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Regulierung

PRIIPs: Diskussion um Ausnahmeregeln für Fonds

Alle Finanzprodukte sollen einen einheitlichen Beipackzettel bekommen, um vergleichbar zu sein. Dieses Ziel sollte ursprünglich mit PRIIPs erreicht werden. Das Projekt geriet zur Hängepartie. Aktuell wird ein Überarbeitungsvorschlag der Europäischen Aufsichtsbehörden diskutiert.

26.02.2021 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Eine Lehre aus der Finanzkrise vor elf Jahren war: Es gibt zu viele komplexe Finanzprodukte, in denen sich Kosten und Risiken verstecken, die kein Anleger mehr versteht – und oft auch diejenigen nicht, die diese Finanzprodukte verkaufen. Das sollte sich ändern. Also beschloss man in Brüssel, einen einheitlichen Standard zu schaffen, der Anlegern und Beratern helfen sollte, die Wirkung von Finanzprodukten zu bewerten. Chancen, Kosten und Risiken sollten transparent dargestellt werden. Erstens, um die Wirkung des jeweiligen Produkts an sich zu verstehen und zweitens, um jedes Finanzprodukt mit jedem anderen vergleichen zu können.

Der Denkfehler an der Idee war, beide Ansprüche unter einen Hut bringen zu wollen. Dass man es für möglich hielt, einen standardisierten Beipackzettel zu entwerfen, der für alle Finanzprodukte und Wertpapiere gleichermaßen passen würde, ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar. Eine Anleihe ist nicht mit denselben Maßstäben zu beurteilen wie eine Aktie, eine Kapitallebensversicherung oder ein Investmentfonds.

Schon innerhalb der Gattungen ist dies schwierig genug. Zum Beispiel bei Fonds: Je nachdem, ob sich Anleihen, Aktien, Sachwerte oder mehrere Assetklassen im Fonds befinden, müssen andere Maßstäbe an die Bewertung, Wertsteigerungschancen und Risiken angelegt werden. Und so ist es kein Zufall, dass für Publikumsfonds bisher eine Ausnahmeregel gilt. Anstelle des seit 2018 für alle anderen Produkte vorzulegenden Basisinformationsblatts für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPs), den sogenannten PRIIPs-KIDs, legen Fondsgesellschaften ihren Publikumsfonds sogenannte OGAW-KIDs bei, die speziell auf Publikumsfonds zugeschnitten sind. Die Ausnahmeregel gilt noch bis Ende des Jahres.

Fondsbranche fordert Überarbeitung und Verlängerung der Ausnahmeregeln

Um Inhalte und Zeitpunkt des Inkrafttretens der PRIIPs-Verordnung für Publikumsfonds gibt es seit Jahren Streit. Die Fondsbranche ist unzufrieden mit den bisher angebotenen Lösungen. Denn PRIIPs-KIDs und OGAW-KIIDs unterscheiden sich in wichtigen Punkten. So ist das PRIIPs-KID ein dreiseitiges Dokument im Format A4, das zwar nach dem Vorbild der OGAW-KIIDs erstellt, jedoch um neue Informationspflichten erweitert wurde: So sieht das PRIIPs-KID etwa einen komplex berechneten Indikator für das Marktrisiko vor. Dieser Indikator ist je nach Komplexität des Produktes auf einer Skala von 1 bis 7 angesiedelt. Er wird durch die Kombination des Marktrisikos (auf der Berechnungsgrundlage des VaR, „Value at Risk“) mit dem Kreditrisiko berechnet.

Ein weiterer Punkt in den PRIIPs-KIDs sind Angaben zur empfohlenen Haltedauer, die Performance nach Abzug der Gebühren und die Darstellung von drei zukünftigen Performanceszenarien (pessimistisch, neutral und optimistisch), um Anlegern einen Hinweis auf die Entwicklung der Vermögenswerte über den Zeitraum der empfohlenen Haltedauer zu geben.

Lange umstritten war bis vor zwei Wochen insbesondere die Angabe zu den geschätzten Transaktionskosten. Nach der bisher in der PRIIPs-Verordnung festgeschriebenen Arrival-Preis-Methode werden die Kosten als Differenz zwischen Marktpreis bei Orderaufgabe und Ausführungspreis berechnet. Fondsverbände kritisierten die Berechnungsmethode als fehlerhaft. Hier sind die die Europäischen Aufsichtsbehörden ESAs (die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) der Branche nun entgegengekommen. Die ESAs hatten Ende vergangenen Jahres der Europäischen Kommission neue Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Änderung des Basisinformationsblatts für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPs) vorgelegt. Nach einer Aufforderung der Europäischen Kommission im Dezember 2020 hat das Aufsichtsgremium der EIOPA den RTS-Entwurf weiter analysiert und Anfang Februar mit qualifizierter Mehrheit angenommen.

Die Vorschläge der ESAs beheben zum Beispiel weitgehend die fehlerhafte Einbeziehung der Marktentwicklung in die Arrival-Preis-Methode zur Berechnung der Transaktionskosten. Zudem soll die Darstellung der einzelnen Bestandteile der Fondskosten unabhängig von der Wertentwicklung erfolgen. Weiterhin sollen Wertentwicklungsszenarien künftig als Beispiele auf Grundlage der vergangenen Wertentwicklung ermittelt und dargestellt werden können. Bisher sind statistische Verfahren vorgesehen, die zuweilen zu irreführenden Ergebnissen führen können. Dem neuen Entwurf zufolge ist jetzt auch ein Verweis auf ein anderes Dokument mit der Darstellung der vergangenen Wertentwicklung möglich. Bislang ließ der Verordnungstext keine Darstellung der vergangenheitsbezogenen Wertentwicklung im Informationsblatt selbst zu.

Nun ist es an der Kommission, die Verbesserungsvorschläge umzusetzen und den Vorschlag des Fondsverbands BVI zu prüfen, die Ausnahmeregeln für OGAW-Fonds noch einmal zu verlängern. Die Diskussionen dauern an. Während einige nationale zuständige Behörden im EIOPA-Verwaltungsrat weiterhin Vorbehalte gegen den RTS-Entwurf äußern, unterstützen sie immerhin den Vorschlag der ESAs, die Anwendung des PRIIPs-Rahmens noch einmal gründlich zu untersuchen. Knackpunkt ist insbesondere eine bessere Angleichung zwischen PRIIPs, der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb und der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II.

Und da schließt sich der Kreis. Nach wie vor ist es der Anspruch der Regulierer, alle Finanzmarktinstrumente mit demselben Maßstab zu bewerten und damit allen gleichermaßen gerecht zu werden. Es bleibt spannend, ob das jemals gelingen wird.

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