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„Willkürliche Privilegierung einzelner Fondstypen“

Frank Dornseifer
AIFM

BAI kritisiert Benachteiligung Alternativer Investmentfonds. Eigenes Konzept sieht steuerliche Transparenz vor.

18.04.2013 | 12:45 Uhr von «Patrick Daum»

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz diskriminiere alternative Anlageklassen und –strategien, kritisiert der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI). Insbesondere die Differenzierung zwischen privilegierten herkömmlichen Investmentfonds und den sogenannten Investitionsgesellschaften sei für eine weitere Entwicklung alternativer Investmentfonds am Standort Deutschland kontraproduktiv. Anleger einer (Kapital-)Investitionsgesellschaft versteuern dem Gesetz zufolge künftig stets mindestens sechs Prozent des Rücknahmepreises, heißt es in einer Stellungnahme der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen. Dabei sei es unerheblich, ob sich überhaupt eine Wertsteigerung der Anteile ergeben hat. Die Anleger würden einem Pauschalbetrag unterworfen. Diese Substanzbesteuerung könnte verfassungs- und europarechtliche Probleme aufwerfen.

„Das deutsche Umsetzungsgesetz zur AIFM-Richtlinie, das KAGB, schafft einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen für alle Arten von Investmentfonds und deren Manager“, erläutert Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI. „Entsprechend sollte es also – soweit wie möglich – ein einheitliches Besteuerungsregime für alle Arten von kollektiven Anlagevehikeln geben.“ 

Der BAI stellte daher im Vorfeld der Anhörung des Gesetzes im Finanzausschuss ein eigenes Besteuerungskonzept vor. Dieses soll langfristig eine sachgerechte Besteuerung alternativer Investmentfonds und deren Anleger sicherstellen, ohne dabei einzelne Fondstypen steuerlich zu privilegieren. „Der Regierungsentwurf sieht eine aus unserer Sicht willkürliche Privilegierung einzelner Fondstypen vor, insbesondere der traditionellen OGAW-Fonds“, kritisiert Dornseifer. Alternative Investmentfonds und deren Anleger hingegen würden benachteiligt. „Das spielt am Ende auch konkurrierenden Fondsstandorten in die Hände und widerspricht deutschen Interessen“, befürchtet der BAI-Chef.

In seinem Konzept setzt der Verband auf eine weitgehende Gleichbehandlung und steuerliche Erfassung von direkt und indirekt gehaltenen Investments. Kernelement stellt die periodengerechte Besteuerung der realisierten Erträge auf Anlegerebene dar. Zuvor sollen die Erträge auf Ebene des Anlagevehikels ermittelt und anteilig auf die Anleger zugerechnet werden. „Im Ergebnis geht es also um eine steuerliche Transparenz des Fonds-/Anlagevehikels unabhängig von dessen Rechtsform und Ausgestaltung“, so Dornseifer. 

(PD)

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