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AfW bewertet Entwurf der EU-Kommission zur Kleinanlagestrategie

Norman Wirth · Geschäftsführender Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.
Regulierung

Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen Strategie, um die Anlagebedürfnisse der Kleinanleger besser zu erfüllen. Die Kleinanlegerstrategie soll den Zugang zu Finanzprodukten mit höherer Rendite erleichtern und gleichzeitig den Verbraucherschutz stärken.

08.05.2023 | 12:25 Uhr

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen hat einen ersten Entwurf des Vorschlags erhalten und ihn analysiert.

Der Entwurf enthält folgende Hauptelemente:

- Kein vollständiges Provisionsverbot für Finanzberater, sondern eine Überprüfung nach drei Jahren.

- Ein teilweises Provisionsverbot für Produkte ohne Beratung, wie z.B. Online-Plattformen oder Robo-Advisors.

- Ein verschärfter "Best Interest"-Test für Finanzberater, der sie verpflichtet, kostengünstigere Alternativen zu berücksichtigen und zu erklären, warum sie ein bestimmtes Produkt empfehlen.

- Die Einführung von "Preis-Leistungs-Benchmarks" für Finanzprodukte, die von den EU-Aufsichtsbehörden festgelegt werden. Diese sollen als Orientierungshilfe für die Kosten und die erwartete Rendite dienen. Produkte, die von diesen Benchmarks abweichen, sollen als zu teuer oder zu riskant gelten.

- Höhere Qualifikationsanforderungen für Finanzberater, die regelmäßige Weiterbildungen und Zertifizierungen umfassen.

AfW begrüßt den Verzicht auf ein vollständiges Provisionsverbot

Der AfW begrüßt den Verzicht auf ein vollständiges Provisionsverbot, das er als schädlich für die unabhängige Finanzberatung und die Interessen der Kunden ansieht. Er weist jedoch darauf hin, dass der Entwurf noch nicht endgültig ist und sich bis zur offiziellen Vorstellung am 24. Mai 2023 ändern könnte. Er fordert daher die EU-Kommission auf, die Bedeutung der Finanzberatung für die Kleinanleger anzuerkennen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Markt verzerren oder den Wettbewerb einschränken würden. (jk)

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