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Zu Unrecht abkassierte Negativ-Zinsen: So viel können Sparer zurückfordern

Urteil gegen Banken
Zinsen

Jahre lang haben Banken zu Unrecht negative Zinsen für Guthaben berechnet. Wie viel die Kunden zurückfordern können, hat das Analysehaus Barkow Consulting berechnet.

11.02.2025 | 11:45 Uhr

Nun ist es also passiert: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 4. Februar 2025 negative Einlagenzinsen für unwirksam erklärt. Dies gilt zumindest für Tagesgeld- und Spareinlagen, die Banken Privatkunden anbieten. Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten sind zwar grundsätzlich möglich, waren aber im zu entscheidenden Fall intransparent und daher ebenfalls unwirksam.

Für Privatkunden besteht jetzt die Möglichkeit, die gezahlten Zinsen zurückzufordern – aufgrund von Verjährungsfristen allerdings nur rückwirkend bis ins Jahr 2022. In der vorstehenden Tabelle haben wir die Beträge für einzelne Einlagenkategorien geschätzt. Wir haben auch Termineinlagen aufgeführt, obwohl diese im BGH-Urteil nicht erwähnt wurden. Bei einer angenommenen Rückforderungsquote von 25 Prozent kommen wir auf ein Rückforderungsvolumen von gut 200 Millionen Euro. Das ist zwar nicht nichts, aber bei einem Vorsteuerertrag aller deutschen Banken von fast 50 Milliarden Euro im Jahr 2023 vermutlich wohl verkraftbar.

Es bleibt dann noch die Frage, was der BGH wohl über die Negativzinsen der EZB dächte, die ja die eigentliche Wurzel des Problems sind… (pg)

Rückforderungsvolumen
Rückforderungsvolumen

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