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Sparen auf eigene Verantwortung: Es gibt keine Riester-Garantie

Sparer sollten bei Riester-Verträgen besser das Kleingedruckte lesen. Denn Lebensversicherungen können die Leistungen von Riester-Renten kürzen. Versicherungskunden müssen vor diesem Risiko nicht einmal gewarnt werden.

29.01.2016 | 11:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Wer liest schon das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen? Niemand. Eigentlich. Erstaunlicherweise haben sich vor Kurzem einige Parlamentarier der Fraktion Bündnis 90/die Grünen die Mühe gemacht, und dieses Versäumnis nachgeholt. Dabei taten sich Fragen auf, die sie mittels einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/6964) geklärt wissen wollten. 

Das überraschende Ergebnis: Die Bundesregierung musste eingestehen, dass Versicherer zusammen mit der Aufsichtsbehörde die garantierten Leistungen von Lebensversicherungen massiv einschränken können, falls ein Versicherungsunternehmen in eine Schieflage zu geraten droht. 

Dieser recht schwammige Passus zeigt laut Bund der Versicherten (BdV) bereits Folgen. Schon heute müssten bereits Kunden Kürzungen hinnehmen, die mit vermeintlichen Unternehmensschwächen begründet werden. „Verbrauchern werden ihre Erträge zusammengestrichen, auch wenn es dem Unternehmen gar nicht ernsthaft schlecht geht“, warnt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Kurios: Versicherungskunden müssen nicht vor Kürzungen gewarnt werden

Lebensversicherungsunternehmen müssen, laut dem Ergebnis der Kleinen Anfrage, die Kunden vor Vertragsbeginn nicht auf etwaige Leistungskürzungen hinweisen. „Der Verbraucher wiegt sich in der falschen Sicherheit, dass das Versicherungsunternehmen keine Leistungskürzungen vornehmen würde“, erklärt Axel Kleinlein. Das Aufsichtsrecht sieht aber Kürzungen der garantierten Leistungen vor, wenn das Unternehmen in eine Schieflage gerät und die Aufsichtsbehörde zustimmt. 

Bei der Riester-Rente kann sogar die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung unterschritten werden. „Der Kunde hat zwar dann einen Anspruch auf die Riester-Garantie, es gibt aber keinen Vertragspartner mehr, der ihm das dann auch zahlt“, so Kleinlein. Der Grundfehler einer nur formal geforderten Garantie bei Riester offenbare sich nun. „Die Riester-Garantie funktioniert nur so lange, wie man sie nicht braucht“, so Kleinlein.

Bislang hat zwar kein Unternehmen die garantierten Leistungen gemindert, mit Verweis auf eine vermeintliche Unternehmensschwäche werden aber auch heute schon andere dem Grunde nach garantierte Ansprüche gekürzt. Es handelt sich dabei um die Beteiligung an den Bewertungsreserven. „Flächendeckend müssen Verbraucher auf diese Überschüsse verzichten, obgleich das Verfassungsgericht eine angemessene Beteiligung festgeschrieben hat“, erklärt Kleinlein. Eine solche Leistungskürzung erfolgt zuweilen auch bei einer stabilen Lage des Unternehmens. „Trotz Rekorddividenden für Aktionäre müssen Kunden schon heute Kürzungen hinnehmen“, so Kleinlein.

(MvA)

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