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34f-Studie bestätigt FundResearch-Recherchen

Anlageberatung

AfW-Studie zeigt, dass viele Berater die 34f-Erlaubnis geplant, aber noch nicht beantragt haben. „Alte Hasen“-Regelung lohnt sich.

15.03.2013 | 11:11 Uhr von «Patrick Daum»

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat 600 Finanzanlagevermittler und -berater zu den neuen Anforderungen nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) befragt. 78,2 Prozent der IFAs planen demnach, eine Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds zu beantragen. Knapp die Hälfte plane zudem eine Teilerlaubnis zum Vertrieb geschlossener Fonds. Die Produktklasse „Sonstige Vermögensanlagen“ wollen 27,8 Prozent der Befragten beantragen. Rund 15 Prozent geben an, keine Erlaubnis nach 34f beantragen zu wollen und 17 Prozent planen den Anschluss an ein Haftungsdach (es gab bei der Umfrage Mehrfachnennungen, weil sich ein Teil der Berater verschiedene Optionen offen hielt, die Red.) Die Zahlen bestätigen sowohl die bisher eher schleppend verlaufende Registrierung für die neue Verordnung als auch Rückmeldungen von Beratern, die FundResearch eingeholt hat: Viele IFAs wollen sich noch registrieren, haben es aber noch nicht getan.

Gleiches gilt für die „Alte-Hasen“-Regelung: Der Studie zufolge profitieren 59 Prozent der Vermittler davon. Sie verfügen bereits über die notwendige Qualifikation, um ihre Tätigkeit fortzusetzen. Entsprechen positiv ist das Feedback zu der Regelung: 64 Prozent der Befragten stehen der Qualifikation durch Nachweis langjähriger Berufspraxis positiv, bzw. sehr positiv gegenüber, so die Studie. Knapp 19 Prozent haben hierzu eine neutrale Haltung und nur 17 Prozent beurteilen die „Alte-Hasen“-Regelung als negativ, bzw. sehr negativ.

In der kommenden Woche veröffentlicht FundResearch ein erstes Meinungsbild über die Erfahrungen von Finanzanlageberatern und –vermittlern mit Paragraf 34f GewO.

(PD)

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