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34f GewO

Ungewisse Zukunft für Vermittler – Zieht die BaFin die Daumenschrauben an?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat aktuelle Registrierungs-Zahlen der Finanzanlagenvermittler veröffentlicht. Die geplante Übernahme der Aufsicht durch die BaFin könnte zu einem deutlichen Rückgang bei den Vermittlern führen.

22.01.2020 | 14:50 Uhr von «Christian Bayer»

Drohender Schwund

Die vom DIHK aktuell bekannt gegebenen Zahlen zur Entwicklung der registrierten Finanzanlagenvermittler (§34f GewO) zeigen einen leichten Rückgang zu den im Oktober bekannt veröffentlichten Daten. Zu Beginn des Jahres 2020 waren knapp 38000 Finanzanlagenvermittler registriert. Verglichen mit dem 1. Oktober 2019 bedeutet das einen Rückgang um 0,5 Prozent oder in absoluten Zahlen um 187 Vermittler. In den vergangenen Jahren ist die Zahl noch angestiegen. Möglicherweise steht ein Trendwechsel an. Denn der geplante Übergang der Kontrolle der 34fler von den Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern auf die BaFin dürfte dazu führen, dass Vermittler aufgeben.

Eine Umfrage im Vermittlerbarometer des AfW vom Dezember 2019 brachte das Ergebnis, dass 49 Prozent der Befragten ihre Zulassung zurückgeben würden, weil sie nicht bereit wären, die hohen Kosten zu tragen. Nur sieben Prozent würden die Vermittlung von Finanzanlagen ausbauen. Drei Prozent der Befragten würden laut AfW-Umfrage die BaFin als Aufsichtsbehörde bevorzugen. 69 Prozent sprechen sich für die Industrie- und Handelskammern aus und 20 Prozent für die Gewerbeämter. Aktuell ist die Aufsicht je nach Bundesland entweder den Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Die drohende Kontrolle durch die BaFin könnte zu deutlich steigenden finanziellen Belastungen führen. So rechnet der AfW bei einem Wechsel der Aufsicht zur BaFin mit Kosten in Höhe von 1000 bis 5000 Euro jährlich pro Vermittler.

Kein Bonus

Klar ist, dass die BaFin im Einklang mit den politischen Zielen der Großen Koalition den Vermittlern keinen Bonus im Vergleich zu den Banken gewähren will. Zwar ist das Gesetz zum Übergang auf die BaFin noch nicht verabschiedet. Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Gesetzesänderung wurde allerdings kurz vor Weihnachten veröffentlicht. Am 15. Januar ist die Frist, in der Verbände eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben konnten, abgelaufen. Diese zeigten sich mehrheitlich kritisch. Bei der BaFin laufen bereits die Vorbereitungen für den geplanten Wechsel zum 1. Januar 2021. „Damit eine reibungslose Übernahme der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gewährleistet werden kann, arbeitet die Wertpapieraufsicht mit besonderem Schwerpunkt an der Angleichung der Aufsichtsanforderungen und Aufsichtshandlungen im Hinblick auf alle am Vertrieb von Finanzinstrumenten beteiligten Personen“, so die BaFin in ihrem kürzlich veröffentlichten Papier „Aufsichtsschwerpunkte 2020“. Ins selbe Horn stieß Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vizepräsidentin der BaFin, mit ihrer Aussage im Herbst vergangenen Jahres, dass ihre Behörde dafür sorgen könne, „dass freie Finanzanlagenvermittler nach Standards beaufsichtigt werden, die mit denen für Banken vergleichbar sind.“

Kritik von Experten

Deutliche Kritik an der geplanten Änderung der Aufsicht kommt vom Bundesverband Finanzdienstleister e. V. (AfW). „Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, den Standpunkt seines Verbandes zur geplanten Gesetzesänderung. Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) befürchtet mit Blick auf den Referentenentwurf, dass Vermögensverwalter aufsichtsrechtlich gegenüber Finanzanlagevermittlern benachteiligt würden. So gäbe es für Vermittler keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung, Vermögensverwalter müssten dagegen Pflichtbeiträge in die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) einzahlen.

Registrierte Finanzanlagenvermittler

Quelle: VersicherungsJournal

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