Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ überarbeitet. Anleger werden mehr entlastet als zunächst geplant, Spezialfonds bleiben außen vor.
21.12.2015 | 10:40 Uhr von «Matthias von Arnim»
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seinen neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) präsentiert. Laut BMF sollten Fonds transparenter und einfacher besteuert werden. Zudem sollten Steuerschlupflöcher geschlossen werden.
Die Reaktionen auf die überarbeitete Fassung sind überwiegend positiv. Denn über ihre gutgemeinten Ziele war das Ministerium in seinem ersten Diskussionsentwurf, der Mitte des Jahres veröffentlicht worden waren, nach Meinung vieler Experten deutlich hinausgeschossen. Mit einer pauschalen Steuer wären Privatanleger und die betriebliche Altersvorsorge stark belastet worden. Zudem wären Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bei ihren Fonds-Anlagen mit Steuern belastet worden, die sie in der Direktanlage nicht hätten tragen müssen. Das Entsetzen der Betroffenen und der Fondsindustrie war entsprechend groß.
Den zahlreichen Bedenken haben die Beamten im Ministerium nun Rechnung getragen und den Referentenentwurf deutlich nachgebessert.
Die Kernpunkte der neuen Besteuerungspläne im Überblick:
Unter dem Strich wird es durch die höheren Teilfreistellungen nun für viele Privatanleger wohl keine Steuererhöhungen geben. Zudem bleiben Spezialfonds attraktiv, weil das BMF von der ursprünglich geplanten vorgezogenen Pauschalbesteuerung für Anleger abgerückt ist. Die Erleichterung in der Fondsbranche ist entsprechend groß.
„Der Referentenentwurf ist ein deutlicher Fortschritt. Änderungsbedarf sehen wir aber vor allem noch bei der praktischen Umsetzung“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Bei dem Erstattungsverfahren für die begünstigten Anleger sei dringend eine einfachere Lösung erforderlich. Das vorgesehene Zusammenspiel zwischen KVGs, Anleger, Finanzamt und depotführenden Stellen sei zu kompliziert und nicht praktikabel.
Außerdem müssten die Fondsgesellschaften bei Spezialfonds getrennte Buchführungen aufsetzen. Zum einen getrennt nach Steuer- und Aufsichtsrecht, da deutsche Dividenden des Fonds steuerlich sofort dem Anleger, aufsichtsrechtlich dem Spezialfonds zugerechnet werden sollen. Zum anderen sollen die Einnahmen und Werbungskosten den Spezialfondsanlegern besitzzeitanteilig zugerechnet werden, das heißt danach, wie lange sie ihre Fondsanteile jeweils halten.
Die Branche geht durch den erhöhten Verwaltungsaufwand von zusätzlichen Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe alleine bei den KVGs aus.
(MVA)
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