• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Regulierung

Überregulierung, Steuern und kein Ende – Was Berater jetzt wissen müssen

Keine Branche ohne spezifische Regulierungen: Allerdings scheint der Gesetzgeber bei der Finanzindustrie jedes Maß zu verlieren mit verheerenden Folgen für Asset Manager, Verbraucher und Vermittler.

12.02.2020 | 13:50 Uhr von «Christian Bayer»

Wettbewerbsnachteile

Im Rahmen der Jahrespressekonferenz desBundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) warnt Hauptgeschäftsführer Thomas Richter vor einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Asset Manager durch eine ausufernde Regulierung: „Die Überregulierung in der EU behindert Europas Asset Manager im globalen Wettbewerb. Sie ist fixiert auf Verbraucherschutz und Finanzmarktstabilität und berücksichtigt bei aufsichtlichen und regulatorischen Abwägungsentscheidungen nicht die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Asset Management Branche. Das muss sich ändern“, stellt Richter fest. Mit Blick auf die USA verweist er darauf, dass dort die Wettbewerbsfähigkeit des Asset Managements als eines der Regulierungsziele von der Politik ins Auge gefasst wird, während es in Europa kaum Gewicht hat. Als positiven Schritt wertet Richter den Auftrag der neuen EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen an den Finanzmarktkommissar Dombrovskis zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU.

Altersvorsorge stärken

Mit Blick auf das Altersvorsorgevermögen in Höhe von 1,5 Billionen Euro, das von der Fondsindustrie verwaltet und das aus seiner Sicht das Rückgrat der privaten Altersvorsorge bildet, plädiert Richter für eine steuerliche Entlastung der Kleinsparer und eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge. Mit dem Ziel der Entlastung solle sich die Politik auch von der Finanztransaktionssteuer verabschieden, weil sie selbst unter ihren Befürwortern mittlerweile keine Unterstützung mehr finde und sich der aktuelle Vorschlag des Bundesfinanzministers von den ursprünglichen Zielen entfernt habe. Zur Förderung der Altersvorsorge befürwortet der BVI eine Riester-Rente mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand. Zusammen mit den Verbänden der Versicherer und Bausparkassen hat der BVI einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, der einfache Standardprodukte vorsieht. „Die Vorschläge der Finanzverbände liegen der Bundesregierung vor. Für eine Reform der geförderten Altersvorsorge ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr viel Zeit“, gibt Richter zu bedenken.

Beratern droht die BaFin

Auch bei der Regulierung der Finanzanlagenvermittler ist die Bundesregierung am Zug. Voraussichtlich am 19. Februar steht der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur geplanten Übertragung der Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler auf die BaFin auf der Agenda des Kabinetts. DieIndustrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich in diesem Zusammenhang an die Bundestagsabgeordneten der Region gewandt und sie aufgefordert, sich gegen die Übertragung der Aufsicht von den Gewerbeämtern und den IHKs an die BaFin auszusprechen. „Aus unserer Sicht besteht für eine Änderung der Aufsicht keine Notwendigkeit, dies wäre sogar kontraproduktiv,“ so IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Weder gab es in der Vergangenheit hierüber Beschwerden noch sonstige Anhaltspunkte.“

Steinmetz gibt zu bedenken, dass die BaFin kaum Erfahrung mit der Aufsicht von Kleingewerbetreibenden hat und für den Aufbau neuer Strukturen Kosten entstünden, die von den Vermittlern getragen werden müssten. „Die Kosten für eine Erlaubnis würden sich nach derzeitigen Berechnungen um das Vier- bis Sechsfache erhöhen“, so Steinmetz. Laut aktuellen Umfragen würden bei einem Wechsel der Aufsicht etwa 50 Prozent der Finanzanlagenvermittler ihre Zulassung zurückgeben. „Diese Ausdünnung des Angebots kann nicht im Sinne der Verbraucher sein“, gibt Steinmetz zu bedenken. Zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Gefahr einer uneinheitlichen Rechtsanwendung sieht Steinmetz für die vielen Vermittler, die neben dem Geschäftsfeld Finanzanlagen auch die Vermittlung von Versicherungen und Immobiliendarlehen betreiben. Diese hätten dann mit zwei Aufsichtsbehörden zu tun. „In jedem Fall sollten für kleine und mittelständische Vermittler adäquate Lösungen gefunden werden, um eine Verdrängung durch größere Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der höheren Kosten zu vermeiden“, appelliert Steinmetz an die Abgeordneten.

Diesen Beitrag teilen: