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Regulierung

Nachhaltigkeitspräferenzabfrage In Finanzberatung

DIN-Ausschuss verabschiedet „ESG-Modul“ zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen final.

13.07.2022 | 12:08 Uhr

Der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ hat nach der zweimonatigen Konsultationsphase und der Einarbeitung von Optimierungsvorschlägen aus der Branchenöffentlichkeit das Modul zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen endgültig verabschiedet. Das so genannte „ESG-Modul“ wird Teil der bereits bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, kann aber auch eigenständig zur Anwendung kommen.

An der Norm wirkten hochkarätige Vertreter großer Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände als auch Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler mit. Den ersten Entwurf hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) Anfang Mai veröffentlicht. Seitdem galt es, die zahlreichen Optimierungsvorschläge aus der Finanzbranche so weit wie möglich in den Entwurfstext einzuarbeiten.

Verpflichtung zur „ESG-Abfrage“ ab 2. August 2022

Finanzdienstleister sind zu der ESG-Abfrage bereits ab dem 2. August 2022 verpflichtet. Das ESG-Modul schafft nun einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war.

Das „ESG-Modul“ soll Verbrauchern und Verbraucherinnen Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Mit Verabschiedung der nun endgültigen Fassung des „ESG-Moduls“ wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt. 

Normkonformer Fragebogen vereinfacht Abfrageprozess

Zu diesem Zweck stellt die Defino Institut für Finanznorm AG Beraterinnen und Vermittlern einen von Vertretern des DIN-Ausschusses erarbeiteten Fragebogen zur Verfügung. Er leitet Beratende und Kunden durch die Präferenz-Abfrage und dient zugleich der Dokumentation des Abfrage-Ergebnisses. Der Fragebogen ist mit dem Konformitätssiegel des Defino-Instituts und mit einem rechtswissenschaftlichen Bestätigungsvermerk des Berliner Jura-Professors und Mitglied des Defino-Kuratoriums Hans-Peter Schwintowski ausgestattet. (dp)

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