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34f: Erste Erfahrungen von IFAs

Anlageberatung

Zu Jahresbeginn trat der Paragraf 34f GewO in Kraft. FundResearch hat nachgefragt, wie die Betroffenen damit zurechtkommen.

21.03.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Mit Inkrafttreten des Paragrafen 34f Gewerbeordnung (GewO) am 1. Januar 2013 sind neue Anforderungen auf unabhängige Finanzanlageberater und –vermittler zugekommen. Die erste Frage, die sich stellt ist: „Beantrage ich die 34f-Erlaubnis oder begebe ich mich unter ein Haftungsdach?“ Wer sich für die Beantragung der Erlaubnis nach der neuen Regelung entscheidet, liegt sicher richtig und entscheidet sich für einen weitgehend unabhängigen Weg. Doch warten hier die ersten Probleme. Denn in manchen Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern (IHKen) zuständig. In anderen die Gewerbe- bzw. Ordnungsämter. Ähnlich unstrukturiert sind die Gebühren. Je nach Bundesland können Berater günstig dabei wegkommen oder aber tiefer in die Tasche greifen. Für die Erlaubnis sind zudem eine gültige Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) und der Eintrag in das Vermittlerregister zwingend notwendig. Bis Ende 2014 müssen Berater, die erst seit 2006 tätig sind, die nötige Sachkunde nachweisen und sich einer Prüfung unterziehen.

Dies alles können Gründe sein, weshalb die Registrierung im Januar noch äußerst schleppend lief. Bundesweit haben sich nur 300 Berater und Vermittler registrieren lassen. Die nächste Statistik erscheint am Ende des ersten Quartals.

Berater kommen mit 34f-Anforderungen gut zurecht#

Die vom Paragraf 34f GewO betroffenen Finanzanlagevermittler und –berater kommen alles in allem gut mit den neuen Anforderungen zurecht. „Ich habe den 34f seit dem 24. Januar 2013 und komme gut damit zurecht“, sagt beispielsweise Gerhard Schmidt von der unabhängigen Finanz- und Vermögensplanung Schmidt Financials GmbH in Stuttgart im Gespräch mit FundResearch. Auch Rudolf Kraft vom Neu-Ulmer Finanzdienstleister finanzkraft bestätigt das: „Wir haben hier im Büro, kein Problem mit den Anforderungen.“ Dank der Unterstützung von Kollegen kommt auch Finanzberaterin Anke Eva Krüger aus München mit den Anforderungen zurecht: „Wir haben jetzt für die Investmentberatung einen zusätzlichen zehnseitigen Finanzservicevertrag machen lassen.“ Nicht ohne Ironie fügt sie an: „Dann lohnt sich eine Beratung über 100 Euro monatlichem Sparvertrag so richtig: wenn wir möglichst viel über unser gefährliches Verhältnis zwischen Berater und Mandant sprechen und dann schon müde sind, bis wir zum eigentlichen Thema der Anlage kommen.“

Deutlich höherer Arbeitsaufwand als zuvor

Mit der Einführung von Paragraf 34f werden allerdings auch Erwartungen verbunden: „Zuerst mal hoffe ich, dass sich der Beratermarkt ‚selbst reinigt‘ und zukünftig die qualitative Beratung an erster Stelle steht und nicht der Profit des Einzelnen“, so Axel Götz von der GS Franken Kapital Management GmbH & Co. KG aus Würzburg. „Ich komme mit den neuen Anforderungen bisher gut zurecht, da ich, auch ohne staatliche Regulierung, Kundenberatungsbögen bzw. Beratungsprotokolle eingesetzt habe, um meine Beratung zu dokumentieren.“ Der Arbeitsaufwand nehme durch die Regulierung jedoch stark zu. „Somit stellt sich auch mir die Frage, was zukünftig noch einen betriebswirtschaftlichen Sinn ergibt.“ Eine Bremer Finanzberaterin, die namentlich nicht genannt werden möchte, findet die 34f-Regulierung schlichtweg „blöd“. „Aber natürlich befolge ich die Anforderungen“, sagt sie. „Dokumentiert habe ich zwar schon immer, aber es ist jetzt deutlich umfangreicher“. Markus Schmidthuber, von der Concept GmbH in Rosenheim kommt dank technischer Unterstützung bestens mit den Anforderungen klar. Doch auch er bemängelt den größeren Aufwand: „Der Aufwand in der Praxis ist zwar enorm, wird aber durch die sehr gute technische Unterstützung so gut wie möglich rationalisiert.“

Prinzipiell wollen alle die 34f-Erlaubnis beantragen. „Ich warte noch auf die VSH-Versicherung, damit ich den Antrag nicht in vier Etappen, sondern auf einmal stellen kann“, sagt Anke Eva Krüger aus München. Auch der Rosenheimer Schmidhuber hat den Antrag bisher noch nicht gestellt – aus Zeitgründen, wie er sagt. „Im Hinterkopf hatte ich bis dato auch die möglicherweise zunächst noch fehlende Erfahrung der Gewerbeämter in dieser Sache“, erklärt er. „Wir wollten sozusagen nicht ‚Versuchskaninchen‘ sein.“ Das Problem besteht für ihn allerdings nicht, da in Bayern die IHKen zuständig sind und nicht die Gewerbeämter. Gerd Maier vom Haus der Berater-HdB im schwäbischen Böblingen hat die Erlaubnis ebenfalls beantragt. „Sie ist aber noch nicht durch. Eine VSH-Versicherung habe ich schon seit Jahren.“

Haftungsdach ist nur für wenige ein Thema

Manuel Schramm von der Aquilinus Finanzdienstleistungen GmbH in Aachen hat sich einem Haftungsdach angeschlossen. Bereits seit Oktober 2010 ist er bei bn&partner. „Gegebenenfalls beantragen wir die Erlaubnis dennoch“, sagt er. Für die Münchnerin Krüger ist ein Haftungsdach keine Option: „Ich bin schon ein altes Häschen und bestens angebunden.“ Die meisten nennen ihre Unabhängigkeit als Hauptgrund, sich keinem Haftungsdach anzuschließen. „Wir möchten unter eigenem Namen auftreten und nicht die Hausmeinung eines Haftungsdaches vertreten“, sagt Götz. „Ansonsten ist es mit der Unabhängig nicht mehr weit her.“ Auch Kraft von finanzkraft sieht das so: „Wir wollen unsere Selbständigkeit nicht aufgeben.“ Für Schmidhuber ist der Eintritt unter Haftungsdach momentan kein Thema. „Wir können es für die Zukunft aber nicht ausschließen.“ „Wir haben zwei Gesellschaften, eine davon unter dem Haftungsdach“, sagt Maier. „Darüber machen wir aber relativ wenig, es dient eher als Beraterschutz.“

„Alte-Hasen“-Regelung betrifft viele

Die Sachkundeprüfung ist für die meisten kein Thema. Sie profitieren von der „Alte-Hasen“-Regelung. „Die Prüfung muss ich nicht mitmachen“, lacht Krüger. „Ich hoffe aber, dass ich sie nach 22 Jahren Berufserfahrung bestehen würde.“ Dem Würzburger Götz kommt seine Ausbildung zugute: „Als Bankbetriebswirt benötige ich diese Sachkundeprüfung nicht.“ Problematisch scheint es in Bremen zu sein. „Die Sachkundeprüfung ist in Bremen ein Sonderfall“, sagt die Beraterin, die anonym zitiert werden möchte. „Ich hoffe, ich muss keine machen. Vor Jahren wollte ich den 34c beantragen. Mir wurde versichert, dass Berater in Bremen ihn nicht brauchen.“ Daher habe Sie den 34c erst im Jahr 2009 beantragt. Ein Problem mit den jährlichen Prüfberichten hatte sie jedoch nicht: „Die gingen alle durch.“

(PD)

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