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Finanzvermittlung: Im Schadensfall nicht allein

(Bild: pixabay)
Anlageberatung

Die P&R Container geht in Insolvenz – Ausgang unklar. Bereits jetzt rufen die ersten Anwälte Anleger dazu auf, den Vertrieb in Haftung zu nehmen. Berater können sich gegen existenzgefährdende Ansprüche wehren.

20.03.2018 | 11:42 Uhr von «Dominik Weiss»

Wie gestern bekannt geworden ist, gehen drei Gesellschaften der P&R Gruppe in die Insolvenz. Der nach Angaben des Handelsblattes Marktführer für Direktinvestments in Seecontainer verwaltet gut 1,3 Millionen Container, in die Anleger rund 3,5 Milliarden Euro investiert haben sollen. Von der Pleite betroffen sind etwa 50.000 Privatanleger, die im Fall des Falles mit ihrem Privatvermögen haften müssen. 

Anlegeranwälte rufen jetzt dazu auf, Ansprüche gegen die Berater zu prüfen. Normalerweise können sich Berater im Schadensfall auf ihren Versicherungsschutz verlassen. Da Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen und Directors-and-Officers-Versicherungen aber regelmäßig die Zahlung verweigern, wenn vom Berater vertriebene Produkte aufgrund von krudem Missmanagement oder illegalen Geschäftsmodellen Schäden verursachen, stehen Finanzberater vor dem Problem, wie mit einer juristischen Auseinandersetzung umzugehen ist.

Von sicherer Rendite zum Schneeballsystem?

Seit 1975 bietet die P&R Gruppe Investitionen auf dem wenig regulierten grauen Kapitalmarkt an. Anleger können Transportcontainer erwerben, die von der P&R Container anschließend gemietet und am Ende einer Vertragslaufzeit vom Anleger zurück gekauft werden. Wie das Handelsblatt berichtet, war das Geschäftsmodell überaus erfolgreich. Anleger erzielten im Schnitt eine Rendite von drei bis fünf Prozent. Von 1999 bis 1013 verdreifachte die P&R Gruppe die Zahl der Anleger von 20.000 auf über 60.000. 

Vor zwei Jahren mehrten sich dann die Anzeichen einer Schieflage. Nach Berechnungen des Finanzfachmanns Stefan Loipinger fielen die in den Jahren nach dem Erfolgsjahr 2013 ausgeschütteten Summen erheblich höher aus, als das neu eingeworbene Kapital. Er sah erste Indizien, dass es sich die P & R Container zu einem Schneeballsystem entwickelte.  Mitte 2017 wies Stiftung Warentest darauf hin. Dass die Gruppe jahrelang vermieden hatte, transparente Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, die ihre finanziellen Verpflichtungen offen legte. Anfang März 2018 warnte Stiftung Warentest dann vor weiteren Investitionen.  

Berater geraten ins Visier

Besonders prekär ist die Situation, weil betroffene Anleger mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das bestätigte zuletzt auch die Bafin. Über all diese Besonderheiten hätten Berater ihre Kunden informieren müssen, meint Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Sie seien verpflichtet „zutreffend, vollständig und verständlich zu informieren“, so der Jurist. Er ruft Anleger dazu auf, Ansprüche gegen ihre Berater zu prüfen. Wichtig sei es, zielgerichtet gegen solvente Gegner vorzugehen.

Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt bei Peres & Partner zieht im Fall der P & R Parallelen zur Insolvenz der Magellan Container, bei dem es zu zahlreichen Sammelklagen gekommen sei: „In einem solchen Fall sind typischerweise die Vermittler nicht zuletzt die Leidtragenden. Die Initiatoren, Hintermänner, Prospektverantwortlichen etc. sind oftmals entweder nicht greifbar oder nicht solvent“. Er rät Finanzvermittlern sich zusammen zu schließen. „Gegenwärtig wird eine Vermittlergemeinschaft für Vermittler der P&R Container gegründet, die dazu dienen soll, Informationen auszutauschen und zu bündeln, sowie in einem ersten Schritt den Beratern und Vermittlern Hilfestellung in der Kundenkommunikation zu bieten“. Solche Zusammenschlüsse zur Abwehr finanzieller Ansprüche komme Vermittlern immer dann zugute, wenn sie im Wesentlichen von ähnlich gelagerten Sachverhalten betroffen seien. Beispielsweise, wenn wie im Fall der P & R Container eine bestimmte Beteiligung „nicht den gewünschten Erfolg generiert und Kunden sich zu Klagen wegen angeblicher Falschberatung veranlasst sehen“, so der Rechtsexperte. 

 

(DW)

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