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Ferber: „Einigung über MiFID II bis Weihnachten“

Markus Ferber (CSU)
MiFID II

EU-Verhandlungsparteien erzielen Einigung bei zentralen Streitpunkten über Wertpapierhandel.

22.11.2013 | 14:21 Uhr von «Patrick Daum»

Die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und EU-Kommission konnten gestern entscheidende Fortschritte in den Verhandlungen über die Finanzmarktrichtlinie MiFID II erzielen. „Ich bin nun noch optimistischer, dass wir bis Weihnachten die politische Einigung über MiFID II schaffen“, sagte MiFID II-Berichterstatter und Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) in der „Börsen-Zeitung“.

In ihrer letzten Sitzung Mitte November erzielten die Verhandlungsparteien Einigung über Beratungsgespräche (FundResearch berichtete). Jetzt verständigten sie sich darauf, dass das neue Format für Handelsplattformen, die Organized Trading Facilites (OTF), zwar für Anleihen und Terminkontrakte, nicht aber für Aktien zugelassen wird. Dies war eine Forderung des EU-Parlaments, dass eine Abwanderung des Geschäfts mit Blue Chips von den Börsen auf deutlich weniger stark regulierte Plattformen verhindern will. Die Abgeordneten befürchteten, dass eine Zulassung von OTF auf den Aktienhandel nicht dem erklärten Ziel diene, den Wertpapierhandel transparenter zu machen und Licht in den dunklen außerbörslichen Handel zu bringen. Ebenfalls im Sinne des Parlaments war die Einigung auf die klare generelle Handelsverpflichtung (Trading Obligation). Dieses Gebot soll helfen, mehr Derivategeschäfte in die MiFID-Welt zu bringen.

Auch der Rat konnte Positionen durchsetzen – und damit Großbritannien. Im Streit um MiFID II stehen sich auf der einen Seite die Banken der Londoner City und auf der anderen Seite die kontinentaleuropäischen gegenüber. Das Parlament machte den Briten bzw. dem Rat das Zugeständnis, dass den Betreibern von OTF-Plattformen die Zusammenführung von Order (Match Principal Trading) erlaubt wird. Voraussetzung dafür sind jedoch die Einwilligung aller betroffenen Marktteilnehmer sowie bestimmte Aufsichtsanforderungen. In diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zulässig ist Eigenhandel (Proprietary Trading).

Eine weitere Kontroverse, die ausgeräumt werden konnte, sind Ausnahmeregeln (Waiver), die den Handel jenseits von geregelten Märkten erlauben. Einige Befreiungsklauseln – z.B. für großvolumige Aufträge (Large-in-Scale Waiver) – waren unstrittig. Für Streit sorgte der sogenannte Reference Price Waiver. Eine doppelte Beschränkung der Ausnahme führte zum Konsens. So darf ein Geschäft nur an einem unregulierten Markt ausgeführt werden, wenn das Volumen vier Prozent des gesamten Geschäfts in diesem Titel an einem Handelsplatz und acht Prozent an allen Handelsplätzen nicht übersteigt. Zudem müssen Geschäfte unter dieser Klausel in der Mitte der Geld-Brief-Spanne ausgeführt werden. Allerdings ist längst nicht sicher, ob die Waiver tatsächlich effektiv sein werden. Das EU-Parlament zeigt sein Misstrauen, indem es eine Revisionsklausel eingebracht hat, wonach in einigen Jahren überprüft werden soll, ob die ausgehandelten Limits funktionieren.

Das Grundproblem bei den Verhandlungen um MiFID II besteht darin, dass technisch komplizierte Kompromisse ausverhandelt werden, deren Auswirkungen auf den Handel mit Wertpapieren sich nur schwer prognostizieren lassen. Derzeit scheint es, dass MiFID II den Wettbewerb von Handelsplattformen nicht aushebeln wird. Andererseits verhindert es aber eine unbegrenzte Fragmentierung. Die „Börsen-Zeitung“ bringt es auf den Punkt: „MiFID II wird Licht in einige Geschäfte bringen, aber Handel im Dunkeln nicht völlig verbieten. Die EU reguliert nicht per Ein- und Ausschalter, sondern per Dimmer.“

(PD)

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