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Rente

Rente mit 63: Ansprüche ohne Abschlag bald erst mit 64 oder 65

Die Rente mit 63 müsste mittlerweile eher Rente mit fast 64 heißen. Der Grund: Seit Inkrafttreten der Sonderregelung Mitte 2014 verschiebt sich das Eintrittsalter jedes Jahr um zwei Monate. Was Berater jetzt wissen sollten.

24.07.2020 | 13:20 Uhr von «Bernhard Bomke»

"2019 war bereits das erste Jahr, in dem das Renteneintrittsalter näher am 64. als am 63. Geburtstag lag", ruft der Finanzberater Plansecur in Erinnerung. Das heißt: Angehörige des Jahrgangs 1956 konnten nicht mit 63 Jahren, sondern erst mit 63 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten. Diese Sonderregelung, bekannt als "Rente mit 63", hatte die seinerzeitige Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Mai 2014 durch den Bundestag gebracht. Mit dem früheren Eintritt in die Rente wollte die Regierung diejenigen belohnen, die schon besonders lange gearbeitet hatten. Vereinfacht gesagt: Wer mit 18 Jahren ins Arbeitsleben eintrat und keine Unterbrechungen vornahm, sollte mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen können.

Angehörige des Jahrgangs 1964 erhalten die "Rente mit 63" erst mit 65

Tatsächlich profitierten von dieser Regelung am stärksten Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und die 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge zusammenbekamen. Sie konnten mit Vollendung ihres 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Der Modus, nach dem sich das Renteneintrittsalter jedes Kalenderjahr um zwei Monate nach hinten verschiebt, führt dazu, dass zum Beispiel Angehörige des Jahrgangs 1964 die Sonderregelung der "Rente mit 63" erst mit Erreichen ihres 65. Geburtstages nutzen können.

Kindererziehung und Zeiten mit Schlechtwettergeld zählen mit

Plansecur-Chef Johannes Sczepan weist darauf hin, dass die Hürde mit den 45 Beitragsjahren in vielen Fällen womöglich leichter zu nehmen ist, als mancher denken mag. Der Grund: Nicht nur Zeiten mit klassischer Erwerbsarbeit werden angerechnet, sondern auch viele andere Lebensabschnitte. Zu diesen zählen: die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr, Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege von Angehörigen, Minijobs mit Rentenbeitragszahlung, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Phasen, in denen Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- oder Insolvenzgeld geflossen sind. "Und auch, wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente mit 63 profitieren, wenn er mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat", erklärt Sczepan

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