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Regulierung

Praxis-Check: PRIIPs-Verordnung sorgt nicht für mehr Transparenz

Seit Januar müssen Anbieter von verpackten Finanzprodukten und Versicherer vollständig über die Kosten ihrer Produkte informieren. Ab Januar 2020 ist die Fondsbranche dran. Schon jetzt zeigt sich, dass die Regulierer übers Ziel hinausgeschossen sind.

15.02.2019 | 10:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die PRIIPs-Verordnung hat ein wichtiges politisches Ziel, nämlich die Stärkung des privaten Anlegerschutzes. Kerngedanke der Regulierer ist es, mithilfe einer einzigen Verordnung alle Finanzprodukte miteinander vergleichbar zu machen. Helfen soll dabei ein KID (Key Information Document), in dem alle wesentlichen Informationen zu dem jeweiligen Produkt übersichtlich zusammengetragen sind. Dieses KID muss Privatanlegern vor einem möglichen Kauf des Finanzprodukts ausgehändigt werden. Das Papier soll bei einer Anlageentscheidung helfen.

Das ist in etwa so, als ob Käufern eines Fortbewegungsmittels, ganz gleich ob Surfboard, Pferd oder Tanklastwagen, anhand eines fiktiven „Fortbewegungs“-KIDs besser entscheiden könnten, ob das jeweilige Vehikel für sie persönlich Sinn macht – unabhängig vom Kontext, in dem sie es benötigen. Denn das ist die entscheidende Idee für die Vereinheitlichung der Kriterien für alle Finanzprodukte: Anleger sollen Versicherungen mit Optionsscheinen, Zertifikaten oder mit Investmentfonds vergleichen können. Und dann besser entscheiden, was sie benötigen.

Angesichts dieses Ideenrahmens verwundert es nicht, dass die Fondsbranche derzeit gegen die Verordnung Sturm läuft. Noch bleibt etwas Zeit: Während Emittenten von verpackten Finanzprodukten und Versicherungen bereits seit Anfang Januar ihren Kunden KIDs aushändigen müssen, greift die Verordnung für Fonds erst ab Januar 2020. Wie gut sich das Regelwerk in der Praxis macht, kann die Fondsbranche derzeit bei Versicherungen und OTC-Produkten beobachten.

Und da wird schnell ein Schwachpunkt klar: PRIIPs konzentriert sich bei der Beschreibung der Kriterien, die in KIDs aufgeführt werden müssen, leider nicht auf die unmittelbaren Produktkosten, sondern verzettelt sich in Details zu Performance-Szenarien und der Schätzung indirekter Transaktionskosten. Das führt in der Summe nicht zu mehr Transparenz, sondern zu einer Unübersichtlichkeit, die dem Anleger nicht hilft. Gleichzeitig lässt die Verordnung Lücken bei der Vorgabe, wie verschiedene Kennzahlen dargestellt werden sollen.

Bei OTC-Produkten sorgen die meisten KIDs zu mehr Verwirrung anstatt für Transparenz

Ein Beispiel dafür ist die Handhabung von Transaktionskosten bei OTC-Produkten. Hilfreich wäre es, wenn alle Emittenten ihren Kunden vor dem Kauf hier transaktionsspezifische KIDs bereitstellen würden. Darin sind laut Definition unter Berücksichtigung aller individuellen Vereinbarungen unter aktuellen Bedingungen transparente und nicht-irreführende Informationen zu den Kosten, Chancen und Risiken einer bestimmten OTC-Transaktion aufgeführt. Die hohen aufsichtsrechtlichen Transparenzanforderungen sind damit erfüllt.

Doch laut einer Untersuchung des Analysehauses SmartTrade stellt nur die Commerzbank ihren Kunden solche KIDs vollumfänglich zur Verfügung. Einige Anbieter stellen nur in Teilen solche Informationen bereit, und die meisten Emittenten veröffentlichen zu ihren Produkten nur generische KIDs: Diese haben keinen Bezug zu einer konkreten OTC-Transaktion eines Investors. Stattdessen enthalten generische KIDs nur Informationen zu Beispiel-Transaktionen, die bezüglich der Währung, der Laufzeit und weiteren wichtigen Parametern von der tatsächlichen Transaktion abweichen können. Generische KIDs enthalten somit keine präzisen Informationen zu den Kosten, Chancen und Risiken der konkreten OTC-Transaktion. Regulatorisch ist das kein Problem. Es ist erlaubt. Der Mehrwert für private Investoren bleibt jedoch fraglich.

Versicherungen bleiben intransparent

Nicht viel besser sieht im Versicherungsbereich aus. Auch hier muss seit Jahresanfang für jedes Versicherungsanlageprodukt ein Basisinformationsblatt (PRIIP-KID) erstellt werden. Für einen Musterkunden soll hier neben der empfohlenen Haltedauer des Produkts ein Risikoindikator sowie die Leistungen und Kosten bei einem vorgegebenen Beitrag von 10.000 Euro einmalig und 1.000 Euro jährlich berechnet und ausgewiesen werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass die regulatorischen Vorgaben von den deutschen Lebensversicherern extrem unterschiedlich umgesetzt werden. Bei Produkten mit mehreren Anlageoptionen , wie etwa fondsgebundene und hybride Versicherungen, reicht es laut Gesetzgeber aus, ein dreiseitiges Basisinformationsblatt pro Anlageoption zu erstellen. Alternativ können aber auch ein generisches Basisinformationsblatt und spezifische Informationen pro Anlageoption erstellt werden. Die Situation ist also ähnlich wie bei OTC-Produkten, siehe oben. Viele Versicherer nutzen dies aus, indem sie ausschließlich die Anlageoption ohne Berücksichtigung des damit verknüpften Versicherungsprodukts darstellen. Die Leistungen des Gesamtpakets werden also ohne Kosten des Versicherungsmantels gezeigt.

Es ist verständlich, dass die Fondsbranche diese Entwicklung mit Argusaugen verfolgt. Denn die ab Januar 2020 geforderten UCITS-KIIDs könnten dafür sorgen, dass Fondsprodukte im direkten Vergleich mit ähnlichen Produkten im Versicherungsmantel schlecht aussehen. Mit Anlegerschutz hat das nur wenig zu tun.

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