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Standardisierte Beratungsprotokolle in der Kritik

AfW-Vorstand Norman Wirth: "Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht."
Anlageberatung

Verbraucherzentrale beklagt fehlende Standards und stellt eigenes Protokoll vor. Beraterverband AfW begrüßt die Idee, übt jedoch scharfe Kritik an der Umsetzung.

13.11.2014 | 10:52 Uhr von «Patrick Daum»

Seit nunmehr vier Jahren sind sie die treuen Begleiter aller Finanzberater: die Beratungsprotokolle. Sie sollen die Beratung nachvollziehbarer machen und den Kunden, aber auch den Berater, im Streitfall absichern. Regelmäßig stehen die Beratungsprotokolle jedoch im Mittelpunkt der Kritik. So auch jetzt.

Derzeit müssen diese sieben Punkte in der Anlageberatung dokumentiert werden:

  1. Beratungsanlass und Dauer des Gesprächs
  2. Persönliche Situation des Kunden und finanzielle Verhältnisse der Kunde
  3. Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen
  4. Anlageziele der Kunden
  5. Wesentliche Anliegen und deren Gewichtung
  6. Die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen
  7. Die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe

Nicht genug, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbV): „Problematisch an dieser Aufstellung ist nicht nur, dass einige wichtige Punkte wie beispielsweise die Risikoeinstufung und -tragfähigkeit und Anlagezeitraum fehlen“, beklagt der Verband in einer Stellungnahme. „Noch viel gravierender ist, dass es im Gesetz keinerlei Vorgaben oder Standards zur Form der Protokollierung gibt.“ Fehlende Vorgaben führten dazu, dass Beratungsprotokolle nicht den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck erfüllen. „Im Optimalfall sollte daher eine Strukturvorgabe des Beratungsgesprächs geschaffen werden, die für sämtliche Anlageberatungen gilt“, schlägt der vzbv vor. Als Diskussionsbeitrag hat er einen Entwurf für eine Standardisierung entwickelt. „Zum einen ist dies nötig, damit garantiert wird, dass alle wichtigen Aspekte der Beratung auch angesprochen werden, zum anderen werden die Protokolle durch die institutsübergreifenden Standards einheitlicher und damit wird erstmals die wesentliche Voraussetzung für den Vergleich der Beratungsdienstleistung von Anbietern geschaffen.“

Der Entwurf des Protokolls im pdf-Dokument zum Download

Ein ehrenwerter Vorschlag, findet auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. „Der AfW unterstützt ausdrücklich die Grundidee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen“, sagt AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth. „Unbedingt sollte auch eine Vereinfachung der Dokumentationsvorgaben, gern auch spartenübergreifend sein.“ Dann hagelt es jedoch Kritik: „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“, macht Wirth deutlich. „Sehr viele, sehr kluge Menschen haben in diese Idee in der Vergangenheit schon erheblich Zeit investiert.“ In vielen professionellen Arbeitsgruppen und Initiativen der Versicherungs- und Finanzanlagenbranche, oft in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, sei daran gearbeitet worden. „Insofern erscheint es etwas schlicht, was hier vom vzbv in Eigenarbeit vorgelegt wurde.“ Es werde versucht, das Rad nochmal zu erfinden. „Zu einer Zeit, da längst hervorragende, übersichtliche Vorlagen existieren“, so Wirth. „Das Problem sind aktuell nicht fehlende gute Dokumentationsvorlagen, sondern die Frage, wie diese Vorlagen angewandt und ausgefüllt werden.“ Und dann folgt der vollständige Verriss des Entwurfs: „Die Vorlage des vzbv ist nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Ich würde keinem Vermittler empfehlen, damit zu arbeiten.“

Doch der AfW-Vorstand wird auch konkret in seiner Kritik: „Das Protokoll verwendet wahllos die ich-Form des Kunden, die ich-Form des Beraters und die Sprache eines moderierenden Dritten.“ Verständlichkeit für den Kunden sehe anders aus. Zudem werde der Kunde mehrfach nach dem Anlagezweck gefragt, jedoch an keiner Stelle nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen in Kapitalanlagen. „Zur Abfrage der Risikobereitschaft wäre eine Orientierung an dem sogenannten WpHG-Fragebogen, der in der Bankenbranche Standard ist, sicherlich sinnvoll gewesen“, meint Wirth. „Es fragt sich, ob dieser beim vzbv überhaupt bekannt ist.“ Gleiches gelte für die klaren, detaillierten Vorgaben, die der Gesetzgeber den unabhängigen Finanzanlagevermittler über die Informationen des Anlegers bezüglich Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte vorschreibe.

Für den Rechtsanwalt ist der Entwurf des Verbandes ein Schritt zurück. „Soll das WpHG und die gerade erst beschlossene Finanzanlagenvermittlerverordnung wieder geändert werden?“ Diese sei auch wegen des Verbraucherschutzes eingeführt worden. „Wir hätten und jahrelange Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren sparen können, wenn wir auf diesem simplen Level, was der vzbv jetzt hier eröffnet, unterwegs sein wollen“, kritisiert der ansonsten so besonnene AfW-Chef sichtlich genervt. „Solange jedoch seitens der Verbraucherzentrale nicht akzeptiert wird, dass auch ihre Finanz- und Versicherungsberater dieselbe Qualifikation aufweisen müssen, wie sie der Gesetzgeber eigentlich für diese Tätigkeit vorschreibt, erscheint es aber auch nicht verwunderlich, dass solche Vorgaben veröffentlicht werden.“ Der AfW biete weiterhin an, sein fachliches Knowhow gemeinsam mit den Verbraucherschützern für eine an sich wünschenswerte, einfache Dokumentation einzubringen.

Zur Information: Eine komplette und gleichzeitig nicht aufgeblähte Beratungsdokumentation bietet auch der im FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) enthaltene Doku-Bereich. Interessierte Berater können das Produkt vier Wochen lang kostenlos testen. 

(PD)

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