• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Bafin: Berater müssen Zuwendungen dokumentieren

Zuwendungen an Berater müssen fortan dokumentiert werden
Anlageberatung

Zuwendungen an Finanzdienstleister müssen gesondert dokumentiert werden. Bafin aktualisiert MaComp.

17.01.2013 | 10:12 Uhr von «Patrick Daum»

Noch eine Neuerung: Finanzanlagevermittler und –berater müssen seit Jahresbeginn sämtliche Zuwendungen, die sie erhalten, in einem gesonderten Zuwendungsverzeichnis dokumentieren. Zuwendungen im Sinne von § 31 d Wertpapierhandelsgesetz sind „Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile.“

Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den richtigen Umgang mit diesen Zuwendungen in einer Neufassung ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Compliance (MaComp) definiert. „Sämtliche Zuwendungen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Zusammenhand mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen von Dritten annehmen, sind in einem unternehmensinternen Zuwendungsverzeichnis zu erfassen“, heißt es darin. Dabei ist zwischen monetären Zuwendungen aus Vertriebsfolge-, Bestands- oder Vermittlungsprovisionen und nicht monetären Zuwendungen, die einen geldwerten Vorteil haben (beispielsweise die Übermittlung von Finanzanalysen, die Erbringung von Dienstleistungen an das Unternehmen, die Überlassung von IT-Hardware, IT-Software, etc.), zu unterscheiden.

Berater müssen das Zuwendungsverzeichnis jährlich unverzüglich nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellen. Sofern ein Jahresabschluss zu erstellen ist, gilt die Erstellung des Verzeichnisses innerhalb der dafür vorgesehenen Frist als unverzüglich. „Das klingt zunächst so, als hätten die Institute noch reichlich Zeit“, sagt Rechtsanwalt Oliver Korn von der Kanzlei GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Allerdings ist zu beachten, dass die Zuwendungen ab Anfang 2013 zu erfassen sind. Das heißt, mit der Erstellung erst nach Ablauf des Jahres zu beginnen wird eine Herkulesaufgabe, da dann alle Daten im Nachhinein ermittelt werden müssten.“ Stattdessen empfiehlt Korn, gleich zu Beginn des Jahres mit der Anlage des Zuwendungsverzeichnisses zu beginnen und es regelmäßig zu pflegen.

Das FINANZEN FundAnalyzer (FVBS)-Softwaremodul „Doku+“ von €uro Advisor Services GmbH macht Beratern das Leben dabei einfacher. Ein neu eingefügtes Formular bietet die Möglichkeit, neben den allgemeinen Beratungsdaten (Wertpapiere, Anlagebeträge, Informationsdokumente, etc.) auch die erhaltenen Zuwendungen einzutragen. Dies kann betragsmäßig oder unter Verwendung prozentualer Angaben, in jedem Fall aber Bafin-konform, geschehen (siehe Bild). Weitere Informationen zu „Doku+“ sowie die Möglichkeit eines kostenlosen Tests erhalten interessierte Berater unter www.fundanalyzer.de/doku.

„Doku+“: Softwaremodul erleichtert Beratern die Zuwendungserfassung

(PD)

Diesen Beitrag teilen: