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Dr. Christian Waigel: „Altersvorsorgedepot und Frühstarterrente sind interessante Einstiegsprodukte im Vertrieb“

Dr. Christian Waigel
Altersvorsorge

Die Bundesregierung plant mit dem neuen Altersvorsorgedepot die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit den Riester-Verträgen. Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner von Waigel Rechtsanwälte, ordnet die Eckpunkte ein – und erklärt, worauf es ankommt.

04.02.2026 | 10:00 Uhr von «Peter Gewalt»

Die private Altersvorsorge wird sich in diesem Jahr wesentlich verändern, wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht. Das neue Sparerzauberwort heißt Altersvorsorgedepot, das ab 2027 an den Start gehen soll.

Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot will die Bundesregierung die private und betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen. Hintergrund sei der Bedeutungsverlust klassischer Riester-Produkte in der Niedrigzinsphase. „Sicherheitsorientierte Garantieprodukte haben stark an Attraktivität verloren“, schreibt Dr. Christian Waigel. Ein neues, renditeorientiertes Depot solle nun Abhilfe schaffen.

Das neue Förderinstrument sieht eine besonders einfache Grundform vor: das Standarddepot, dessen Effektivkosten auf 1,5 Prozent pro Jahr gedeckelt werden. Es besteht lediglich aus zwei simplen Fonds – einem Aktien- und einem Rentenfonds. Nach Angaben Waigels soll dies „eine besonders unkomplizierte Anlagestruktur“ gewährleisten.

Für diejenigen, die mehr Auswahl wünschen, soll ein erweitertes reguläres Depot zur Verfügung stehen, das auch Publikums-AIFs, ELTIFs und bestimmte Schuldverschreibungen umfasst. Zusätzlich ist die Förderung stufenweise aufgebaut: Auf Einzahlungen bis 1.200 Euro gibt es 30 Cent Zuschuss je Euro, darüber hinaus wird eine weitere Förderstufe für zusätzliche Beiträge vorgesehen.

Neue Regeln für Auszahlungsphase und Steuern

In der Auszahlungsphase erhalten Sparer künftig die Wahl zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan mit Mindestlaufzeit bis zum 85. Lebensjahr. Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei. Der Rentenbeginn wird auf 65 Jahre angehoben.

Besonders betont Waigel die „Vereinfachung der Förderung“ im steuerlichen Bereich: Die Regierung plant pauschale Zuschüsse statt komplizierter Einkommensgrenzen. Künftig gebe es 30 Cent Förderung pro Euro Eigenbeitrag (max. 360 Euro), ab 2029 sogar 35 Cent. Für Kinder solle es 300 Euro pro Jahr geben – abhängig vom Sparbeitrag der Eltern. Der Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung bleibt erhalten.

Strengere Regeln, weniger Zusatzbausteine

Die Regulierung wird verschärft: Abschlusskosten müssen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, Informationsblätter werden vereinheitlicht, und neue Produkte benötigen eine Zertifizierung. Eine Kopplung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen ist nicht mehr erlaubt.

Hinterbliebenenleistungen werden bewusst beschränkt; lediglich eine Rentengarantiezeit ist vorgesehen.

Bestandskunden sollen ihre bisherigen Verträge behalten dürfen. Gleichzeitig werde ein „freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem“ ermöglicht, so Waigel. Auch eine Übertragung des angesparten Kapitals sei förderunschädlich.

Frühstarterrente: Altersvorsorge ab dem sechsten Lebensjahr

Ein besonderes Element der Reform ist die Frühstarterrente: Eltern können ab dem sechsten Geburtstag ihrer Kinder ein Depot eröffnen, in das der Staat 10 Euro monatlich einzahlt. Für Kinder ohne eigenes Depot soll es eine „bürokratiearme Auffanglösung“ geben. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.

Waigel betont das Potenzial für Finanzdienstleister: Das neue Altersvorsorgedepot und die Frühstarterrente seien „interessante Einstiegsprodukte im Vertrieb“. Im Massenkundengeschäft sollten Anbieter daher eine entsprechende Produktlinie im Angebot haben.


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