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IDD: Widerstand wird stärker

Die Kritik am IDD-Gesetzentwurf wird immer lauter. © Andrey Burmakin/Fotolia
Regulierung

Mitte Januar passierte der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Entwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsrichtlinie, IDD, das Bundeskabinett. Seitdem reißt der Strom an Kritik nicht ab. Nun legt der VSAV nach.

20.02.2017 | 14:22 Uhr von «Teresa Laukötter»

Kaum war Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsrichtlinie IDD vom Bundeskabinett gebilligt worden, reagierte der GDV: Zwar bringe der Gesetzentwurf der Bundesregierung wichtige Klarstellungen, dennoch werde er den Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt nur zum Teil gerecht. „Die klare Trennung zwischen Honorar- und Provisionsvergütung für Vermittler ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings hält der GDV weiterhin eine Ausnahmeregelung für erforderlich, damit Vermittler im Verbrauchergeschäft für provisionsfreie Nettotarife eine Vergütung vom Kunden bekommen können.“

Auch der Branchenverband AfW veröffentlichte prompt eine Stellungnahme: „Unsere Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibt weiterhin bestehen“, so Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Der Bundesverband könne sich sogar zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gezwungen sehen. 

Nun schließt sich auch die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) der Kritik an. Das Fazit: Der Gesetzgeber bewirke das Gegenteil dessen, was er eigentlich erreichen wolle: „Er wird die reine Honorarberatung kaum stärken und schwächt gleichzeitig die unabhängige Beratung insgesamt. Er will die Provisionsberatung zurückdrängen, die Folge des Gesetzes ist aber die Stärkung des versicherungsabhängigen Vertriebs“, sagt Vereinsvorstand Ralf Werner Barth. Auf diese Weise würde vor allem der Verbraucherschutz geschwächt. Besonders kritisch sieht der Verein die Abschaffung von Mischmodellen, die es unabhängigen Makler erlauben, entweder gegen Provision oder Honorar zu arbeiten: „Damit würde der Berufstand des Maklers aus dem Privatmarkt gedrängt, da dieser nach den zahlreichen Regulierungen kaum noch wirtschaftlich zu betreiben ist.“ Nur wenige der derzeit 46.000 Makler würden jedoch in die reine Honorarberatung wechseln, sondern sich gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Eine flächendeckende Honorarberatung sei demnach unmöglich zu erreichen.

(TL)

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