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MiFID II wird offiziell auf Januar 2018 verschoben

ECON-Ausschuss verschiebt MiFID II-Implementierung
MiFID II

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss der Europäischen Union (ECON) hat am Donnerstag offiziell beschlossen, dass die EU Finanzmarktregulierung erst ab 3. Januar 2018 angewendet werden soll.

08.04.2016 | 11:40 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die MiFID II Regulierung der Finanzmärkte und die Verordnung MiFIR sollen nun offiziell erst ab 3. Januar 2018 angewendet werden. Das beschloss gestern der Wirtschafts- und Währungsausschuss der Europäischen Union (ECON).

Die Verschiebung erfolgte in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die bereits Anfang des Jahres angemahnt hatte, dass es bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der notwendigen technischen Standards zu großen Verzögerungen komme. Insbesondere die IT-Infrastrukturen bei den Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer müssen mit viel Aufwand umgebaut werden, um die Rechtsvorschriften in vollem Umfang umsetzen zu können.

“Die Entscheidung gibt Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer genügend Zeit, die neuen Regulierungsvorschriften umzusetzen. Jetzt liegt es in den Händen der Kommission, die fertigen Gesetze zu liefern“, sagt Markus Ferber (EPP), Berichterstatter für die Gesetzgebung. 

Auch den Mitgliedstaaten wurde ein Jahr mehr Zeit gegeben. Die ursprüngliche Deadline für die Umsetzung der Richtlinie war der 3. Juli 2016. Der ECON-Ausschuss wird nun gemeinsam mit dem Rat und der Kommission über das weitere Vorgehen verhandeln. 

Der Ausschuss nahm bei der gestrigen Abstimmung auch die Gelegenheit wahr, drei gezielte Änderungen bei den Rechtsvorschriften zu verabschieden. Die erste davon ist eine Ausnahmeregelung für Paket-Transaktionen aus der Pre-Trade Transparenzregelung. Die zweite Änderung klärt Details bei der Befreiung auf den Eigenhandel. Drittens gibt es eine Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte von dem Hintergrund der MiFID II Transparenz Regeln.

(MvA) 

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