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BVI kritisiert Teile der PRIIPs-Umsetzung als absurd

BVI Geschäftsführer Thomas Richter kritisiert Vorschläge der Aufsichtsbehörden.
MiFID II

Gerade erst hat der EU Wirtschafts- und Währungsausschuss die Umsetzung von MiFID II wegen technischer Schwierigkeiten verschoben. Doch auch inhaltlich ist die Finanzmarktregulierung noch nicht auf der Zielgeraden.

08.04.2016 | 15:05 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Katze ist nun offiziell aus dem Sack: Wie Fundresearch heute bereits berichtete, wurden die Anwendung der MiFID II Regulierung und die Verordnung MiFIR auf den 3. Januar 2018 verschoben. Das beschloss gestern der Wirtschafts- und Währungsausschuss der Europäischen Union (ECON).

Den Mitgliedstaaten wurde ein Jahr mehr Zeit gegeben. Der ursprüngliche Termin für die Umsetzung der Richtlinie war der 3. Juli 2016. Es zeichnete sich aber schon lange ab, dass Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer diese Deadline reißen würden. 

Hauptgrund für die Verschiebung sind offiziell die technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Das, was sich die Bürokraten und Politiker in den europäischen Behörden ausgedacht haben, stößt in der praktischen Umsetzung bei allen Beteiligten offenbar an Machbarkeitsgrenzen.

BVI kritisiert absurde Berechnungsergebnisse

Doch auch inhaltlich ist das große Regulierungsvorhaben noch lange nicht ausgegoren. Jedenfalls sieht das der deutsche Fondsverband so. So kritisiert der BVI aktuell die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Umsetzung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs). „Insbesondere die Pläne zur Berechnung der Transaktionskosten führen systematisch zu falschen, ja sogar absurden Ergebnissen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Die ESAs hatten in ihrem technischen Diskussionspapier vom Sommer 2015 zur Berechnung der Transaktionskosten eine standardisierte Tabelle auf Basis von längerfristigen Marktdaten für die impliziten Transaktionskosten wie bei Nettogeschäften vorgesehen. Diese Methode hatte der BVI grundsätzlich befürwortet. 
Nun schlagen die ESAs eine neue und im Markt unübliche Vorgehensweise vor. Sie wollen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Dieser Ansatz widerspricht nach Ansicht des BVI nicht nur der PRIIPs-Verordnung, sondern auch der MiFID und dem eigenen Verständnis der ESAs. Transaktionskosten sind demnach die Kosten Dritter für die Ausführung von Wertpapiergeschäften und nicht die Differenz von einem Referenzpreis zu dem tatsächlichen Ausführungspreis.

„Die Vorschläge der ESAs führen in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten“, sagt Richter. Als Beispiel nennt er eine 2022 fällige Staatsanleihe von Zypern mit einer Verzinsung von 3,875 Prozent, die am 21. Januar 2016 um 15 Uhr mit einem Referenzkurs zum Kauf von 104,23 beim Datenanbieter Bloomberg im System eingestellt wurde. Tatsächlich hat ein Asset Manager das Papier nach mehreren Abfragen bei Händlern zum Kurs von 103,125 gekauft. Nach dem Ansatz der ESAs ergäben sich dem Beispiel zufolge Transaktionskosten von minus 107 Basispunkten bezogen auf den tatsächlichen Kaufpreis. 

Zum Vergleich: Auf Basis der Standardtabelle im Konsultationspapier wären positive Transaktionskosten von 50 Basispunkten anzusetzen. Richter: „Diese Pläne der ESAs nutzen den Verbrauchern gar nichts. Sollen sie glauben, sie bekämen etwas geschenkt?“

Zu hoher administrativer Aufwand

Darüber kritisiert der BVI Vorschläge der ESAs, nach denen die Fondsgesellschaften nicht nur künftige Referenzpreise archivieren, sondern auch Vergangenheitswerte ermitteln müssen. Denn die Transaktionskosten sind als Mittelwert der letzten drei Jahre auszuweisen. Sofern die PRIIPs-Verordnung in Kraft tritt, müssten die Fondsgesellschaften also für Millionen von Transaktionen seit Ende 2013 entsprechende Daten beschaffen. 

„Das ist eine unlösbare Aufgabe. Die von den ESAs vorgesehene Alternative, für solche Fälle mit den Eröffnungskursen zu arbeiten, ist ebenfalls praxisfern. Wird ein Wertpapier zum Beispiel am Nachmittag gekauft, würde die Marktentwicklung seit Handelsbeginn in die Transaktionskosten eingehen“, so Richter.

(MvA)

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