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EU-Gesetzesnovelle gibt ELTIFs zweite Chance

EU-Gesetzesnovelle gibt ELTIFs zweite Chance
Regulierung

Bislang waren die 2015 geschaffenen European Long-Term Investment Funds (ELTIF) nicht gerade ein Verkaufsschlager. Doch die im Frühjahr vom EU-Parlament verabschiedeten neuen Regelungen machen es den Investoren wie auch den Anbietern der alternativen Fonds einfacher.

28.08.2023 | 12:15 Uhr von «Johannes Hofmann»

Gut gemeint heißt nicht gut gemacht. Das trifft auch auf European Long-Term Investment Funds (ELTIF) zu – bisher zumindest. Als die Europäische Union die abgekürzte Fondsgattung 2015 ins Leben rief, wollte sie für private und professionelle Investoren eine weitere Möglichkeit für Investments in Infrastruktur, Private Equity und Private Debt schaffen. Beim Schutz der Anleger, schoss die EU allerdings über das Ziel hinaus.

Das Ausfallrisiko sollte durch strenge Anforderungen an die Anlageinstrumente und die Zusammensetzung der Portfolios gering gehalten werden. Insbesondere für Privatanleger stellte der Gesetzgeber derart hohe Eintrittshürden auf, dass es lediglich einem kleinen Kreis von Personen vorbehalten war, in ELTIFs zu investieren.

Die Folge war, dass in der EU von 2015 bis Ende 2022 gerade einmal 77 ELTIFs aufgelegt wurden. Doch schließlich hatte die EU ein Einsehen und überarbeitete die Verordnung. Mit den neuen, seit April geltenden ELTIF-Regeln fallen einige der hohen Anforderungen weg. Das erleichtert den Zugang zu ELTIFs und gewährt den Anbietern mehr Flexibilität bei Gestaltung und Vertrieb der Fonds.

„Durch die neue Generation an Voll­einzahler-ELTIFs reduziert sich der operative Aufwand für Kunden, Berater und Plattformen“, sagt Benjamin Fischer, Head of Banks & Strategic Clients bei BlackRock. Gut möglich, dass damit das bislang eher maue ELTIF-Business endlich ans Laufen kommt: „Die EU-Gesetzesnovelle dürfte dem ELTIF-Markt weiteren Schwung geben“, prognostiziert Andrea Vathje, Analystin bei Scope Fund Analysis, die in einer kürzlich veröffentlichten Studie den ELTIF-Markt und die Auswirkungen der Gesetzesänderungen analysierte.

Jetzt mit niedrigeren Hürden

Durch Neuregelungen erhalten Fondsanbieter mehr Flexibilität bei der Portfolio­gestaltung. So sinkt die Mindestanlage­grenze bei den zulässigen Vermögenswerten von 70 auf 55 Prozent. Die Maximalanlage in liquiden Vermögenswerten – damit sind Vermögenswerte nach UCITS gemeint – wird dagegen von 30 auf 45 Prozent erhöht.

Sachwerte können jetzt ohne Mindestwert erworben werden. Bisher lag die Untergrenze bei zehn Millionen Euro. Zudem wird die Anlage in Immobilien vereinfacht, indem dabei künftig kein konkreter sozialer oder ökonomischer Nutzen mehr vorliegen muss. Auch Investments in Green Bonds und Fintechs sind jetzt möglich, wobei allerdings Investments in Finanzunternehmen, die älter sind als fünf Jahre, weiterhin nicht erlaubt sind.

Künftig ist auch etwas weniger Diversifikation möglich: Die maximale Portfolioquote für einzelne zulässige Vermögenswerte steigt von zehn auf 20 Prozent. Für Produkte, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, soll es künftig gar keine Diversifikationserfordernisse mehr geben.

In Zukunft können ELTIFs auch als Dachfonds gestaltet sein. Dabei kann ein ELTIF bis zu 100 Prozent in Zielfonds investieren. Das Zielfondsuniversum umfasst UCITS-Fonds und EU-AIFs, die von EU-AIF-Managern verantwortet werden und in zulässige Anlagen investieren. Dachfonds-ELTIF, die auch an nichtprofessionelle Anleger vertrieben werden, müssen mindestens fünf Zielfonds enthalten.

Die zulässige Fremdkapitalquote wird bei ELTIFs, die auch an nichtprofessionelle Anleger vertrieben werden, von 30 Prozent auf 50 Prozent und bei Produkten für professionelle Anleger von 30 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Das Fremdkapital muss dabei nicht in Investitionen fließen, sondern darf auch zur Sicherung der Liquidität eingesetzt werden.

Auch an „skin in the game“ hat der Gesetzgeber gedacht: Jetzt ist es ELTIF-Managern und ihren Mitarbeitern möglich, unter Einhaltung der Compliance-Regeln in die eigenen Produkte zu investieren. Bei institutionellen Investoren ist die Gleichschaltung der Interessen nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung für eine Investition.

Die Distributoren der ELTIFs dürfen sich ebenfalls über Nachbesserungen freuen: Der Mindestanlagebetrag von 10 000 Euro und die zehnprozentige Obergrenze für Privatanleger mit liquidem Vermögen von unter 500 000 Euro entfallen gleichfalls. Auch eine separate Geeignetheitsprüfung für den ELTIF ist nicht notwendig, denn diese wird in die MiFID-II-Geeignetheitsprüfung integriert.

Selbst wenn das Ergebnis der Geeignetheitsprüfung negativ ausfallen sollte, kann ein Privatanleger in ELTIFs investieren. In diesem Fall muss der Retailinvestor jedoch explizit zustimmen, dass er in den ELTIF einsteigen möchte.

Gleichzeitig hat die Novelle für Klarstellung an vielen Punkten gesorgt, bei denen bislang unklar war, wie bestimmte Gesetzespassagen zu interpretieren sind und wie bestimmte Kriterien nachgewiesen werden müssen. Eine dieser Klarstellungen betrifft auch, dass die Mehrheit der Investitionen in Drittländern außerhalb der EU liegen kann.

Gelungener zweiter Wurf

In der Branche wurde die Gesetzesnovelle offensichtlich positiv aufgenommen. „Der Wegfall der separaten Geeignetheitsprüfung und des Vermögenschecks und damit die Integration des ELTIFs in die MiFID-II-konforme Beratung werden von den meisten Marktteilnehmern als sehr hilfreich angesehen und begrüßt“, berichtet Scope-Analystin Vathje.

Einige Marktteilnehmer erkennen sogar einen Gamechanger. „Wir beobachten ein wachsendes Interesse bei Banken und unabhängigen Vertrieben an ELTIFs“, sagt Stefan Becker von Neuberger Berman und ergänzt: „Besonders spannend ist, dass wir von Geschäftspartnern auf maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Private Markets angesprochen werden.“

Doch es gibt auch Kritik an der neuen Verordnung: „Die Verwässerung des bisher ausgeprägten Investorenschutzes ist bedauerlich und könnte genau zu den Auswirkungen führen, die man mit ELTIF 1.0 ausschließen wollte“, sagt etwa Markus Pimpl von der Partners Group. Es sei fraglich, ob „der Fokus auf Quantität, also auf mehr ELTIFs, einer höheren Qualitäts­sicherung zuträglich“ sei.

Einig scheinen sich die Marktteilnehmer zu sein, dass sich der ELTIF als Standardvehikel für Investitionen von Privatkunden in Private Markets etablieren wird – und dass die ELTIF-Anzahl steigen wird. Vor allem die Möglichkeit, den ELTIF Privatkunden gesamteuropäisch mit einer geringen Mindestinvestitionssumme anzubieten, dürfte sich als Chance erweisen. „Gerade in Ländern wie Deutschland, in denen der Reserved Alternative Investments Fund (RAIF) nur an semiprofessionelle und professionelle Kunden vertrieben werden darf, könnte es großes Potenzial für den ELTIF 2.0 geben“, urteilt Marktkennerin Vathje.

Flott wachsender Markt

Bereits im vergangenen Jahr wuchs nach Scope-Berechnungen der ELTIF-Markt um etwas mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Knapp vier Milliarden Euro seien 2022 in ELTIF-Fonds geflossen. Am Jahresende 2022 habe das Gesamtvolumen rund 11,3 Milliarden Euro betragen.

Unter den Anbietern gab es sieben Gesellschaften, die im letzten Jahr ihren ersten ELTIF aufgelegt haben. Zu den aktivsten Asset-Managern, die ihre Produkte auch Privatanlegern anbieten, gehören nach Vathjes Aussage Amundi, Azimut, BlackRock, Commerz Real, Generali Investments, Eurazeo, Muzinich, Neuberger Berman und die Partners Group.

Wie schon 2021 war auch im vergangenen Jahr das platzierte Volumen relativ gleichmäßig auf die Assetklassen ­Private Equity, Infrastruktur und Private Debt verteilt. ELTIFs auf Infrastruktur wurden größtenteils für institutionelle Kunden aufgelegt und sind entsprechend großvolumig.

ELTIFs, die auch an Privatanleger vertrieben werden, hatten schon vor der Gesetzesüberarbeitung an Bedeutung gewonnen: Mit einem platzierten Kapital von 2,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr stieg ihr Anteil am Gesamtmarktvolumen von 54 auf 60 Prozent. In rein institutionelle Produkte flossen 1,5 Milliarden Euro. Sie machen jetzt nur noch 40 Prozent des gesamten ELTIF-Marktes aus.

Auch wenn Luxemburg das Land ist, in dem die meisten ELTIFs registriert sind, bleibt Frankreich der größte Markt nach platziertem Volumen. Der Grund dafür ist die Nachfrage institutioneller Kunden. Die Hälfte der 2022 in Frankreich neu zum Vertrieb zugelassenen ELTIFs richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden. Auch in diesem Jahr sind bereits neue, rein institutionelle Produkte am Markt oder in Vorbereitung.

Einsamer Platzhirsch

In Deutschland wurden bis Ende 2022 rund 1,5 Milliarden Euro in ELTIFs abgesetzt, nach 890 Millionen Ende 2021. 65 Prozent des Gesamtzuwachses entfielen dabei auf den klimaVest-ELTIF von Commerz Real. „Mit ELTIFs hat der Regulator eine gute Hülle geschaffen, um zeitgemäße und einfache Investitionen außerhalb klassischer Aktien- und Renteninvestments zu ermöglichen“, freut sich Christian Hassel, Bereichsvorstand Wealth Management & Private Banking der Commerzbank.

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