Ab 2028 soll die gesetzliche Rente einen kapitalgedeckten Baustein erhalten. Für Berater bedeutet das ein neues Gesprächsthema mit Kunden – für die Fondsbranche einen Machtkampf um eines der größten Mandate ihrer Geschichte.
15.07.2026 | 10:00 Uhr von «Matthias von Arnim»
Ein zusätzliches Sparkonto im Rahmen der gesetzlichen Rente, gespeist aus einem Pflichtbeitrag, verwaltet von einer noch zu bestimmenden staatsnahen Institution und angelegt an den Weltbörsen – dieser Kern der geplanten Reform würde Deutschlands Rentensystem seit seiner Einführung 1889 so grundlegend verändern wie kaum ein anderer Vorschlag zuvor. Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht vorgelegt, Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich hinter das Gesamtpaket gestellt, und in Berlin wird seither nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie gestritten.
Für Anlageberater und Vermittler entsteht damit ein Thema, das sich in den kommenden Jahren kaum ein Kunde entgehen lassen wird – und für die Fondsbranche ein Wettbewerb um ein Mandat, das in die hunderte Milliarden Euro gehen könnte.
Vorgesehen ist ab 2028 ein persönliches Kapitalkonto für jeden Versicherten, das schrittweise befüllt wird: Der Zusatzbeitrag startet bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt in jährlichen Stufen bis 2031 auf volle zwei Prozentpunkte, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Der reguläre Rentenbeitrag bleibt davon unberührt, ebenso das Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Zur Einordnung für die Beratung: Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro brutto summiert sich die volle Zusatzbelastung auf 80 Euro, aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anders als beim klassischen Umlageverfahren, bei dem die Beiträge sofort in laufende Renten fließen, wird das Kapital der neuen Komponente zusammengefasst und breit über internationale Aktien- und Anleihemärkte gestreut – als Referenzmodell dient das schwedische Prämienrentensystem.
Für die Beratungspraxis wichtig: Es entsteht kein privates, vererbbares Vermögen. Die Kapitalrente ist als Sozialversicherungsleistung konzipiert. Die angesparten Guthaben werden zusammen mit der klassischen Umlagerente zu einer lebenslangen Zahlung verrechnet, wobei das Langlebigkeitsrisiko kollektiv abgefedert wird, ähnlich wie in der bisherigen gesetzlichen Rentenversicherung.
Um parteipolitische Einflussnahme auf die Kapitalanlage zu verhindern, soll ein unabhängiges Gremium aus externen Anlagespezialisten über die Anlagestrategie entscheiden. Einzelne Staaten oder Wirtschaftszweige dürfen dabei nicht aus politischen Erwägungen heraus ausgeschlossen werden – Nachhaltigkeitskriterien bleiben davon unberührt und weiterhin zulässig.
Am stärksten profitieren jüngere Beschäftigte mit durchgehender Erwerbsbiografie. Modellrechnungen von TiAM FundResearch zu unterschiedlichen Renditeszenarien machen deutlich: Über einen Zeitraum von dreißig Jahren kann sich das eingezahlte Kapital durch den Zinseszinseffekt spürbar vermehren, während bei nur noch sieben Jahren bis zum Renteneintritt selbst optimistische Renditeannahmen kaum mehr ins Gewicht fallen. Für Berater heißt das: Das eigentliche Argument für die Kapitalrente ist nicht die perfekte Anlagestrategie, sondern der frühe Einstieg.
Beamte bleiben von der Reform ausgenommen, für sie ist stattdessen eine wirkungsgleiche Anpassung der Pensionen an das gesetzliche Rentenniveau vorgesehen. Eine Kapitalrente für Selbstständige ist zwar in der Diskussion, konkrete Regelungen stehen hier aber noch aus und sollen in einem gesonderten Dialog der Sozialpartner erarbeitet werden.
Wer die Milliarden am Ende verwaltet, ist eine der spannendsten offenen Fragen der Reform. Im Bericht der Kommission taucht als Beispiel der Kenfo auf, der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – Deutschlands erster Staatsfonds, der aktuell rund 27 Milliarden Euro verwaltet und seit seiner vollständigen Kapitalausstattung 2017 nach eigenen Angaben von Kenfo-Chefin Anja Mikus eine zweistellige durchschnittliche Aktienrendite erwirtschaftet hat. Mikus wirbt seit Jahren für eine stärkere Rolle ihres Hauses und argumentiert, der Aufbau einer komplett neuen Verwaltungsstruktur mit eigenem Asset-Management-Know-how würde mehrere Jahre beanspruchen. Angesichts bereits vorhandener Kapazitäten in der Kenfo wäre dies schlicht eine Verschwendung von Ressourcen. Die Kommission selbst empfiehlt allerdings keinen konkreten Namen oder einen Neuaufbau, sondern spricht nur allgemein von einer zentralen, am schwedischen Modell orientierten Verwaltung. Die endgültige Entscheidung fällt erst im Gesetzgebungsverfahren.
Inzwischen ist mit der Bundesbank ein zweiter, gewichtiger Bewerber ins Rennen gegangen. Sie führt ins Feld, dass sie bereits heute Pensions- und Sozialversicherungsvermögen für mehrere Bundesländer und Bundesbehörden managt, und kommt dabei schon jetzt auf ein verwaltetes Volumen von rund 140 Milliarden Euro – deutlich mehr, als der Kenfo je bewegt hat. Der strukturelle Unterschied zwischen beiden Bewerbern liegt im Betriebsmodell: Die Bundesbank arbeitet mit eigenen Portfoliomanagern im eigenen Haus, während der deutlich kleinere Kenfo externe Vermögensverwalter per Ausschreibung mandatieren muss – ein Umweg, der zusätzliche Kosten verursacht, umgekehrt aber der Fondsbranche direkte Mandate in Aussicht stellt. Die Latte für die künftige Kostenstruktur liegt dabei niedrig: Die Kommission gibt eine Obergrenze für die laufenden Verwaltungskosten von einem Zehntel Prozent des Vermögens vor. Beim Vertrieb bleibt es unspektakulär: Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen, eine aktive Entscheidung ist für die überwiegende Mehrheit der Versicherten nicht vorgesehen – wer nichts unternimmt, landet automatisch im öffentlichen Fonds.
Genau darin liegt für Berater sowohl die Krux als auch die Chance. Die Krux: Ein Massenprodukt fast ganz ohne eingebauten Beratungsbedarf – es sei denn, der Kunde macht von seinem Wahlrecht Gebrauch – dürfte für die Mehrheit der Sparer eine bequeme Lösung sein, die nicht infrage gestellt wird.
Die Chance: Eine Alternative zum Staatsfonds ist vorgesehen. Versicherte, die dem öffentlichen Fonds fernbleiben möchten, sollen stattdessen zwischen einer überschaubaren Zahl privater Anlagefonds wählen können, sofern diese von der Aufsicht nach denselben strengen Maßstäben zugelassen wurden wie der Staatsfonds selbst.
Genau an dieser Stelle formiert sich bereits Kritik aus der Vermittlerbranche: Der Votum Verband fordert, das schwedische Vorbild nicht nur beim Grundprinzip, sondern auch bei der Anbietervielfalt konsequent zu übernehmen, und warnt davor, private Anbieter am Ende faktisch außen vor zu lassen und alles auf einen einzigen staatlichen Fonds zulaufen zu lassen. „Gerade das oft zitierte Erfolgsbeispiel des schwedischen Staatsfonds AP7 zeigt: Seine grundsolide Wertentwicklung verdankt er nicht dem Umstand, dass er staatlich ist, sondern dass er sich im Wettbewerb mit privaten Produkten beim Kunden behaupten muss. Erst dieser Wettbewerb erzeugt jene marktlichen Optimierungsmechanismen, die den Anlegern zugutekommen“, sagt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.
Aus der Fondsbranche kommt überwiegend Zustimmung, wenn auch mit Einschränkungen. Der Fondsverband BVI plädiert grundsätzlich für mehr Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die erste Säule der Altersvorsorge hält der BVI einen Staatsfonds für das passende Instrument – anders als in der privaten Säule, wo der Staat als eigener Anbieter aus Verbandssicht den Wettbewerb verzerren würde.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt den Kurswechsel über seinen geschäftsführenden Vorstand Norman Wirth ausdrücklich als überfällig, mahnt zugleich aber eine klare ordnungspolitische Abgrenzung an: Es müsse definiert werden, wo staatliche Strukturen wirklich nötig sind und wo private Vorsorge im fairen Wettbewerb Vorrang haben sollte.
Auch aus dem Kreis der Asset-Management-Branche gibt es zustimmende Stimmen zur grundsätzlichen Stoßrichtung, verbunden mit dem Hinweis, dass private Zusatzvorsorge parallel weiterhin unverzichtbar bleibe.
Skeptischer äußert sich das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft: Ein zusätzlicher Pflichtbeitrag treibe die Lohnnebenkosten kurzfristig nach oben, statt sie zu senken, was Wachstumsimpulse bremse und die langfristige Finanzierbarkeit des Sozialstaats insgesamt erschwere.
Der traditionell kapitalmarktkritische Deutsche Gewerkschaftsbund bezweifelt grundsätzlich, dass die geplante Kapitalrente tatsächlich zusätzliche Investitionen auslöst. Der DGB verweist zudem auf die Marktrisiken, die mit der Anlage eines binnen zehn Jahren auf schätzungsweise 350 Milliarden Euro anwachsenden Kapitalstocks an den internationalen Börsen verbunden seien.
Noch müssen etliche offene Fragen geklärt werden. Die Oppositionsparteien im Bundestag versuchen derzeit in seltsam anmutender Geschlossenheit zwischen Linken, Grünen und AfD, das Reformpaket und damit auch die Kapitalrente im letzten Augenblick noch zu kippen oder wenigstens zu verwässern. Die Zulassungskriterien werden erst im Gesetzgebungsverfahren feststehen. Es bleibt die Gefahr, dass sich auf den letzten Metern noch etwas an den Entwürfen ändert. Nicht zuletzt aufgrund dieser Unsicherheit zögert die Fondsindustrie noch, passende Lösungen anzubieten. Konkrete Produkte für dieses Marktsegment gibt es deshalb noch nicht. Zu erwarten ist aber, dass sich die Zertifizierung an bereits bekannten Strukturen der privaten Altersvorsorge orientiert, etwa an OGAW-Fonds unterschiedlicher Risikoklassen und womöglich an ELTIFs, wie sie auch für das parallel geplante Altersvorsorgedepot diskutiert werden.
Große Vermögensverwalter positionieren sich bislang vor allem publizistisch, ohne eigene Kapitalrenten-Produkte anzukündigen – das eigentliche Produktrennen dürfte erst nach der Gesetzesverabschiedung im Herbst beginnen.
Fazit: Für die Finanzbranche eröffnet die Kapitalrente ein selten großes Fenster: Ein Pflichtsparprodukt für nahezu alle Erwerbstätigen rückt das Prinzip der Kapitalmarktanlage erstmals ins Zentrum der gesetzlichen Rente selbst – nicht nur als Ergänzung, sondern als Systembestandteil. Wer als Berater das Thema jetzt schon durchdringt und Kunden die Mechanik verständlich erklären kann, sichert sich einen Vertrauensvorschuss in einem Beratungsfeld, das in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen wird, zumal Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente parallel auf dasselbe Kapitalmarkt-Prinzip setzen.
Derzeit sind noch wichtige Fragen zu beantworten: zum Beispiel, wer am Ende das staatliche Mandat erhält – Kenfo, Bundesbank oder eine ganz neue Struktur. Ebenso ungeklärt sind die genauen Zulassungskriterien für private Alternativfonds und damit das tatsächliche Marktvolumen für die Finanzbranche. Offen ist auch, wie Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit und Pflegezeiten im individuellen Kapitalkonto abgebildet werden, ob es bei Börsentiefs kurz vor Rentenbeginn Ausgleichsmechanismen geben wird und wie belastbar die knapp bemessene Kostenobergrenze in der Praxis tatsächlich zu halten ist, sobald externe Vermögensverwalter mit im Boot sind. Bis zur Sommerpause soll ein Gesetzentwurf stehen – erst dann zeigt sich, ob aus dem ambitionierten Konzept tatsächlich der große Wurf wird, den die Politik beschwört und den sich die Branche erhofft.
Mehr über die Kapitalrente, das Altersvorsorgedepot und weitere Themen zur Altersvorsorge lesen Sie hier https://www.fundresearch.de/altersvorsorge/
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