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MiFID II: Einigung über Beratungsgespräche

EU will europaweit Protokolle für die persönliche Beratung einführen. Telefonberatung muss aufgezeichnet werden.

13.11.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Die Schlussverhandlungen über die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II kommen voran. Wie die „Börsen-Zeitung“ berichtet, sind sich die Verhandlungsparteien EU-Parlament und Rat bei einem Streitthema deutlich näher gekommen: beim Verbraucherschutz in der Finanzberatung. Das Thema werde mittlerweile als unkritisch eingeschätzt, heißt es. Demnach soll bei der persönlichen Beratung (face-to-face) ein Beratungsprotokoll europaweit obligatorisch sein. Telefonische Beratungsgespräche sollen zudem aufgezeichnet werden müssen.

Wie genau die Telefonaufzeichnung ausgestaltet sein wird, ist noch unklar. Denkbar wäre beispielsweise die Aufzeichnung nach Gesprächsende per E-Mail als Datei für eine Nachbearbeitung sowie zur Weiterleitung an den Kunden bereitgestellt zu bekommen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Erlaubnis zum Aufzeichnen von Gesprächen bereits vertraglich oder durch Geschäftsbedingungen erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde vor Gesprächsbeginn über die Aufzeichnung informiert werden. Dann hat er die Möglichkeit, dieser zuzustimmen oder sie abzulehnen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Berater parallel zur telefonischen Beratung ein Beratungsprotokoll ausfüllt. Viele Software-Tools – wie beispielsweise „Doku+“ – erleichtern diese Arbeit. Im Anschluss kann er dem Kunden das Protokoll per E-Mail oder Post zusenden.

Eine abschließende Zusage der Verhandlungsdelegationen gebe es allerdings noch nicht. Nach dem Prinzip „Es wird erst entschieden, wenn alles entschieden ist“ sind alle bisher erzielten Kompromisse vorläufig und an die Voraussetzung geknüpft, dass die umfassende MiFID-Novelle tatsächlich verabschiedet wird. Doch aus den beteiligten EU-Institutionen sei zu hören, dass bei den genannten Themen allenfalls noch „einige technische Aspekte“ geklärt werden müssten.

Eine umfassende Einigung über MiFID  II wird bis Jahresende angestrebt. Bis dahin gilt es, noch zahlreiche Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Unterschiedliche Ansichten gebe es beispielsweise noch darüber, wer zu Zügelung des Warenterminhandels das Recht haben soll, Positionslimits anzuordnen. Derzeit wird darüber gestritten, ob es die nationalen Aufsichtsbehörden oder die europäische EMSA werden soll.

(PD)

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