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Vermögensverwalter kritisieren, dass sich die EU-Vorschriften für grüne Fonds ständig ändern.
Nachhaltigkeit

EU-Kommission erwägt Abschaffung der Artikel 9-Klassifizierung

Fondsgesellschaften beschweren sich darüber, dass die neuen EU-Vorschriften zur Klassifizierung nachhaltiger Anlagen nicht praktikabel sind. Deshalb erwägt die Europäische Kommission die Abschaffung eines wichtigen Teils ihrer Leitinitiative.

05.04.2023 | 07:20 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Europäische Kommission hat für viel Unmut bei Fondsgesellschaften gesorgt. Grund ist die Definition besonders nachhaltiger Fonds, die gemäß der EU-Offenlegungsverordnung als Artikel 9 klassifiziert werden dürfen. Grundsätzlich bezieht sich die Definition auf Investitionen, die einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen leisten und diesen Zielen „keinen wesentlichen Schaden zufügen“. Die Kommission hat ihre Regeln im Januar dahingehend präzisiert, dass die grünsten Fonds einhundert Prozent nachhaltige Investitionen halten müssen. Mit Blick auf diese angekündigte Verschärfung der EU-Kriterien hatten Vermögensverwalter wie BNP Paribas, BlackRock, Amundi und Pictet das grüne Label aus vielen ihrer Fonds entfernt. Betroffen waren Fonds mit einem verwalteten Vermögenswert von rund 175 Milliarden Euro. Das entsprach fast 40 Prozent des Marktsegments.

Diese Reaktion auf die Regelverschärfung kam nicht wirklich überraschend. Auf die wesentlichen Kritikpunkte – die Anwendung der Regeln sei nicht praktikabel, die Gefahr von Greenwashing sei hoch, die Datenlage schwach, ständige Änderungen sorgten für Verwirrung, und das Ganze sei für Anleger nicht mehr nachvollziehbar – hat die EU-Kommission bis heute keine Antworten parat. Auch die europäische Regulierungsbehörde ESMA ist mit der Klassifizierung und ihrer Umsetzung in der Praxis nicht zufrieden. Denn die grundsätzlichen Regeln wurden zwar schon 2021 in der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte festgelegt. Doch umfassendere EU-weite Standards für die neue Taxonomie grüner Anlagen sind bis heute noch nicht vollständig festgelegt. In der EU gibt es immer noch keine offiziellen Leitlinien für die Verwendung von ESG-Siegeln für Fonds. Trotzdem bezogen sich Vermögensverwalter bisher auf das unfertige Machwerk, um die Klassifizierung ihrer Fonds festzulegen. Es war ein eher provisorisches Vorgehen mit ungewissem Ausgang. Zufrieden konnte mit dieser Lösung niemand sein. Dass die EU-Kommission im Januar angekündigt hat, im April oder Mai ihre Artikel-9-Definition noch restriktiver zu gestalten, sorgte für zusätzlichen Frust. Zumal immer noch nicht klar ist, worin die zusätzlichen Verschärfungen bestehen sollten. Zuletzt zeichnete sich ab, dass angesichts der regulatorischen Unsicherheit immer mehr Vermögensverwalter die Klassifizierung ihrer Artikel-9-Fonds aufgeben wollen, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Die Perspektive sieht derzeit so aus: Die Klassifizierung, als Artikel 9-Fonds zu gelten, könnte so schwer zu erlangen sein, dass am Ende gar kein Fonds mehr die Kriterien erfüllt. Es wäre eine Bankrotterklärung für die Regulatoren.

Keine der offenen Frage ist gelöst – auch nicht die Frage einer Abschaffung des Artikels 9

Jetzt ist allen Beteiligten wohl der Geduldsfaden gerissen. Die Europäische Kommission steht aufgrund der vielen ungelösten Probleme derart unter Druck, dass in den verantwortlichen Gremien der EU nun darüber nachgedacht wird, die Artikel-9-Kategorie komplett abzuschaffen. Das allerdings ist in der Umsetzung auch nicht einfach. Denn die Kommission kann das zugrunde liegende Gesetz nicht selbst umschreiben. Ein Ausweg könnte sein, dass die Kommission der EU nach den Parlamentswahlen im nächsten Jahr einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreitet. Der Streit um die Taxonomie und die Anwendung im Rahmen der Offenlegungsverordnung wird sich also aller Voraussicht nach noch bis ins nächste Jahr hineinziehen. Bis dahin sollen die Regeln aber bereits angewendet werden. Die Unsicherheit über das, was eine nachhaltige Investition genau bedeutet, wird also noch eine ganze Weile bleiben.

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