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DIN-Norm für Finanzanalyse startet im Frühjahr 2019

Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird die DIN 77230 an den Start gehen.
Regulierung

Die DIN 77230, eine Norm für die private Finanzanalyse, biegt auf die Zielgerade ein. Die Norm hätte eigentlich schon in diesem Jahr eingeführt werden sollen. Doch es gibt noch Details zu klären.

04.10.2018 | 09:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Voraussichtlich im kommenden Frühjahr wird es eine neue DIN-Norm geben: Die DIN 77230 „Basisanalyse der finanziellen Situation von Privathaushalten“ soll dafür sorgen, dass Finanzberater, die die Norm anwenden,  nach einem vergleichbaren, standardisierten Muster vorgehen und die finanziellen Bedürfnisse ihrer Kunden nach einem einheitlichen Schema abklären. Die Norm hätte eigentlich schon in diesem Frühjahr verabschiedet werden sollen. Doch es gibt noch Details zu klären. Der erste beschlussfähige Entwurf der Norm wurde bereits vorgestellt. Bis Anfang August hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, zu diesem Normenentwurf Stellung zu beziehen. Dabei stellte sich heraus, dass es noch ungeklärte Fragen gibt. Der Normenentwurf wird entsprechend nachgearbeitet.

Das kostet allerdings Zeit, denn für eine Norm gilt: Ausnahmslos alle beteiligten Experten des Normausschusses müssen sich über alle Details einig sein. Das ist eine Herausforderung und trägt dazu bei, dass die Entwicklung von DIN Normen grundsätzlich viel Kraft und Zeit erfordert. Aber es soll sich schließlich lohnen, denn das ehrgeizige Ziel der Norm, die Analyse in der Finanzberatung in Deutschland zu standardisieren, will vor allem eines: mehr Vertrauen bei den Kunden schaffen. Und DIN Norm, das klingt nach deutscher Wertarbeit, zuverlässig, passgenau.

Dazu kommt: Wer sich als Berater ans Revers heften kann, genormte DIN-Regeln zu befolgen, hat nicht nur Reputations-Vorteile, sondern zudem auch einen praktischen Nutzen: Durch die Standardisierung und die Protokollierung des Vorgehens nach zertifizierten Standards könnten Berater im Streitfall vor Gericht anhand eines einheitlichen Regelkatalogs nachweisen, ob und wie sie den Bedarf des jeweiligen Kunden ermittelt haben. Wer sich für die DIN Norm 77230 zertifizieren lässt und sie bei der Beratung anwendet, verringert so Haftungsrisiken. Denn im Gegensatz zu einer SPEC gilt eine DIN vor Gericht als vorweggenommenes Gutachten. Es ist ein dokumentierter Qualitätsnachweis.

Zertifizierung und Umsetzung

Wer die DIN Norm anwendet und damit werben möchte, muss sich zertifizieren lassen. Derzeit gibt es einen Zertifizierer, der hier in vorderster Reihe zu nennen ist: die Defino GmbH. Sobald die Norm öffentlich und zur Anwendung freigegeben ist, werden mit großer Wahrscheinlichkeit andere Zertifizierer folgen. Wer sich bei Defino zertifizieren lässt, muss nachweisen, dass er eine normkonforme Software einsetzt. Software, die sich bisher an der DIN SPEC 77222 orientiert, wird derzeit unter anderem von Unternehmen wie Finoso, Insinno und FinanzPortal24 angeboten. Die Software-Angebote werden der Norm entsprechend in den kommenden Monaten überarbeitet. Das Regelwerk zur DIN 77222 kostet derzeit 200 Euro, für die dazu passende Zertifizierung bei Defino fallen 400 Euro an. Die Zertifizierung zur DIN Norm 77230 dürfte sich vermutlich auch irgendwo in diesem Rahmen bewegen.

DIN 77230: Für Anlageberater ein Kann, kein Muss

Die DIN Norm 77230 ist vergleichsweise preisgünstig, der Zeitaufwand für die Ausbildung und Zertifizierung ist überschaubar. Die DIN ist als Qualitäts-Siegel vor allem hilfreich für Finanzvermittler, die insbesondere den Fokus auf Vorsorge- und Versicherungsprodukte haben. Nicht zu unterschätzen: In der Praxis kann die Anwendung der Norm einen disziplinierenden Effekt in der Beratung haben, der sowohl den Kunden als auch den Beratern hilft. Die Norm ergänzt durch ihren Fokus auf die Basics der Vermögenssituation und finanzieller Risiken dabei die Vorschriften, die schon MiFID II grundsätzlich macht. Allerdings gibt es auch Überschneidungen, gerade dann, wenn es um die Abfrage von Vermögen, Einnahmen und Ausgaben geht. Wie diese Überschneidungen zu handhaben sind, ist noch nicht geklärt und muss sich in der Praxis erst noch zeigen. Schließlich will kein Berater dieselben Fragen zweimal stellen.

Normenantrag zur Beratung von Selbstständigen und KMUs

Als Ergänzung zur „Basisanalyse der finanziellen Situation von Privathaushalten“ soll es bald auch eine weitere Norm geben, nämlich eine standardisierte Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMU. Ein neuer Initiatorenkreis ist dafür bereits ins Leben gerufen worden. Die konstituierende Sitzung des neuen Normenausschusses ist für Anfang Dezember geplant.

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