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Regulierung

Taping und kein Ende – Was Berater jetzt über die FinVermV wissen müssen

Jetzt wird´s ernst. Kurz bevor der Bundesrat über die Neufassung der FinVermV abstimmt, gibt es weiteren Änderungsbedarf. Der Finanzdienstleister-Verband AfW fordert die Abschaffung der Taping-Pflicht oder eine weitere Verschiebung der Verordnung.

09.09.2019 | 14:48 Uhr von «Christian Bayer»

FinVermV im Bundesrat

Ein wenig erinnert die Situation an den Brexit. Entscheidende Termine rücken näher, die anstehenden Probleme sind aber ungelöst und treten immer deutlicher zu Tage. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist nur noch wenige Tage Zeit. Am 20. September kommt die FinVermV als TOP 69 auf die Agenda des Bundesrats und soll dort abgesegnet werden. Doch die aktuelle Situation ist skurril. Eigentlich will die Bundesregierung gar kein Taping um jeden Preis. Denn Ende August hat sich das Bundesfinanzministerium in zwei Positionspapieren zu den Auswirkungen von MiFID II zur Regulierung der Banken und Vermögensverwalter dafür ausgesprochen, dass der Kunde auch auf die zwangsweise Aufnahme von Telefongesprächen verzichten können muss. Die Positionspapiere waren eine Antwort auf eine Anfrage der EU-Kommission. Im kommenden Jahr sollen im Rahmen einer länderübergreifenden Evaluation auf EU-Ebene die Auswirkungen von MiFID II überprüft werden. Eine klare Haltung des Bundesfinanzministeriums gegen das Zwangs-Taping also, die aber leider im Entwurf der FinVermV keine Berücksichtigung findet.

AfW kämpft gegen das Taping

In der FinVermV-Vorlage für den Bundesrat ist die zwangsweise Aufnahme von Telefongesprächen weiter enthalten. Der Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleister AfW, der sich von Anfang an gegen das Taping ausgesprochen hat, will Klarheit von der Bundesregierung. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Bislang gelten für die nach der Gewerbeordnung regulierten Finanzanlagenvermittler bislang noch weniger härtere Regeln. Mit der Überarbeitung der FinVermV soll sich das allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers ändern. "Ein neues Nachdenken über das Taping ist mehr als angebracht. Ein Weglassen der Pflicht zur Aufnahme von Telefongesprächen würde niemandem wehtun. Die überarbeitete FinVermV ist schon seit bald zwei Jahren in der Warteschleife. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, nun eine Pflicht zum Taping einzuführen und dann bei der MiFID-Evaluation im kommenden Jahr festzustellen, dass sie kontraproduktiv ist", erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender AfW-Vorstand.

In Sachen Taping orientiert sich der aktuelle Entwurf der FinVermV stark an MiFID II. Das Taping würde allerdings – statt Probleme zu lösen – für Finanzanlagenvermittler und Kunden weitere Unsicherheiten schaffen. Experten verweisen vor allem auf Regelungen des Datenschutzes, die dem Taping entgegenstehen. Aber auch die Frage, welche Teile des Gesprächs aufgenommen werden müssten, ist ungeklärt. Zudem kommt auf die Finanzanlagenvermittler das Problem zu, dass die aufgenommenen Telefonate den jeweiligen Kunden zugeordnet und archiviert werden müssen. Denn auf Wunsch des Kunden muss der Berater ihm die Aufzeichnung aushändigen können.

Teuer, bürokratisch und überflüssig

Klar ist, dass die Zwangsbeglückung durch die Aufnahmepflicht für Finanzvermittler zu einer teuren und bürokratischen Angelegenheit wird, die den Kunden keinen Mehrwert bietet. Im Gegenteil, vielfach wird die Aufnahmepflicht von Seiten der Kunden als Belastung des Vertrauensverhältnisses zum Berater und als Entmündigung gesehen. Daher wäre es das mindeste, dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, selbstbestimmt darauf zu verzichten. Denn über die Argumente sind sich die Experten aus der Finanzdienstleistung und das Bundesfinanzministerium schließlich einig. Eine schlechte Regelung, die überflüssig wie ein Kropf ist, wider besseres Wissen einzuführen, wäre unverantwortlich.

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