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PRIIPs: BaFin kritisiert die Arbeit der EU-Regulierer

Die BaFin und die europäischen Behörden haben sehr unterschiedliche Auffassungen zu PRIIPs.
Regulierung

Die BaFin lehnt den Vorschlag der europäischen Aufsichtsbehörden zur Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung ab. Stattdessen fordert die deutsche Behörde eine zügige und umfassende Revision.

03.12.2018 | 13:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die deutschen Finanzaufsicht BaFin liegt offenbar heftig im Streit mit den drei europäischen Aufsichtsbehörden ESMA (Wertpapier- und Marktaufsicht), EBA (Banken) und EIOPA (Versicherungen). Stein des Anstoßes sind die Anpassungen der Vorschriften für Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte. Die sogenannten PRIIPs-KIDs müssen ab 2020 auch von OGAW-Wertpapier- und alternativen Investmentfonds (AIFs) erstellt werden, die bis Ende 2019 noch unter eine Übergangsregelung fallen.

Die Ausgangslage

Bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein PRIIPs-Informationsblatt, kurz PRIIPs-KID. Für OGAW-Fonds und AIFs wurden bisher nur „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) erstellt. Ab 2020 soll sich das ändern. Die EU-Kommission hat deshalb die drei Europäischen Aufsichtsbehörden um einen Entwurf gebeten, mit dem die Umstellung der Produktinformationen auch für Fonds auf das PRIIPs-KID erleichtert werden soll. Daraufhin hat das Joint Committee, der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden, am 8. November eine Konsultation zur punktuellen Überarbeitung der geltenden technischen Regulierungsstandards zum PRIIPs-KID gestartet.

In Deutschland ist das Ergebnis der Arbeit der drei Regulierungsbehörden bislang nicht auf besonders viel Gegenliebe gestoßen. Derzeit ist rechtlich unklar, ob die wesentlichen Anlagerinformationen vollständig durch das Basisinformationsblatt für PRIIPs ersetzt werden und, wenn ja, ab wann. Daher hat die BaFin die Konsultation in den Räten der Aufseher von EBA, EIOPA und ESMA abgelehnt. Das vorrangige Ziel der BaFin sei es, doppelte Informationspflichten zu vermeiden, schreibt die BaFIn in ihrem aktuellen Informationsblatt BaFin Journal. Und da seien „zwei unterschiedliche Produktinformationen für dasselbe Finanzprodukt für den Verbraucher potentiell irreführend.“ Die BaFin setzt sich zudem dafür ein, dass statt einer punktuellen eine umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung und der oben genannten Technischen Regulierungsstandards erfolgt – „und zwar zügig“. Deutlicher kann man solch eine Forderung als Regulierungsbehörde kaum formulieren.

BVI feuert ebenfalls nach Brüssel

Auch der deutsche Fondsverband BVI ist mit der Arbeit der Regulierungsbehörden nicht besonders zufrieden. So rät der BVI, wesentliche Stellschrauben der PRIIPs-Verordnung zu korrigieren, bevor sie im Jahr 2020 in Deutschland alle Publikumsfonds erfasst. Aus Sicht der Branche müssen vor allem zwei Punkte dringend korrigiert werden: erstens die Wertentwicklungs-Szenarien auf Basis von Vergangenheitsdaten. Das Problem: Weil die Börsen in den vergangenen Jahren gut gelaufen sind, seien die Prognosen, die errechnet werden, viel zu optimistisch, sagt der BVI. Zweitens der Ausweis der Transaktionskosten nach der sogenannten Arrival-Price-Methode. Nach Schätzungen des BVI führt diese Methode bei rund zehn Prozent der Publikumsfonds in Europa zu falschen Transaktionskosten. Deshalb fordert der BVI schon länger eine Überarbeitung des Regelwerks. Und die braucht Zeit.

„Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen”, kritisiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI den Entwurf. „Die PRIIPs-Informationsblätter müssen überarbeitet werden. Die EU-Kommission sollte dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der PRIIPs- Vorschriften nutzen”, so Richter.
Angesichts der gravierenden und komplexen Mängel geht der BVI von einer längeren Überarbeitungsphase aus. Außerdem dürften die EU-Wahlen im Mai 2019 den Prozess verzögern. Richter schlägt daher vor, genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin für das PRIIPs-KID um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben.

Nach „zügig“ klingt das wiederum nicht.

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