerem Eis. Schließlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom Oktober 2017 entschieden, dass „der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust“ führt. Damit ist die steuerrechtliche Situation eindeutig geklärt. Eigentlich. Doch das Bundesfinanzministerium argumentiert nun in seinem Referentenentwurf, die Auffassung des Bundesfinanzhofes entspreche nicht der Intention des Gesetzgebers. Wobei nicht erklärt wird, was diese Intention sein soll. Offensichtlich soll das Prinzip, Verluste und Gewinne am Jahresende gegeneinander aufzurechnen, um den Gewinn zu ermitteln und diesen zu besteuern, aufgebrochen werden. Träte der Entwurf als Gesetz in Kraft, gäbe es plötzlich steuerlich unterschiedlich zu bewertende Arten von Verlusten mit Papieren derselben Assetklassen und Emittenten. Denn ein Verkauf von Wertpapieren mit Verlust und ein Verlust durch Insolvenz wären steuerlich nicht mehr gleichgestellt.

Kritik der Aktionärsschützer: Entwurf ist verfassungswidrig

Die Umsetzung des Referentenentwurfs wäre verfassungswidrig, monieren Aktionärsschützer, die die Pläne heftig kritisieren. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, strebt laut einem Interview im Handelsblatt deshalb eine „gerichtliche Klärung“ für den Fall an, dass der Referentenentwurf tatsächlich umgesetzt werde. Sein Argument: Es würde die „absurde“ Situation entstehen, dass diejenigen, die den richtigen Moment verpassen, ein Wertpapier zu verkaufen, nicht nur auf dem Verlust sitzen blieben. Es würde ihnen auch die steuerliche Anrechenbarkeit verwehrt. „Damit werden normale, langfristige Anleger von Aktien und Anleihen getroffen, die eben nicht wie institutionelle Anleger schnell ein sinkendes Schiff verlassen“, argumentiert Tüngler im Handelsblatt.

Aus Sicht der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) geht es bei dem geplanten Gesetz vor allem darum, den Fiskus von Einnahmeausfällen zu schützen. Die SdK erinnert daran, dass viele Privatanleger, die vor einigen Jahren in Mittelstandsanleihen investiert hatten, deren Emittenten die Papiere nicht mehr zurückzahlen konnten, diese Verluste natürlich steuerlich geltend machen wollen. Um das zu verhindern, sollten nun „fragwürdige Änderungen des Einkommensteuergesetzes vorgenommen werden, nach denen sogar der reale Verkauf einer Forderung nicht mehr in jedem Falle ein Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne sein würde", erklärt die SdK in einer Pressemitteilung.

Benachteiligung von Direktinvestments gegenüber Fonds

Auch in einem weiteren Punkt hat das Referententeam des Finanzministeriums in seinem Entwurf eine angreifbare Unklarheit geschaffen: In Wertpapierdepots würden Aktien und Anleihen in manchen Fällen anders besteuert werden als Aktien- und Rentenfonds. Denn Fonds machen am Jahresende keine Einkommenssteuererklärung, sondern rechnen Gewinne und Verluste innerhalb des Portfolios einfach in die Kurse der Fondsanteile um. Damit wären sie gegenüber Direktinvestments im Falle von Emittenten-Insolvenzen steuerlich im Vorteil. Gerecht wäre das nicht. Aber Gerechtigkeit ist ja bekanntermaßen eine Sache der Auslegung.

Diesen Beitrag teilen: