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Beratung

Neue Vollmachten-Mappe als sinnvolles Berater-Tool

Das Anlegen eines Notfallordners mit Vollmachten gehört zum Standard-Repertoire guter Finanzberater und Vermögensverwalter. Das Institut für Altersvorsorge hat nun eine neue Vorlagen-Mappe entworfen.

21.08.2019 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

„Wenn Du Gott zum Lachen bringen willst, dann mach´ Pläne“, sagt ein altes jüdisches Sprichwort. Denn Überraschungen gehören zum Leben. Umso erstaunlicher ist es, dass viele Menschen selbst das Unausweichliche ignorieren: Tod, Krankheit, Alter. Die Generation der heute 40- bis 60jährigen bekommt das derzeit zu spüren. Wenn die eigenen Eltern krank oder dement werden, fehlen oft die nötigen Vollmachten, mit deren Hilfe man entscheiden und handeln kann. Im Krankenhaus. Gegenüber Behörden. Wenn es ums Geld geht. Immerhin wird derzeit bei Vielen durch diese Erfahrungen das Bewusstsein dafür geschärft, wie wichtig es ist, Verfügungen und Vollmachten auszustellen, die für den Fall greifen, dass man auch selbst in die Situation kommt, nicht mehr frei entscheiden und handeln zu können.

Gute Berater weisen ihre Kunden darauf hin. Eine sogenannte Notfallmappe mit Vollmachten für alle möglichen Fälle und Situationen erleichtert Angehörigen im Fall des Falles das Leben und einem selbst das Gewissen. Wer als Finanzberater für seine Klienten eine Notfallmappe entwirft, findet im Internet eine Reihe von Vorlagen. Nachteil: Es gibt nur wenige Sammlungen, die die verschiedenen Arten von Vollmachten kompatibel zusammenfassen.

Eine empfehlenswerte Ausnahme ist die neue, aktualisierte Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Das Dokument ist als beschreibbares PDF entworfen und lässt sich so individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abstimmen.

Mit der Vorsorgevollmacht etwa lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können. Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. Darauf sollten Berater ihre Kunden hinweisen. Auch bei der Beratung kann die Ratgeberbroschüre unterstützen: Es wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben.

Betreuungsverfügung als Alternative

Das zweite Dokument in der Vorsorgemappe, die Betreuungsverfügung, kommt als Alternative in Frage. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss.

Patientenverfügung als Willenserklärung zur ärztlichen Versorgung

Das dritte Dokument, das in der Broschüre wie die beiden anderen ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Zur Patientenverfügung gehören auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Schließlich enthält die Vorsorgemappe noch einen Vordruck für eine Konto- und Depotvollmacht. Damit können Kontoinhaber Personen ihres Vertrauens ermächtigen, zum Beispiel anfallende Überweisungen für die Miete, für Versicherungen oder Krankenhausrechnungen vorzunehmen.

Die kostenfreie Vorsorgemappe des DIA als PDF-Dokument.

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