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Provisionsdeckel für Versicherungsmakler

Bild: fotolia/ FR
Beratung

Die Bundesregierung plant offenbar eine Begrenzung der Provisionen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sieht dagegen eine Alternative zur Deckelung. Leidtragende wären in jedem Fall die Vermittler.

14.06.2018 | 16:34 Uhr von «Dominik Weiss»

Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ konkretisieren sich die Pläne der Bundesregierung, Provisionen bei Lebensversicherungen künftig einzuschränken. Das Blatt beruft sich dabei auf Informationen aus Regierungskreisen. Dagegen verwies die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am Wochenende auf den Vorschlag der BaFin die Provisionen an Richtlinien zu orientieren.

Hintergrund ist die anstehende Revision des vor vier Jahren eingeführten Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), mit dem der nachlassenden Attraktivität von Lebensversicherungen entgegen gesteuert werden soll. Die Kosten seien seit Einführung des Gesetzes nur ungenügend gesunken, zitiert das „Handelsblatt“ nicht genannte Regierungskreise. Zudem bestehe weiterer Verbesserungsbedarf bei der Kostentransparenz. Hier erwarte man sich eine verbesserte Vergleichbarkeit der Kosten.

Vermittler haben den schwarzen Peter

Beides käme in erster Linie Verbrauchern zugute, auf die weniger Abschlussgebühren entfielen. Weil die Kunden am Anfang Kosten sparen könnten, erhöhte sich zudem die Rendite ihrer Versicherung. Auch die Versicherer äußerten bis dato nur verhalten Kritik an dem gesetzlichen Vorhaben. Für sie bedeutete eine Begrenzung, dass sie weniger an den Vertrieb ausschütten müssten. Weniger erfreuen dürfte der Vorstoß dagegen die Vermittler.

Eine Deckelung dürfte noch keine beschlossene Sache sein. So äußerte in der vergangenen Woche die Staatsekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD), auf einer Veranstaltung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass es keiner Deckelung bedürfe, wenn die von der BaFin im April ins Spiel gebrachte Richtlinie für Provisionshöhen funktionierten. Das sei aber noch nicht absehbar. Der BaFin Vorschlag beinhaltete feste Sätze von höchstens 2,5 %, die sich auf bis zu 4 Prozent steigern können, wenn die Vermittler besonders hohe Qualitätsstandards erfüllen.

Ebenfalls noch in der Diskussion ist nach Angaben der Staatssekretärin das Bestreben, Finanzanlagenvermittler unter die BaFin Aufsicht zu stellen. Neu ist dagegen, dass dies offenbar auch für Versicherungsvermittler angedacht ist. Zwar sei nichts im Koalitionsvertrag über eine Neuregelung der Aufsicht von Versicherungsvermittlern fest gehalten worden, einen Freibrief gebe es allerdings nicht, so die Staatssekretärin.


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