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Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge zwischen Sicherheit und Rendite

In der bAV-Konferenz von Willis Tower Watson machte sich Skepsis über die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell breit. Mehr als ein Drittel der Teilnehmer erwartet, dass sich der Durchführungsweg nicht in der Breite durchsetzen wird.

23.10.2019 | 15:00 Uhr von «Christian Bayer»

Suche nach dem Königsweg

Die optimale Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) war einer der Schwerpunkte, die die Unternehmensberatung Willis Tower Watson in ihrer bAV-Konferenz thematisierte. Zielgruppe der bereits zum 13. Mal durchgeführten Veranstaltung sind baV-Verantwortliche in großen und mittelständischen Unternehmen. Bislang hat die reine Beitragszusage ohne Garantien einen schweren Stand, so das Resümee von Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson:

„Mitarbeiter wünschen sich vor allem eine sichere Altersversorgung, wie Studien von Willis Towers Watson belegen.“ Dies sei auch eine Ursache für die Skepsis der Marktteilnehmer: „Sicherheit wird meist mit Garantien assoziiert. Dass hingegen eine bAV ohne Garantien durchaus zielführend sein kann, müssen die Tarifpartner erst einmal vermitteln – und hier scheinen sich die Player im Markt bislang schwer zu tun.“

Die frühere Zuversicht ist mittlerweile einer deutlichen Skepsis gewichen. 51 Prozent der im Rahmen der Konferenz befragten Teilnehmer erwarten, dass man erst nach 2021 diese Altersvorsorgemodelle in der Breite sehen werde, 38 Prozent gehen davon aus, dass sie sich überhaupt nicht durchsetzen werden. Auf der Willis Tower Watson- Konferenz 2017 hatte noch ein Drittel der Teilnehmer Sozialpartnermodelle in der Breite schon für 2019 erwartet, 58 Prozent gingen von einer stärkeren Verbreitung nach 2019 aus.

Zweischneidiges Schwert

Conrads sieht ein Pro und Contra bei der reinen Beitragszusage. Einerseits würde der Durchführungsweg gerade im Niedrigzinsumfeld eine realistische Chance auf höhere Renditen bieten. Andererseits seien die Abstimmungsprozesse komplexer, da das Sozialpartnermodell nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden müsse. Keynote-Speaker Professor Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, der sich auf der Konferenz zum Thema Demografie und Altersvorsorge geäußert hatte, kritisierte die Komplexität in der bAV und plädierte für eine stärkere Nutzung chancenreicher Anlageklassen:

„Betriebliche Altersvorsorgevermögen sollten rentierlicher investiert werden dürfen. Sie sind aktuell zu anleihelastig refinanziert, sollten aber stärker in renditestarke Realkapitalinvestitionen angelegt werden.“ Speziell Altersvorsorgemodelle, die in Versicherungsform umgesetzt werden, würden aufgrund regulatorischer Vorgaben gezwungen, in Niedrigzins-Anleihen zu investieren.

Skepsis

Zurückhaltend haben sich die bAV-Experten zu staatlich organisierten Modellen der Altersvorsorge geäußert, wie sie beispielsweise mit der Deutschland-Rente oder der Extrarente politisch diskutiert werden. 47 Prozent der Befragten glaubten, dass eine solche Standardlösung die bAV teilweise ersetzen könnte, 48 Prozent gaben an, dass die baV durch diese Lösung überhaupt nicht ersetzt werden könnte. Auch Professor Raffelhüschen zeigte sich skeptisch: „Altersvorsorge-Kapital gehört in die bAV oder in die Hände der Einzelpersonen, aber nicht in politische Hände.“

Vorreiter Talanx

Während Experten weiter über Vor- und Nachteile unterschiedlicher Durchführungsformen diskutieren, führt der Versicherer Talanx, zu dem u.a. der HDI und die Hannover Rück gehören, für seine 12.000 inländischen Mitarbeiter das Sozialpartnermodell ab Anfang 2020 ein. Eine Einigung mit der Gewerkschaft Verdi wurde bereits erzielt.

Damit setzt Talanx als erstes Unternehmen die von der früheren Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles auf den Weg gebrachte Form der betrieblichen Altersvorsorge um. Vor allem die Gewerkschaften hatten bei der sogenannten Nahles-Rente bislang kritisiert, dass bei diesem Durchführungsweg die Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen würden, weil sie nicht einmal für den Erhalt der eingezahlten Beiträge geradestehen müssten.

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