Die ESMA hat ihren finalen Bericht zur Namensgebung für nachhaltigkeitsbezogene Fonds vorgelegt. Die klare Botschaft: Namen dürfen den Anlegern nicht mehr versprechen als die Fonds halten.
16.05.2024 | 12:15 Uhr
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat vorgestern ihren Abschlussbericht zu Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden. Diese Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Nachfrage der Anleger nach Investmentfonds, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) berücksichtigen. Die ESMA schreibt in ihrem Bericht, dass sie beobachtet und nachvollziehen kann, dass Vermögensverwalter ihre Fonds mit Nachhaltigkeits-Begriffen versehen, um Anleger anzuziehen. Doch die ESMA sieht ebenso klar, dass diese Entwicklung das Risiko des "Greenwashing" birgt. Fonds würden immer wieder fälschlicherweise als grün oder sozial nachhaltig bezeichnet, ohne tatsächlich angemessene Nachhaltigkeitsstandards zu erfüllen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat die ESMA ihre Leitlinien aktualisiert, die darauf abzielen, irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit zu verringern.
Ein zentrales Element dieser Leitlinien ist ein Schwellenwert für die Verwendung von ESG-bezogenen Begriffen, der sicherstellt, dass mindestens 80% der Investitionen eines Fonds im Einklang mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder nachhaltigen Zielen stehen. Zudem wurden Ausschlusskriterien aus den Paris-ausgerichteten Benchmarks (PAB) berücksichtigt. Die ESMA hat dazu zahlreiche Rückmeldungen von Interessengruppen erhalten, die zu einigen Anpassungen der Leitlinien geführt haben. Eine wesentliche Änderung betrifft die Streichung der 50%-Schwelle für nachhaltige Investitionen, da diese als zu offen für Interpretationen angesehen wurde. Stattdessen wird eine Verpflichtung zur sinnvollen Investition in nachhaltige Anlagen eingeführt, um das Greenwashing-Risiko zu mindern. Des Weiteren wurden Anpassungen der Mindestgarantien vorgenommen, einschließlich Ausnahmen für Unternehmen, die bestimmte kontroverse Praktiken ausüben. Die Leitlinien enthalten auch einheitliche Ausschlusskriterien für verschiedene Begriffe, die in Fondsnamen enthalten sind. So müssen Fonds, die Begriffe wie „Environmental“, „Impact“ und „Sustainability“ im Namen tragen, die Ausschlusskriterien der Paris-Aligned-Benchmarks berücksichtigen. Für Begriffe, die sich auf „Transition“, „Social“ oder „Governance“ beziehen, sind Ausschlüsse für Climate-Transition-Benchmarks maßgeblich. Die S- und G-Ziele werden zudem als eine gemeinsame Gruppe von den E-Kriterien getrennt. Der ESMA ist klar, dass sie hier aufgrund der offenen Taxonomie-Fragen den Fondsgesellschaften mehr Spielraum geben muss.
Die Leitlinien gelten sowohl für aktiv gemanagte als auch für indexreplizierende Fonds. Die neuen Regeln sollen drei Monate nach der Veröffentlichung ihrer jeweiligen übersetzten Sprachversionen in der Praxis Anwendung finden. Für Bestandsfonds ist, wie erwartet, eine weitere Übergangsfrist von sechs Monaten ab Anwendbarkeit der Leitlinien vorgesehen. Die ESMA betont, dass die Leitlinien im Einklang mit dem aktuellen Rechtsrahmen entwickelt wurden, aber bei Bedarf an zukünftige Gesetzesänderungen angepasst werden können.
Fazit: Insgesamt zielen die Leitlinien der ESMA darauf ab, die Transparenz und den Schutz der Anleger zu verbessern, indem sie sicherstellen, dass Fondsnamen fair, klar und nicht irreführend sind. So sagt es die Regulierungsbehörde in ihrem offiziellen Statement. Die ESMA stellt zudem klar, dass sie weiterhin die Entwicklung in diesem Bereich verfolgen und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen wird, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Der ESMA ist es zudem wichtig, anzumerken, dass die neuen Leitlinien nicht nur für nachhaltigkeitsbezogene Bezeichnungen gelten, sondern allgemein für Fondsnamen. Die Regulierungsbehörde will ihre konkreten Ziele dazu in den kommenden Monaten formulieren. Auf die Vertriebs- und Marketingabteilungen der Fondsgesellschaften kommt also noch viel Arbeit zu.
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