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Rechtsprechung

Gebührenurteil: Der Druck auf die Banken wächst

Weil Geldhäuser den BGH-Entscheid nur zögernd umsetzen, verschärft die Finanzaufsicht Bafin unter neuer Leitung den Ton. Verbraucherschützer bringen sich mit Musterklagen in Stellung

01.11.2021 | 12:45 Uhr von «Wolfgang Ehrensberger und Simone Gröneweg »

Der neue Chef der Finanzaufsicht Bafin hat einen strengeren Auftritt der Behörde angekündigt und will nun offenbar die Zügel anziehen. Mark Branson hat die deutschen Geldhäuser in einer „Aufsichtsmitteilung“ dazu aufgefordert, ein im April ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu ungültigen Gebührenerhöhungen umzusetzen und sofort alle nötigen Schritte einzuleiten.

Rechtlich verbindlich ist diese „Erwartungshaltung“ der Bafin zwar nicht. Doch sollte ein Institut das Urteil nicht beachten, drohten „aufsichtliche Maßnahmen“. „Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung“, erläuterte Bafin-Chef Branson. „Um-so wichtiger ist schnelle, unbürokratische und transparente Umsetzung.“

Das BGH-Urteil vom 27. April dieses Jahres war zunächst als großer Erfolg der Verbraucherschützer gefeiert worden. Das oberste Zivil- und Strafgericht hatte entschieden, dass Banken bei einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — und damit auch von Gebühren — die Zustimmung der Kunden ausdrücklich einholen müssen. Von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden nach Ablauf einer Frist dürfe nicht mehr ausgegangen werden, so die Richter.

In der Aufsichtsmitteilung ermahnt nun die Bafin die Institute, die Kunden „klar und -verständlich“ über Folgen des Urteils zu informieren. „Rechtsgrundlose Entgelte“ dürften nicht mehr erhoben werden, zu Unrecht erhobene Gebühren müssten zurückerstattet und Rückstellungen dafür gebildet werden. Verbraucherschützer begrüßten die klare Ansage der Finanzaufsicht an die Banken. Die dürften bei berechtigten Rückforderungen nicht mauern, heißt es.

Milliarden im Feuer

Für die Institute geht es um viel Geld. Die beanstandeten Gebühren liegen Schätzungen zufolge bei bis zu fünf Milliarden Euro. Die Geldhäuser haben für mögliche Rückforderungen der Kunden zum Teil bereits hohe Rückstellungen gebildet. Auch laufendes Geschäft ist betroffen: Durch das BGH-Urteil sind allein der Deutschen Bank nach eigenen Angaben im dritten Quartal 100 Millionen Euro in Form von „nicht vereinnahmten Erträgen“ entgangen. Die Banken hätten völlig unterschiedlich auf das Urteil reagiert, sagt David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Manche Reaktionen seien nicht zu beanstanden, bei anderen gebe es rechtliche Zweifel.

Darum strebt der vzbv nun erneut Musterfeststellungsklagen an, und zwar gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln-Bonn. Denn es hat sich ein neuer Streitpunkt zwischen Kunden und Banken herauskristallisiert. So sollen einzelne Institute die Forderungen von Kunden mit der Begründung zurückgewiesen haben, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vorgenommen hätten und eine Erstattung damit ausscheide. Sie beziehen sich dabei auf ein früheres Urteil des BGH im Rechtsstreit zwischen Energieversorgern und Kunden. Demnach sind Preise dann gültig, wenn Kunden sie seit mehr als drei Jahren nicht beanstanden, auch wenn sie auf unwirksame Weise zustandegekommen waren.

Diese Argumentation ist nach Auffassung der Verbraucherschützer verfehlt. Sie vertreten die Ansicht, dass von den Geldhäusern sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne Zustimmung der Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden — unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. So könnte am Ende wieder einmal der BGH darüber urteilen, ob das Vorgehen der Institute rechtens ist.

Bemerkenswert ist, dass sich die Bafin in dieser entscheidenden Streitfrage, also ob unzulässige Preiserhöhungen vor 2018 Rückforderungsansprüche begründen, nicht festgelegt hat, sondern neutral ist. Der vzbv bittet Kunden der Berliner Sparkasse und der Sparkasse Köln-Bonn, unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren ihr Interesse an einer der Klagen zu bekunden.

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