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Altersvorsorge

Wie Finanzberater das Thema Pflegekosten angehen können

Die Kosten einer möglichen Pflegebedürftigkeit spielen bei Beratungen zur Altersvorsorge selten eine Rolle. Das ist ein Fehler. Denn die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der drohenden Kosten ab.

08.10.2019 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Wenn Finanzberater mit ihren Kunden über Strategien zur Altersvorsorge sprechen, geht es bei der Bedarfsanalyse in der Regel darum, herauszufinden, wie viel Geld nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nötig ist, um den Lebensstandard zu halten. Bei der Risikoanalyse werden unter anderem auch vorzeitige Berufsunfähigkeit, eventuelle schwere Krankheiten und selbstverständlich der Todesfall mit Möglichkeiten der Absicherung für die Hinterbliebenen berücksichtigt. 

Was es jedoch kostet, selbst pflegebedürftig zu werden und welche finanziellen Belastungen das bedeutet, ist selten Teil von Beratungsgesprächen. Kein Wunder: Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank glauben immerhin 43 Prozent der Bevölkerung, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in voller Höhe übernimmt. Doch diese Annahme geht weit an der Realität vorbei. Das erfahren derzeit immer mehr Menschen der Generation 50-Plus, die gerade durch ihre Eltern damit konfrontiert werden. 

Das Thema ist deshalb hoch aktuell. Wer sich mit dem Thema Pflegekosten ernsthaft auseinandersetzt, begreift schnell, dass die Pflegeversicherung eine gute Erfindung ist. Aber sie ist nur eine Hilfe, keine vollständige Lösung. Wer pflegebedürftig wird, kann je nach Schwere schnell an seine finanziellen Grenzen stoßen. Deshalb lohnt es sich, bei Gesprächen zur Altersvorsorge dieses Thema explizit zu erwähnen und die Risiken einzukalkulieren.

Hohe Sparbeträge für spätere Alters-Risiken

Die Liste der Kosten, die über die reine Pflegeleistungen hinausgehen, ist lang: Dazu gehören etwa eine Unterbringung im Heim, Aufwendungen für Mobilität oder Umbaumaßnahmen der Wohnung. Beispielhaft hat der FPSB Deutschland einmal ausgerechnet, welche Beträge da zusammenkommen können: Bei einem Eigenanteilssatz von monatlich 1.800 Euro für ein Pflegeheim (die gesetzliche Pflegeversicherung ist hier bereits berücksichtigt) in der Pflegestufe II ist noch lange nicht Schluss. Denn bei diesen Kosten handelt es sich um die reinen Unterbringungskosten. Aufwendungen für eventuell zeitlich begrenzte weiterlaufende Mietzahlungen nach einem Umzug, zusätzliche Fahrtkosten, Medikamentenzuzahlungen und soziales Leben sind noch zu addieren, sodass die Autoren der Analsye von einem Durchschnittswert von insgesamt mindestens 2.500 Euro monatlich ausgehen. Bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von sieben Jahren – Tendenz steigend – führe das schnell zu Aufwendungen in Höhe von 210.000 Euro, rechnet der FPSB Deutschland vor. 

Um über diese Summe zu verfügen, müssten – bei einer Rendite nach Kosten, Steuern und Inflation von drei Prozent – erhebliche Sparleistungen erbracht werden. Ein 40-Jähriger zum Beispiel muss pro Monat 360 Euro ansparen beziehungsweise einmalig 86.500 Euro aufbringen. Bei einer 50-jährigen Person wären es bereits 640 Euro monatlich beziehungsweise einmalig 116.300 Euro. Die Rechnung berücksichtigt nicht, dass die Teuerungsrate im Bereich Pflege und Gesundheit bedeutend höher ausfällt als die ausgewiesene Gesamtinflation. Aus diesem Grund sind die genannten 210.000 Euro laut Analyse nur ein Minimalwert.

Das Thema Pflegekosten sollte besser in die Finanzberatung integriert werden

Die Beispielrechnung zeigt: Zukünftige mögliche Pflegekosten sollte einen prominenteren Platz in der Planung der eigenen finanziellen Zukunft finden. Zumal das Thema Pflege weiter an Bedeutung zunehmen wird. Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge wird die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund drei Millionen Menschen bis zum Jahr 2045 auf fünf Millionen Menschen anwachsen. Weil angesichts der steigenden Zahlen ein weiterer Anstieg des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung wahrscheinlich ist, dürfte auch der Eigenanteil im Pflegefall tendenziell eher ansteigen.

Professionelle Finanzplaner haben die Chance, Auskunft darüber zu geben, wie sich Kunden und ihre Familien richtig absichern können und welche Produkte welche Vorteile bieten. Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten. „Ein wesentlicher Aspekt der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Zum Beispiel können inflationäre Entwicklungen oder finanzielle Aufwendungen bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit simuliert werden.

Vermögensaufbau und Zusatzversicherungen im Zusammenspiel

Geht es um geeignete Strategien, können Berater gemeinsam mit ihren Kunden abwägen, welcher Mix aus Zusatzversicherung und Vermögensaufbau mögliche Risiken aus einer Pflegebedürftigkeit absichert. So bietet etwa eine private Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen. Den privaten Zusatzschutz gibt es in drei Modellen: als Pflegetagegeld-Versicherung, Pflegekosten-Versicherung und Pflege-Rentenversicherung. Der Staat fördert den Abschluss einiger Pflegetagegeld-Verträge mit dem „Pflege-Bahr“. Die Förderung beträgt 5 Euro pro Monat. Trotz der Förderung rechnet sich diese Variante jedoch kaum. Dazu gibt es einen gravierenden Nachteil gegenüber dem privaten Ansparen: Das Geld, das in die Versicherung eingezahlt wird, ist weg, falls keine Pflege benötigt wird. 

Flexibler und effektiver ist der Aufbau eigenen Vermögens als Absicherung für den Fall des Falles. Je nach Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten sind hier jedoch manchmal Grenzen gesetzt. Es ist die Aufgabe des Beraters, genau hier anzusetzen und die passenden Lösungen zu finden – und in ein Gesamtkonzept zur finanziellen Altersvorsorge einzubetten.

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