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BaFin verbietet Differenzkontrakte

Bild: kbaranowski, Flickr
BaFin

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften, weil Privatanleger das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen können.

09.05.2017 | 10:22 Uhr von «Thomas Gräf»

 

Die Finanzaufsicht BaFin verbietet den Verkauf von Differenzgeschäften (CFDs) mit Nachschusspflicht. Der Grund: Privatanleger können das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen, erklärt Bafin-Direktorin Elisabeth Roegele das Verbot. Das Verlustrisiko des Anlegers sei nicht auf den Kapitaleinsatz beschränkt, sondern könne sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches des eingesetztes Kapitals betragen.

Das könne aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptiert werden, so Roegele. Mit dem Verbot schließt die BaFin zum ersten Mal eine ganze Gruppe von Finanzprodukten vom Vertrieb aus. Im vergangenen Jahr hatte die Bafin begonnen, sich stärker im Verbraucherschutz zu engagieren. Seit 2016 arbeitet dort eine neue Abteilung für Verbraucherschutz mit insgesamt sieben Referaten. Das Verbot der CFDs wurde schon im Dezember vergangenen Jahres angekündigt. Die Emittenten haben jetzt drei Monate Zeit, ihre Produkte und Geschäftsmodelle den neuen Vorgaben entsprechend zu modifizieren.

Im Juli 2016 hatte die Bafin bereits die sogenannten Bonitätsanleihen ins Visier genommen. Damals reagierte die Branche durch eine neue Namensgebung der Produkte (jetzt „bonitätsabhängige Schuldverschreibungen”) und setzte die Mindeststückelung auf 10.000 Euro, um die Eintrittshürde für Kleinanleger zu erhöhen.

Der britische Online-Broker CMC Markets, nach eigenen Angaben unter den Marktführern für Retail-CFD-Trading, hat bereits verlautbart, dass er kein Problem darin sehe, seine Produkte an die neuen Bafin-Bestimmungen anzupassen und will die Nachschusspflicht eliminieren.

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung des Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen. Laut letzten Zahlen des Branchenorgans CFD-Portal wurden 2103 in Deutschland rund 40 Millionen Kontrakte mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro  gehandelt.

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