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Finanzdienstleister: Augen auf bei der Partnerwahl

Die wachsenden Regulierungsanforderungen sind gerade für freie Finanzdienstleister ein Kraftakt. Wer administrative Aufgaben auslagert, minimiert den bürokratischen Mehraufwand und das eigene Haftungsrisiko. Worauf es bei der Partnerwahl ankommt.

11.12.2020 | 13:00 Uhr von «Alexander Pfisterer-Junkert»

Ein Beitrag von RA Alexander Pfisterer-Junkert, BKL Fischer Kühne + Partner


Geeignetheitserklärung, Telefonaufzeichnung, Zielmarktabgleich oder ex-post Kostenaufklärung: Freie Vermittler und Makler müssen sich auf ständig neue Anforderungen einstellen. Zudem steht weiterhin ein Aufsichtswechsel im Raum, weg von den Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Bundesregierung hat jüngst noch einmal bekräftigt, an ihrem Vorhaben – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – festzuhalten.

Fest steht: Die Regulierung der Finanzmärkte schreitet weiter voran. Damit steigt der administrative Druck insbesondere auf freie Finanzdienstleister. Es wird immer schwieriger, die komplexen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Schnell kommt es zu Versäumnissen, die erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Schon kleine Lücken in der Dokumentation können ein Einfallstor für weitreichende Regressansprüche sein, die sich nur schwer abwehren lassen.

Gleichzeitig wächst der Druck im Kerngeschäft. Finanzanlagenvermittler treffen auf gut informierte Kunden, die eine qualifizierte und individuelle Beratung erwarten. Hinzu kommt eine Pandemie-bedingte Verunsicherung vieler Kunden, wodurch der ohnehin hohe Beratungsbedarf nochmals ansteigt. Die Folge: Immer mehr Finanzdienstleister überlegen aus Gründen der Effizienzsteigerung, ob und wie sie administrative Aufgaben auslagern können.

Raus aus der Bürokratiefalle

Gerade für kleinere Akteure ist das Outsourcing von Pflichtaufgaben das Gebot der Stunde. Sie gewinnen die Sicherheit, dass die zuständige Vertriebsgesellschaft alle wesentlichen Vorgaben im Blick hat und ihnen die notwendigen Strukturen vorgibt. Als Partner kommen neben den arrivierten Maklerpools auch die so genannten Haftungsdächer in Betracht. Hierbei reichen Vertriebsgesellschaften faktisch ihre BaFin-Erlaubnis an den gebundenen Vermittler weiter und sind im Gegenzug für dessen Handlungen verantwortlich. Haftungsdächer bieten gegenüber Maklerpools regelmäßig ein breiteres Leistungsspektrum. Die Anbindung an ein Haftungsdach kann auch in Hinblick auf die anstehende Aufsichtsübertragung eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft eines Finanzunternehmens sein.

Eine derartige Partnerschaft bringt nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile mit sich. Das Grundprinzip lautet: Ein Geschäft unter dem Haftungsdach, alle Geschäfte unter dem Haftungsdach. Finanzanlagenvermittler müssen sich für eine Vertriebsgesellschaft entscheiden und können sich nicht mehr verschiedene Vermittlungs- und Abwicklungsmöglichleiten offenhalten. Geschäfte abseits des Haftungsdaches sind vertraglich untersagt und verstoßen zudem gegen geltendes Aufsichtsrecht. Vermittler dürfen nur noch im Namen der Vertriebsgesellschaft auftreten und sind an deren Produktkatalog gebunden.

Finanzakteure sollten sich daher nicht vorschnell für eine Partnerschaft entscheiden. Egal wie verlockend die Angebote auch erscheinen: Sie sollten sich die Zeit für eine eingehende Recherche nehmen. Viele Makler interessieren sich in erster Linie für die Konditionen und das Produktangebot. Sie prüfen im Detail, welche Produkte zu welchen Konditionen verfügbar sind. Dies ist zwar ein wichtiges Auswahlkriterium, doch es existieren viele weitere Punkte, die nicht zu vernachlässigen sind. Makler sollten grundsätzlich alle Vertragsbedingungen eingehend prüfen. Im Zweifelsfall sollten sie fachlichen Rat einholen, um keine rechtlichen Fallstricke zu übersehen.

Alle Faktoren im Blick

Neben den Konditionen sind auch das Produktspektrum, die Produktqualität und die IT-Infrastruktur von großer Bedeutung. Doch mindestens ebenso wichtig sind weitere Faktoren, die bisweilen überhaupt nicht im Fokus stehen. Elementar ist beispielsweise die Frage, wem die Kundenkontakte „gehören“. Viele Makler realisieren erst bei einer Trennung, dass sie die ursprünglich eingebrachten Kundenbestand nicht weiterverwenden dürfen. Nicht selten drohen bei Vertragsende langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten. Schnell entstehen Zusatzkosten, die weit über den generierten Margeneinnahmen liegen.

Auch die Bonität der Vertriebsgesellschaft erfordert eine sorgfältige Prüfung. Sollte ein Haftungsdach in Insolvenz geraten, fällt womöglich der gesamte Provisionsertrag auf einen Schlag weg. Dadurch droht angeschlossenen Maklern schnell eine eigene Insolvenz.

Leicht vergessen Makler auch die Frage, ob das Haftungsdach mit ihrer bisherigen Depotbank kooperiert. Andernfalls müssen Finanzakteure ihre Kunden mit guten Argumenten von einem Wechsel der Depotbank überzeugen. Wer diesen Punkt im Blick hat, kann unerwartete Mehraufwände vermeiden.

Es gibt kein Haftungsdach, das optimal für alle ist. Jeder Marktteilnehmer hat spezielle Anforderungen, die Berücksichtigung finden sollten. Das bestmögliche Haftungsdach bietet eine größtmögliche Schnittmenge zwischen den angebotenen Leistungen und den individuellen Wünschen. Wichtig: Makler sollten stets nach Referenzen fragen und Kontakt zu bereits angebundenen Haftungsdachpartnern aufnehmen. So lässt sich der praktische Nutzen einer Zusammenarbeit aus erster Hand ausloten.

Die Anbindung an ein Haftungsdach ist eine weitreichende Entscheidung. Im Gegenzug dürfen Makler klare Mehrwerte für ihr Geschäft erwarten. Der Wechsel unter ein Haftungsdach führt zwar kurzfristig zu einem Mehraufwand. Doch die Entscheidung zahlt sich langfristig aus, wenn man den richtigen Partner gewählt hat.

Untätigkeit ist fehl am Platze. Auch wer zunächst den bevorstehenden Aufsichtswechsel abwarten möchte, sollte bereits jetzt den Markt der Haftungsdächer sondieren. Zögerliche Finanzdienstleister können wirtschaftlich ins Hintertreffen geraten. Nur wer Klarheit über die individuell wichtigen Faktoren gewinnt, kann im Bedarfsfall schnell und gezielt von einer Partnerschaft profitieren.

Über den Autor

RA Alexander Pfisterer-Junkert

Foto: BKL Fischer Kühne+ Partner

Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Schadensabwehr in Kapitalanlageprozessen und aktuelle Fragen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender eines Verbunds unabhängiger Vermögensverwalter und Investmentberater.

BKL Fischer Kühne + Partner ist eine führende Spezialkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Steuer- und Steuerstrafrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Die Sozietät ist mit neun Rechtsanwälten und Steuerberatern an den Standorten Bonn, München und Pforzheim vertreten. Laut Focus Money zählt BKL zu den Top-Steuerkanzleien 2019. Weitere Informationen sind online unter www.bkl-law.de abrufbar.

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