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Studie deckt Mängel bei „PIBs“ auf

Ilse Aigner
Studie

Ministerin Ilse Aigner fordert die Geldinstitute zu Nachbesserungen bei Produktinformationsblättern auf. Was Berater beachten sollten.

14.03.2012 | 13:44 Uhr von «Patrick Daum»

Banken und Sparkassen haben erheblichen Verbesserungsbedarf bei ihren Produktinformationsblättern (PIB) für Geldanlageprodukte. Zu diesem Ergebnis kommt eine Stichprobe, die vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegeben wurde. Die Hälfte der seit dem 1. Juli vorgeschriebenen PIBs entspreche demnach nicht den gesetzlichen Anforderungen an Vollständigkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit. 43 Prozent aller untersuchten „Beipackzettel“ waren unvollständig bzw. unrichtig, weil überflüssige und unzulässige Angaben gemacht wurden und wichtige Informationen fehlten. Dies ist das Ergebnis einer Evaluation des Beratungsunternehmens „evers & jung“ sowie des Markt- und Meinungsforschungsinstitut „YouGov Deutschland“. Für den Forschungsbericht wurden 160 PIBs fachlich ausgewertet und 2000 Verbraucher befragt.

„Die Untersuchung verdeutlicht, dass es richtig war, Produktinformationsblätter für Anlageprodukte gesetzlich vorzuschreiben. Rund drei Viertel aller befragten Verbraucher bewerteten den Beipackzettel für ihre Anlageentscheidung als wichtig oder eher wichtig“, so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Nur ein Prozent der Befragten gab an, das PIB ungelesen abgeheftet zu haben.

Nach Ansicht Aigners besteht in der Praxis von Banken und Sparkassen noch erheblicher Nachholbedarf: „Mehr als ein Viertel der Produktinformationsblätter waren wegen langen, verschachtelten Sätzen, nicht erläuterten Fachbegriffen, zu detaillierten Angaben oder schwammigen Formulierungen kaum verständlich.“ Weniger als die Hälfte der PIBs ermöglichte zudem einen Vergleich zu anderen Produkten. „Dafür habe ich keinerlei Verständnis – die Institute hatten lange genug Zeit, die Informationsblätter vorzubereiten“, kritisiert die Ministerin. Sie werde Banken, Sparkassen und Verbraucherorganisationen noch im März an einen Tisch holen, um zu klären, wie diese Defizite zuverlässig beseitigt werden könnten. Darauf hätten die Verbraucher einen Anspruch. „Sollte es der Finanzwirtschaft nicht gelingen, im Laufe des Jahres zu Verbesserungen und einer Vereinheitlichung zu kommen, werde ich mich dafür einsetzen, den Inhalt der Produktinformationsblätter noch konkreter durch Rechtsverordnungen vorzuschreiben“, kündigte Aigner an.

Laut Bundesverbraucherministerium soll die inhaltliche Überprüfung der PIBs ab nächstem Jahr von der „Stiftung Warentest“ durchgeführt werden. Diese erhält nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 4. März 2012 zusätzliche Finanzmittel.

Bei Investmentfonds ersetzen die Key Investor Information Documents (KIIDs) die sog. PIBs weitgehend. Hier liegen eindeutigere Vorgaben des Gesetzgebers vor. €uro Fundresearch hat diese zusammengestellt und bietet zudem eine Übersicht aller bislang lieferbaren KIIDs. Mehr Infos: redaktion@fundresearch.de

(PD)

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