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34f-Erlaubnis: Kosten variieren stark

Anlageberatung

Die Gebühren für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34f GewO sind in jedem Bundesland anders. Chaos bei Gewerbeämtern.

27.02.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Bisher haben sich bundesweit noch wenige Finanzanlageberater und –vermittler für den § 34f Gewerbeordnung (GewO) angemeldet. Das ist kein Wunder, wie aktuelle FundResearch-Recherchen zeigen: In vielen Bundesländern gibt es noch keine strukturierten Regelungen. Die Kosten für Berater mit 34c-Lizenz liegen zwischen 60 Euro in Erfurt und 500 Euro in Berlin. Ohne die 34c-Lizenz schwanken die Gebühren zwischen 200 Euro in Rheinland-Pfalz und 1.400 in Sachen-Anhalt.

Bei IHK-Zuständigkeit sind die Gebühren definiert

In Bayern berechnen die IHKen für das vereinfachte Verfahren (für 34c-Inhaber) 220 Euro für die Erlaubnis von einer der drei möglichen Kategorien (Investmentfonds, Geschlossene Fonds in KG-Form und sonstige Vermögensanlagen). Für zwei bis drei Kategorien liegen die Gebühren bei 260 Euro. Im regulären Verfahren (für IFAs, die den 34c noch nicht haben) wird es etwas teurer: 300 Euro für eine Kategorie und 340 Euro für zwei bis drei Kategorien. Zusätzlich kommen noch 25 Euro für den Eintrag ins Vermittlerregister der IHK hinzu. Erfreulich: In Bayern sind die Kosten einheitlich geregelt. Die Gebühren gelten in jeder Region des Freistaates.

Im Nachbarland Baden-Württemberg ist das anders. Hier sind zwar auch die IHKen zuständig. Aufgrund unterschiedlicher Budgets variieren die Gebühren jedoch. In der Landeshauptstadt Stuttgart kostet das vereinfachte Verfahren immer 150 Euro, egal für wie viele Kategorien. Für das reguläre Verfahren müssen Berater 240 Euro aufbringen – ebenfalls für alle Kategorien. In Karlsruhe gelten andere Gebührensätze: 125 Euro für das vereinfachte und 275 Euro für das reguläre Verfahren. Abstufungen zwischen den einzelnen Kategorien gibt es hier nicht. Der Eintrag ins Vermittlerregister kostet in Baden-Württemberg immer 25 Euro.

In Hessen gilt wiederum ein landesweit einheitlicher Gebührensatz. Im vereinfachten Verfahren müssen Berater für die Erlaubnis einer Kategorie des § 34f GewO bei der IHK 200 Euro aufbringen, für zwei Kategorien 250 Euro und für drei Kategorien 300 Euro. Hessen ist zudem das einzige Land, das für das vereinfachte und das reguläre Verfahren die gleichen Gebühren veranschlagt. 25 Euro kostet auch hier der Eintrag ins Vermittlerregister.

Auch bei den IHKen in Nordrhein-Westfalen sind die Kosten einheitlich geregelt. Im vereinfachten Verfahren liegt die Gebühr für eine Kategorie bei 250 Euro, für zwei bis drei Kategorien bei 280 Euro. Für das reguläre Verfahren müssen IFAs für die Erlaubnis einer Kategorie 320 Euro aufbringen und für zwei bis drei Kategorien 350 Euro. Hinzu kommen auch hier 25 Euro für den Eintrag ins Vermittlerregister.

In Niedersachsen weichen die IHKen voneinander ab. Hannover veranschlagt im vereinfachten Verfahren 260 Euro und im regulären Verfahren 330 Euro. Wie in Baden-Württemberg gibt es hier keinen Unterschied zwischen den einzelnen Kategorien. Bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg wird hingegen unterschieden: Die Erlaubnis für eine Kategorie im vereinfachten Verfahren kostet 210 Euro, für zwei bis drei Kategorien 260 Euro. Für das reguläre Verfahren liegen die Kosten bei 300 Euro (eine Kategorie) bzw. 340 Euro (zwei bis drei Kategorien). Der Eintrag ins Vermittlerregister kostet in Niedersachen einheitlich 25 Euro.

In Schleswig-Holstein ist der Eintrag ins Vermittlerregister mit 40 Euro teurer als bei den vorherigen IHK-Ländern. Die Gebühren sind im hohen Norden der Republik dafür landesweit einheitlich und relativ günstig. Pauschal 180 Euro kostet das vereinfachte Verfahren und 240 Euro das reguläre.

Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls landesweit einheitlich strukturiert, jedoch unterscheiden sich die Gebühren für das Vermittlerregister je nach Verfahren. Im vereinfachten Verfahren kommen auf IFAs Kosten in Höhe von 220 Euro für die Erlaubnis einer Kategorie und 260 Euro für zwei bis drei Kategorien zu. Der Registereintrag kostet dann 30 Euro. Die Gebühren für das reguläre Verfahren liegen bei 300 Euro für eine Kategorie und 340 Euro für zwei bis drei Kategorien. Hier ist der Eintrag ins Vermittlerregister mit 50 Euro teurer.

Anders als im Bericht über die Zuständigkeiten dargestellt, ist in Hamburg die IHK für die Erlaubnisbeantragung zuständig und nicht das Gewerbeamt. Bei der damaligen Recherche proklamierte das dortige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt die Zuständigkeit noch für sich. Für das vereinfachte Verfahren existiert ein einheitlicher Gebührensatz von 105 Euro. Das reguläre Verfahren kostet 265 Euro für die Erlaubnis von einer Kategorie und 305 Euro für zwei bis drei Kategorien. Der Eintrag ins Vermittlerregister kostet 25 Euro.

Gewerbeämtern fehlt teilweise noch eine gültige Gebührenordnung

Finanzanlageberater und –vermittler, die in einem der IHK-Bundesländer tätig sind und dort die Erlaubnis für § 34f GewO beantragen, kommen insgesamt vergleichsweise günstig weg und können die Kosten bereits jetzt kalkulieren. In den acht Bundesländern, in denen die jeweiligen Gewerbeämter zuständig sind, ist das anders. Jedes Gewerbeamt veranschlagt eigene Gebühren. Die gehen zwar auf die Gebührenordnung zurück, die der jeweilige Landtag erlassen hat. Allerdings haben die Ämter einen gewissen Spielraum. Erschreckend: In einigen Ländern existiert noch keine Gebührenordnung für § 34f.

Dies ist zum Beispiel im Saarland der Fall. Das Gewerbeamt Saarbrücken konnte auf Nachfrage von FundResearch noch keine Kosten für die Erlaubnisbeantragung nennen. Es gebe noch keine Preise, hieß es dort. „Wenn sich bis zum 30. Juni nichts getan hat, dann gelten die 34c-Gebühren“, sagte ein Sprecher. Diese liegen für die Erlaubnis einer Kategorie bei 733 Euro und für zwei Kategorien bei 933 Euro. Für alle drei Kategorien existierten noch keine Kosten. Die IHK Saarbrücken hat allerdings Empfehlungen herausgegeben, an die sich drei der neun Landkreise im Saarland bereits halten. Die Empfehlungen belaufen sich im vereinfachten Verfahren pro Kategorie auf 100 Euro. Im regulären Verfahren kostet die Erlaubnis für eine Kategorie 700 Euro, für zwei 900 Euro und für alle drei 1.100 Euro. Für den Eintrag ins Vermittlerregister müssen IFAs 60 Euro aufbringen.

Ebenfalls noch unklar sind die Kosten in Sachsen-Anhalt. Sowohl das Gewerbeamt in Magdeburg als auch das in Halle/Saale bestätigte auf Nachfrage, dass der Landtag noch keine Gebührenordnung verabschiedet habe. Im Gesetzentwurf seien Kosten zwischen 550 und 1.400 Euro veranschlagt. Der Vermittlerregister-Eintrag kostet 50 Euro.

Auch in Rheinland-Pfalz stehen die Gebühren nach Angaben des Gewerbeamtes Koblenz noch nicht endgültig fest. Derzeit geht man dort von pauschal ca. 200 Euro im vereinfachten Verfahren und ca. 1.000 Euro im regulären Verfahren aus. Der Eintrag ins Vermittlerregister kostet im ganzen Bundesland 60 Euro.

In Thüringen ergibt sich ein ähnliches Bild. „Die Rahmengebühren stehen noch nicht fest“, sagte ein Sprecher des Gewerbeamtes Erfurt. Zudem variierten die Kosten je nach Verwaltungsaufwand. Immerhin existieren Richtwerte. Denen zufolge kostet die Erlaubnis im vereinfachten Verfahren pauschal etwa 60 Euro und im regulären Verfahren 600 bis 700 Euro. Hier könnten aber Abweichungen auftreten. „Je höher der Aufwand ist, desto teurer wird die Erlaubnis“, so der Sprecher. Das Gewerbeamt in Gera bestätigt diese Kosten in etwa. Dort werden für das vereinfachte Verfahren durchschnittlich 100 Euro berechnet und für das reguläre Verfahren ungefähr 600 Euro. Das Gewerbeamt Weimar hingegen hat die Kosten festgesetzt: 150 Euro als einmalige Gebühr für das vereinfachte Verfahren. Im regulären Verfahren fallen Kosten in Höhe von 300 Euro pro Kategorie an. Für den Eintrag ins Vermittlerregister müssen Berater und Vermittler 65 Euro aufbringen.

In Sachsen ergibt sich ein gemischtes Bild. Beim Gewerbeamt in Dresden ist die Sache klar: Das vereinfachte Verfahren kostet 211 Euro, egal für welche oder für wie viele Kategorien. Im regulären Verfahren liegen die Gebühren für eine Kategorie bei 570 Euro, für zwei Kategorien bei 670 Euro und für alle drei bei 770 Euro. Anders in Leipzig: Hier konnte das zuständige Gewerbeamt keine konkreten Gebühren nennen. Es komme auf den Verwaltungsaufwand an, erklärte eine Sprecherin. Für das vereinfachte Verfahren müssten Berater pauschal 150 bis 200 Euro veranschlagen. Das reguläre Verfahren koste maximal 1.000 Euro. Die Gebühren für den Eintrag ins Vermittlerregister liegen bei 50 Euro.

In Brandenburg hingegen herrscht Klarheit. Beim Gewerbeamt Frankfurt/Oder bezahlen Berater 70 Euro für das vereinfachte Verfahren. Eine Unterteilung nach den einzelnen Kategorien gibt es nicht. Beim regulären Verfahren kostet eine Kategorie 380 Euro, zwei Kategorien 450 Euro und alle drei Kategorien 520 Euro. In Templin liegen die Gebühren für das vereinfachte Verfahren bei 330 Euro und für das reguläre bei 520 Euro. Der Eintrag ins Vermittlerregister bei der IHK kostet in Brandenburg 50 Euro.

Berater und Vermittler, die ihre 34f-Erlaubnis in Bremen beantragen, müssen im vereinfachten Verfahren pauschal 150 Euro bezahlen. Das reguläre Verfahren staffelt sich je nach Anzahl der zu beantragenden Kategorien von 267 Euro bis 910 Euro. Für das Vermittlerregister fallen Kosten in Höhe von 40 Euro an.

In der Hauptstadt Berlin schließlich gilt trotz der Zuständigkeit der Gewerbeämter ein einheitlicher Gebührensatz. Das bestätigten sowohl das Gewerbeamt Charlottenburg-Wilmersdorf als auch die dortige IHK auf Nachfrage. Im vereinfachten Verfahren liegen die Gebühren für die Erlaubnis einer Kategorie bei 250 Euro. Jede weitere kostet 125 Euro. Im regulären Verfahren müssen IFAs 500 Euro für eine Kategorie bezahlen und 250 Euro für jede weitere. Der Eintrag ins Vermittlerregister kostet 50 Euro.

(PD)

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