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Altverträge: Kündigungen mit bitterem Nachgeschmack

Manche Verträge empfinden Banken als Altlast
Anlageberatung

Banken und Bausparkassen wollen alte, hoch verzinste Sparverträge loswerden. Verbraucherzentralen werfen ihnen vor, bei Kündigungen zum Teil rabiate Methoden anzuwenden.

06.04.2018 | 13:20 Uhr von «Matthias von Arnim»

Was sich vor einigen Jahren noch für Banken und Kunden gleichermaßen rechnete, wird von Bankenseite mittlerweile als teure Altlast empfunden: nämlich langfristige, aus heutiger Sicht gutverzinste Sparverträge. Während sich Anleger darüber freuen, noch immer reichlich Zinsen zu kassieren, möchten sich immer mehr Banken und Sparkassen von alten Verträgen trennen. Wie die Verbraucherzentralen in einer aktuellen Studie zeigen, gehen die Finanzinstitute dabei teilweise alles andere als zimperlich vor. Die Verbraucherzentralen berufen sich dabei auf die Auswertung von insgesamt über 7.200 Beschwerden zu Kündigungen von Bausparverträgen und Banksparplänen in den Jahren 2015 bis 2017, die nun für die Studie zusammengefasst und ausgewertet wurden.

Überredungskunst und Lockangebote

Der Bericht ist eine Sammlung von zum Teil kuriosen Methoden, die zeigen, wie Finanzinstitute ihre Kunden davon überzeugen wollen, ihre gutverzinsten Sparverträge aufzugeben. So suggerierten einige Banken etwa die amtliche Zustimmung zur eigenen Kündigung oder betonen nur die negativen Aspekte eines bestehenden Vertrags. Als Beispiel wird eine Sparkasse genannt, die bei einem Prämiensparvertrag mit variablem Zins auf die derzeit extrem niedrigen Zinsen verweist, dabei aber nicht darauf hinweist, dass das betreffende Anlageprodukt durch die Prämie trotzdem eine attraktive Rendite für den Anleger erzielt. Diese und andere Vorgehensweisen dienten Finanzinstituten dazu, aus ihrer Sicht unrentable Verträge loszuwerden. Dies geschehe auch ohne Rücksicht auf das Vertrauen der Verbraucher in die Gültigkeit der Verträge, so die Autoren der Studie.

Enge Vertragsauslegung zu Ungunsten von Verbrauchern

Auch vermeintliche Verstöße gegen Vertragsbedingungen, wie sie etwa für das Bausparen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt sind, nutzten Anbieter, um aus ihrer Sicht unrentable Verträge loszuwerden, zeigt der Bericht. So änderten etwa einige Bausparkassen ihre jahrelange Geschäftspraxis und forderten teils hohe Geldbeträge nach, wenn Verbraucher jahrelang weniger eingezahlt hatten als vereinbart. Wer die Forderungen nicht bedienen konnte, wurde der Bausparvertrag gekündigt, obwohl die geringere Einzahlung von der Bausparkasse jahrelang akzeptiert wurde.

Kreative Kündigungsgründe

Als “letztes Mittel der Finanzinstitute“ nennen die Autoren die Kündigung gut verzinster Verträge. Die vorgebrachten Begründungen seien dabei vielfältig. Bausparkassen argumentierten beispielsweise damit, die Interessen des Bausparkollektivs schützen zu wollen. Mehrere Sparkassen brachten auch „kaufmännische Grundsätze“ ins Spiel: Als Wirtschaftsunternehmen unterlägen sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und müssten sich daher von bestehenden Prämiensparverträgen trennen. Ein Finanzinstitut sah gar in der Umstellung der eigenen Software die Geschäftsgrundlage gestört und kündigte aus wichtigem Grund langfristige Riester-Sparverträge mit Bezug auf § 313 BGB.

Die Verbraucherschützer kommen in ihrem Bericht zu einem vernichtenden Fazit: Die Interessen der Verbraucher würden in all diesen Fällen massiv übergangen. Von Vertragstreue der Finanzinstitute könne keine Rede mehr sein.

(MvA)

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